Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 22. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 6. Mai 2005 betreffend Erstattung des Mehrkindzuschlages für das Kalenderjahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…Diese unterschiedliche Vorgangsweise wirkte sich auf Grund des im § 33 Abs. 1 EStG 1988 verankerten progressiven Einkommensteuertarifs dergestalt aus, dass im Jahr 2002 um € 3.109,13 mehr Lohnsteuer einbehalten und abgeführt wurde als im Jahr 2003. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Bw…
…RV/0120-L/03) gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) idR eine höhere Einkommensteuerschuld ergibt als bei der getrennten…
…wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) idR eine höhere Einkommensteuerschuld ergibt als bei der…
…erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. erklärte für das Jahr 2000 Einkünfte aus Kapitalvermögen aus ausländischen Kapitalerträgen in Höhe von ATS 59.996,-. Die Besteuerung erfolgte mit dem vollen Einkommensteuertarif gemäß § 33 Abs.1 EStG. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 erging vorläufig, da hinsichtlich ausländischer Fonds…
…EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) idR eine…
…das Gesamteinkommen der Einkommensteuertarif anzuwenden, wobei jedoch die von der auszahlenden Stelle vorläufig einbehaltene Lohnsteuer anzurechnen ist. Der aus der verspäteten Lohnzahlung resultierende "Steuerschaden" (Progressionserhöhung) wird insofern vom Gesetzgeber Rechnung getragen, als dieser zur Schadensminimierung 1/5 der sonst nach dem Einkommensteuertarif zu versteuernden Bezüge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Berufungswerbers, vom 25. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 12. Juli 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15. Oktober…
…besteuerte in diesem Bescheid alle Bezüge des Bw., die dieser von der Insolvenzausfallsgeldfonds- GmbH (IAF Service GmbH) in Höhe von 8.148,68 € bezogen hatte, mit dem normalen Einkommensteuertarif. Der Bw. legte dagegen Berufung ein. Die Bezüge von der IAF Service GmbH enthielten anteiliges…
…3. Dezember 2009 setzte das Finanzamt die nichtselbständigen Einkünfte mit 24.679,53 € fest, sodass sich unter Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben ein Einkommen von 18.556,45 € ergab. Nach Berücksichtigung des Einkommensteuertarifs und der Absetzbeträge, der begünstigten Besteuerung nach § 67 Abs. 1…
…die beim Lohnsteuerabzug zunächst gesondert versteuert wurden, war eine Veranlagung nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 durchzuführen. Dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif im Sinne des § 33 EStG 1988 Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2) idR eine höhere Einkommensteuerschuld ergibt…
…welche, wie in den Erklärungsbeilagen erläutert, nach § 67 EStG zu versteuern ist und nicht nach dem Einkommensteuertarif. Für die laufenden Bezüge, wie in den Erklärungsbeilagen nachgewiesen, hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Die laufenden Bezüge sind daher in Österreich steuerfrei und teilweise auch nicht im Progressionsvorbehalt zu…
…Aufgrund der genannten gesetzlichen Bestimmungen gehören sowohl die AHV-Pension als auch der Pensionskassenbezug aus der X Vorsorgeeinrichtung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen in Österreich der Besteuerung nach dem Einkommensteuertarif." Dieser Vorhalt blieb bis dato unbeantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: 1…
…erheblich beeinflusst, die durchschnittliche Steuerlast liegt weit unter jener, die allein durch den progressiven Einkommensteuertarif gegeben wäre. Durch die Nichtberücksichtigung des begünstigten Steuersatzes der Sechstelregelung werden meine Einkünfte deutlich höher belastet als vergleichbare inländische Pensionseinkünfte, auch bei anderen steuerlich relevanten Tatbeständen ( z.B. Selbstbehalt bei…
…EStG geht es darum, den Gesamtbetrag der Einkünfte des (Ehe)partners zu ermitteln, und nicht darum, welcher Teil nach dem Einkommensteuertarif und welcher Teil nach festen Steuersätzen besteuert wird (VwGH 10.5.2001, 99/15/0256). Es sind daher auch Einkünfte, die mit festen Steuersätzen…
…der Pensionsabfindung gem § 124b Z 53 EStG steuerfrei belassen, darüber hinaus den Rest der Schweizer Einkünfte nach Abzug hier nicht strittiger Werbungskosten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Einkommensteuertarif unterworfen hat. Begründet wurde diese Vorgangsweise für die Pensionseinkünfte im Bescheid damit, dass Österreich sowohl für…
…dem EStG nicht möglich sei. In der mit FAX vom 4. November 2008 erhobenen Berufung wird die Verteilung der 2007 im Rahmen der nichtselbständigen Einkünfte zugeflossenen und zum laufenden Einkommensteuertarif versteuerten Entschädigungszahlung in Höhe von 70.000,00 € auf drei Jahre iSd § 37 Abs…
…zur Regierungsvorlage (Nr. 451 der Beilagen zur XXII. GP) wurde der Einkommensteuertarif ab 1.1.2005 einer grundlegenden Strukturreform unterzogen. Dazu wurde ausgeführt: Völlig neu ist die Darstellung des Einkommensteuertarifes als Durchschnittssteuersatztarif. Das Wesentliche daran ist die Einfachheit und Transparenz des Tarifs. Beim neuen Durchschnittssteuersatztarif…
…1 EStG 1988 berechnet, nicht nach dem Einkommensteuertarif 2005. Ich bitte um Berücksichtigung der aufgetretenen Fehler." Das Finanzamt beschaffte sich Kopien des Antrages und des auf Grund einer Ende 2007 erfolgten Untersuchung abgefassten Sachverständigengutachtens vom Bundessozialamt. Auf Seite 3 des Sachverständigengutachtens wird unter "Beurteilung und…
…jeweils für die einzelnen Jahre geltenden Tarifvorschriften. Zu diesen Tarifvorschriften zählt das Gesetz unter anderem die Steuersätze und Steuerabsetzbeträge, die in § 33 EStG 1988 festgelegt sind. Bemessungsgrundlage für den Einkommensteuertarif ist das Einkommen nach § 2 Abs. 2 EStG 1988. Das Einkommen ist der Gesamtbetrag aller…