…S 30.577.351,00 belief und der auf den Bw. entfallende anteilige Veräußerungsgewinn sich nunmehr mit S 268.083,00 geringfügig (und zwar in der Höhe von S 520,--) erhöhte. In seiner Berufung gegen den Feststellungsbescheid 2001 vom 10. Oktober 2003 und den gemäß …
…es den Erledigungen des FA vom 20. Dezember 2005 an einer gesetzmäßigen Bezeichnung der Adressaten im Sinne des § 93 Abs.2 BAO. Aufgrund der für das Verfahren maßgeblichen Einheitlichkeit von Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO (vor In-Kraft-Treten des § 191 Abs.5 BAO durch BGBl…
… 191 Abs.2 leg. cit. 2.8. Aufgrund der Einheitlichkeit von Feststellungsbescheiden entfaltet eine nach Beendigung einer Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit an die Gemeinschaft adressierte abgabenbehördliche Erledigung, welche im Spruch die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte auf die ehemals Beteiligten der Gemeinschaft verteilt, ungeachtet der Überschrift als Bescheid…
… 191 Abs.2 leg. cit. 2.8. Aufgrund der Einheitlichkeit von Feststellungsbescheiden entfaltet eine nach Beendigung einer Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit an die Gemeinschaft adressierte abgabenbehördliche Erledigung, welche im Spruch die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte auf die ehemals Beteiligten der Gemeinschaft verteilt, ungeachtet der Überschrift als Bescheid…
…als Mitunternehmer im steuerlichen Sinn anzusehen und Einkünftezurechnungen an die Kommanditisten nicht anzuerkennen seien. Dem folgend erließ das Finanzamt als Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO intendierte Erledigungen, in denen die von der Bw. in den Jahren 1998 bis 2005 erzielten Einkünfte je zur Hälfte den Komplementären…
…Mitunternehmer im steuerlichen Sinn anzusehen und eine Einkünftezurechnung an die Kommanditistin nicht anzuerkennen sei. Dem folgend erließ das Finanzamt als Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO intendierte Erledigungen, in denen die von der Bw. in den Jahren 1998 bis 2005 erzielten Einkünfte je zur Hälfte den Komplementären…
…Gesellschaft sei 2003 aufgelöst worden, es habe daraus für den Bw. ein wirtschaftlicher Totalperiodengewinn von rund 20 Mio S resultiert. Datiert mit 6.4.2005 ergingen gemäß § 293b BAO berichtigte Feststellungsbescheide für die Jahre 1998 bis 2002. In diesen Bescheiden, die als Bescheidadressat die H…
…4. folgenden Ausführungen ist zunächst anzumerken, dass die vom Bw. (materiellrechtlich) bekämpften Feststellungen auf sog. Grundlagenbescheiden beruhen. Auf Grund der gesetzlich normierten Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden für hievon abgeleitete Bescheide (siehe insbesondere § 192 BAO) hätte es im vorliegenden Fall auf Grund der Bestimmung des § 295 Abs…
…ein Feststellungsbescheid, der nicht an alle beteiligten Mitunternehmer ergeht, als somit gegen das bei Grundlagenbescheiden iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen wird. Demnach hat bei einer Personengesellschaft, welche gegenüber dem Finanzamt unter Benennung ihrer Gesellschafter mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften…
…BAO, Anm. 4 zu § 208). 5.) Was dem vom Bw erhobenen Einwand anbelangt, das Finanzamt hätte die von den Feststellungsbescheiden abgeleiteten Einkommensteuerbescheide gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erlassen können, ist zu ihm erwidern, dass die Anpassung abgeleiteter Bescheide an die Grundlagenbescheide aufgrund der Systematik…
…ein Feststellungsbescheid, der nicht an alle beteiligten Mitunternehmer ergeht, als somit gegen das bei Grundlagenbescheiden iSd § 188 BAO geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen wird. Demnach hat bei einer Personengesellschaft, welche gegenüber dem Finanzamt unter Benennung ihrer Gesellschafter mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften…
…bedeutet, dass ein Feststellungsbescheid, der keinen Hinweis nach § 101 Abs. 3 BAO enthält, in seinem Abspruch über die Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO im Hinblick auf das durch die Einheitlichkeit einer solchen Feststellung geprägte Wesen insgesamt keine Wirkung entfaltet (VwGH ua 2.7.2002…
…unter der Voraussetzung der rechtlichen Existenz der am 12. November 2009 zugestellten (vermeintlichen) Feststellungsbescheide, von der hier freilich nicht ausgegangen wird - die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages hinsichtlich der noch gar nicht abgelaufen gewesenen Berufungsfrist zur Folge haben müsste. Denn laut Spruchpunkten 2 und 6 der vorliegenden…
…gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann [...]. Auch negative Feststellungsbescheide müssen die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ausgesprochen wird. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit…
…in Höhe von - € 9.375,00 (2003), € 71.312,35 (2004) und € 52.239,12 (2005) anstatt bisher - € 25.000,00 (2003), € 17.438,22 (2004) und - € 24.259,15 (2005) fest. In der gegen die neuen Feststellungsbescheide 2003…
…VwGH 17.9.1981, 81/16/0065), sei aufgrund der VwGH-Judikatur zur Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides der gesamte Bescheid nichtig. Im Sinne der Effizienz des Verfahrens und der Änderungen der BAO sei eine gänzliche Neuerlassung des Bescheides zu bevorzugen, um nicht in einem…
…Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO darstellt. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass…
…Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO darstellt. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass…
…iSd § 188 BAO geltenden Gebot der Einheitlichkeit verstoßen. Dies habe zur Folge, dass die angefochtenen Bescheide nicht rechtswirksam zustande gekommen seien. Diese Erledigungen würden daher Nichtbescheide darstellen. Über die Berufung wurde erwogen: Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so…
…wie wiederholt entschieden - ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO ist. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird…