…dass es alleine Sache des Bundessozialamtes ist den Grad der Behinderung fachkundig festzustellen. Dies wiederholten Begutachtungen ergaben, dass die Bw. erst nach Erreichen des 21. Lebensjahres dauernd erwerbsunfähig wurde. Eine nach dem 21 Lebensjahr erfolgte Berufsausbildung fand nicht statt und wurde auch zu keinem Zeitpunkt…
…anlässlich der fachärztlichen Sachverständigengutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen und auch das psychiatrische Gutachten im Rahmen des Sachwalterverfahrens mangels vorliegender Befunde oder Unterlagen für davor liegende Zeiträume nicht. Die Annahme des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres steht mit dem Sachverhalt…
…167 mwN). Da die ärztlichen Sachverständigengutachten schlüssig sind, und eine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr (im Jahr 1963) nicht nachgewiesen werden konnte, kann nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung für die Berufungswerberin kein Anspruch auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe im Sinne des § 6 Abs…
…eine Erwerbsunfähigkeit bewirkt, vor dem 21. Lebensjahr oder während der Berufsausbildung bis spätestens zum 27. Lebensjahr eingetreten ist. In Ansehung der Tatsache, dass einerseits der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit in schlüssiger Art und Weise durch obige Gutachten zu einem, nach der Vollendung des 27. Lebensjahres…
…wiederum ein Gesamtgrad der Behinderung von 60% und ein Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr festgestellt. Nach abweisender Berufungsvorentscheidung wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat gestellt…
…Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr erforderlich (eine Berufsausbildung nach dem 21. Lebensjahr war laut Aktenlage nicht vorgelegen). Laut Rechtsprechung (VfGH 10.12.2007, B 700/07, VwGH 18.11.2008, 2007/15/0019) hat der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der…
…hätte schon weit vor dem 21. Lebensjahr begonnen, dies wäre vom Finanzamt nicht berücksichtigt worden. Bezüglich der Erwerbsunfähigkeit keine neuen Erkenntnisse zum Vorgutachten. Fachschule und Aufbaulehrgang positiv abgeschlossen (Matura 2004) -dabei jeweils ein Jahr wiederholen müssen. Ab 2004 Studium der Rechtswissenschaften; Erste Vorstellung Ambulanz A…
…dem 19. Lebensjahr bestand; bescheinigt aber den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit erst mit Ende 1979. Zu diesem Zeitpunkt war die Bw. bereits im 22. Lebensjahr und nicht mehr in Berufsausbildung. Die fachärztlichen Feststellungen, wonach der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mit Ende 1979 (also 12/79) bescheinigt wurde…
…der Bw auf erhöhte Familienbeihilfe ab August 2007 abgewiesen. In der Begründung wurde - unter Verweis auf § 6 Abs. 2 lit d Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 und unter Beischluss des ärztl. Gutachtens - ausgeführt, dass laut Rücksprache mit dem BSA die dauernde Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 21. Lebensjahr…
…ab. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 26. Jänner 2009 führte die Vertreterin des Bw. aus, dass als Begründung der Abweisung angegeben worden sei, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit vom Bundessozialamt erst nach dem 21. Lebensjahr festgestellt worden sei und zwar seit dem 1…
…dass eine voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist, woraufhin die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 8. Februar 2010 als unbegründet abgewiesen wurde. Weiters wurde begründend ausgeführt, dass dem Anspruch auf Familienbeihilfe ab Juni 2008 zusätzlich der Aufenthalt in einer Haftanstalt bzw…
…der Behinderung mit 50% in schlüssiger Art und Weise durch obiges SV-Gutachten 07/2013 (iVm den aktenkundigen Vorgutachten) zu einem, nach Vollendung des 21. Lebensjahres der Bw. gelegenen Zeitpunkt, festgelegt wurde, und andererseits auch die dauernde Erwerbsunfähigkeit durch diese Erkrankung erst nach dem 21…
…Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr wurde durch das Sachverständigengutachten vom 18.05 2004, dem der Leitende Arzt des Bundessozialamtes am gleichen Tag zugestimmt hat, nicht bescheinigt und es ist als erwiesen anzusehen, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit jedenfalls erst nach dem 21. Lebensjahr…
…einem Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit erst (lange) nach Vollendung des 21. Lebensjahres ausgehen, durch die nach außen in Erscheinung tretenden Umstände zusätzlich bestätigt werden. Letztlich hat die Berufungswerberin im Vorlageantrag auch nur darauf hingewiesen, dass - nach dem zweiten fachärztlichen Gutachten - "lediglich" der Grad der Behinderung…
…des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Anspruch auf Familienbeihilfe. Da beim Bw. die Erkrankung erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten ist (siehe Fach/Ärztliches Sachverständigengutachten), wurde der Antrag abgewiesen. Vom Bw. wurde ein…
…zu leisten. Schon allein aus dem Umstand, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten ist, ergibt sich die Tatsache, dass kein Anspruch auf die Gewährung der Familienbeihilfe inklusive Erhöhungsbetrag besteht. Auch wenn der Zeitpunkt des Eintrittes der dauernden Erwerbsunfähigkeit strittig sein sollte…
…FLAG, § 8 Rz 21). Die im Berufungsverfahren vorgelegten Stellungnahmen, Atteste und Bescheinigungen waren nicht geeignet das Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen in Frage zu stellen. Da die dauernde Erwerbsunfähigkeit somit erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten ist, war ihre Berufung wie im Spruch…
…2007 unter Anführung der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 6 Abs. 5, 6 Abs. 2 lit. d 8 Abs. 5 und 6 FLAG) sowie mit der Begründung ab, dass die maßgebliche Erwerbsunfähigkeit rückwirkend erst ab Dezember 2006 - somit weit nach dem 21. Lebensjahr - bescheinigt worden sei. Der Bw…
…dauernde Erwerbsunfähigkeit vom Bundessozialamt erst nach dem 21. Lebensjahr festgestellt worden sei und zwar seit November 2011 und daher der Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe abzuweisen war. Das Gutachten des Bundessozialamtes X vom 11.04.2012 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Gesamtgrad der…
…zu können. Der Hinweis auf die Entlassung aus dem Präsenzdienst geht ins Leere. Die entsprechende Meldung des Militärkommandos vom 4. Oktober 1994 wurde im Gutachten berücksichtigt (siehe relevante vorgelegte Befunde). Im Übrigen ereignete sich der Vorfall erst vier Jahre nach Vollendung des 21. Lebensjahres. Die…