…Vorsitzenden des Spruchsenates, in den Fällen des § 125 Abs. 2 von einem Einzelbeamten der Finanzstrafbehörde erster Instanz geleitet (Verhandlungsleiter). Der mündlichen Verhandlung ist ein Schriftführer und, wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter der Verhandlungssprache nicht hinreichend kundig, gehörlos oder hochgradig hörbehindert ist, ein Dolmetscher beizuziehen…
…und des Beschuldigten zur Sache [Finanzstrafakt Bl. 100]) erlassen hat. § 125 Abs.1 FinStrG führt diesbezüglich zur Berechtigung des Spruchsenates, die Behandlung der ihm vorgelegten Finanzstraffälle infolge einer Zuständigkeit des Einzelbeamten abzulehnen, aus: "Stellt der Spruchsenat, dem gemäß § 124 Abs.2 die Akten zugeleitet wurden…
…a und § 51 Abs. 1 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 6. September 2002 gegen das Erkenntnis des Einzelbeamten des Finanzamtes für den 1. Bezirk Wien vom 16. Juli 2002 nach der am 25. März 2003 in Anwesenheit des Beschuldigten…
…steuerbare Tatbestände zu erfassen sind. Gegenständliche Erlöse sind nur in ertragssteuerlicher Hinsicht bei der Körperschaft- bzw. Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Beim Unabhängigen Finanzsenat (UFS) entscheidet grundsätzlich ein unabhängiger Einzelbeamter (Finanzrichter) über Berufungen. Wird eine Berufung nicht innerhalb von sechs Monaten erledigt, kann eine Beschwerde an den…
…erschienen war. Daraufhin zog der rechtsfreundliche Vertreter des Bw. den Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat zurück. In weiterer Folge fand daher die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Referenten (Einzelbeamten) W statt; als Vertreterin des Finanzamtes war X anwesend. Neben dem rechtsfreundlichen Vertreter des Bw…
…das Rechtsmittel der Beschwerde (§ 152 FinStrG) ist gem. § 162 Abs. 5 FinStrG ein Einzelbeamter, entweder der Vorsitzende oder das hauptberufliche Mitglied (eines Senates), zuständig. Eine Entscheidung über Beschwerden durch den Berufungssenat ist nicht vorgesehen. Die Verwirklichung des objektiven Sachverhaltes, blieb unbestritten und ist daher als…
…abgewiesen, 4) dem Antrag auf Vertagung der für den 1. März 2005 anberaumten Verhandlung vor dem Einzelbeamten stattgegeben und die Verhandlung auf den 9.Mai 2005 verschoben. Zur Begründung führte die Finanzstrafbehörde erster Instanz aus, 1) dass gegen die Versäumung einer Frist die Wiedereinsetzung in…
…welcher Antrag im Einspruch zu stellen ist. Unterbleibt ein solcher Antrag, obliege die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses einem Einzelbeamten. Der Bf. könne auch nach sorgfältigem Studium der BAO und des FinStrG als Laie nicht beurteilen, welche dieser beiden Optionen für…
…die bemängelte lapidare Belehrung, dass der Beschuldigte einen "unabhängigen Spruchsenat" beantragen kann, widrigenfalls ein "Einzelbeamter" das Verfahren führt, ohne auf die mit dieser Handlung oder Unterlassung verbundenen unmittelbaren Rechtsfolgen im Sinne des § 57 Abs. 3 FinStrG entsprechend hinzuweisen, würde für einen durchschnittlich gebildeten Nichtjuristen einen…