…auf Art.7 Abs.1 sowie auf Art. 244 Zollkodex hingewiesen, wonach zollbehördliche Entscheidungen sofort vollziehbar seien und durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung des angefochtenen Bescheides nicht ausgesetzt werde. Andererseits sehe der Art.244 Zollkodex indes die Möglichkeit der Vollziehungsaussetzung vor, allerdings nur…
…244 ZK ist auch für die Aussetzung der Vollziehung die Einlegung eines Rechtsbehelfs Voraussetzung. Die Antragstellung auf Aussetzung der Vollziehung ist daher ab der Einbringung eines Rechtsbehelfs zulässig und nur solange, bis über den Rechtsbehelf entschieden wurde. Im konkreten Fall wurde der Antrag auf Aussetzung…
…Art. 7 ZK sind abgesehen von den Fällen nach Artikel 244 Abs. 2 ZK Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Gemäß Art. 244 Absatz 1 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Gemäß Art. 222 Abs. 1 Buchst. a…
…Art. 7 ZK sind abgesehen von den Fällen nach Artikel 244 Abs. 2 ZK Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Gemäß Art. 244 Absatz 1 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Gemäß Art. 222 Abs. 1 Buchst. a…
…Demgemäß wird auch die Vollziehung einer durch Einlegung eines Rechtsbehelfs angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt, es sei denn, es liegt einer der Aussetzungsgründe des Art. 244 Unterabs. 2 ZK vor. Gem. Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht…
…Demgemäß wird auch die Vollziehung einer durch Einlegung eines Rechtsbehelfs angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt, es sei denn, es liegt einer der Aussetzungsgründe des Art. 244 Unterabs. 2 ZK vor. Gem. Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht…
…Demgemäß wird auch die Vollziehung einer durch Einlegung eines Rechtsbehelfs angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt, es sei denn, es liegt einer der Aussetzungsgründe des Art. 244 Unterabs. 2 ZK vor. Gem. Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht…
…Demgemäß wird auch die Vollziehung einer durch Einlegung eines Rechtsbehelfs angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt, es sei denn, es liegt einer der Aussetzungsgründe des Art. 244 Unterabs. 2 ZK vor. Gem. Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht…
…Demgemäß wird auch die Vollziehung einer durch Einlegung eines Rechtsbehelfs angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt, es sei denn, es liegt einer der Aussetzungsgründe des Art. 244 Unterabs. 2 ZK vor. Gem. Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht…
…Demgemäß wird auch die Vollziehung einer durch Einlegung eines Rechtsbehelfs angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt, es sei denn, es liegt einer der Aussetzungsgründe des Art. 244 Unterabs. 2 ZK vor. Gem. Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht…
…Demgemäß wird auch die Vollziehung einer durch Einlegung eines Rechtsbehelfs angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt, es sei denn, es liegt einer der Aussetzungsgründe des Art. 244 Unterabs. 2 ZK vor. Gem. Art. 244 ZK wird durch die Einlegung des Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht…
…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…
…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…
…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…
…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…
…nnnnn/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…
…Begründend wurde eingewendet, dem Berufungswerber sei die Rechtsgrundlage für die Zahlung der Abgabenbeträge nicht vermittelt worden. Er sei auch nicht über die Bedeutung der von ihm unterschriebenen Erklärung über den Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsbehelfes unterrichtet worden. Bei dem Schmuck, den der Berufungswerber bei…
…Berufung. Begründend wurde eingewendet, der Berufungswerberin sei die Rechtsgrundlage für die Zahlung der Abgabenbeträge nicht vermittelt worden. Sie sei auch nicht über die Bedeutung der von ihr unterschriebenen Erklärung über den Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsbehelfes unterrichtet worden. Bei dem Schmuck, den die Berufungswerberin…
…auf die Einlegung eines Rechtsbehelfes verzichtet, nicht informiert worden. Die Beschwerde wurde dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 108 Abs. 2 ZollR-DG kann sich ein Reisender, der hinsichtlich mitgeführter Waren eine Zollzuwiderhandlung begeht, durch Entrichtung einer Abgabenerhöhung in…
…a) Zollkodex) eine Berufung und beantragte darin einerseits unter Hinweis auf die -im Gegensatz zur Auffassung der Zollbehörde- sehr wohl bestehenden guten Erfolgsaussichten seines Rechtsbehelfs gegen den Abgabenbescheid vom 9.8.2001 und andererseits unter Geltendmachung unbilliger Härte bei Entrichtung bzw. Einhebung des vorgeschriebenen Abgabenbetrages…