…S 30.577.351,00 belief und der auf den Bw. entfallende anteilige Veräußerungsgewinn sich nunmehr mit S 268.083,00 geringfügig (und zwar in der Höhe von S 520,--) erhöhte. In seiner Berufung gegen den Feststellungsbescheid 2001 vom 10. Oktober 2003 und den gemäß …
…es den Erledigungen des FA vom 20. Dezember 2005 an einer gesetzmäßigen Bezeichnung der Adressaten im Sinne des § 93 Abs.2 BAO. Aufgrund der für das Verfahren maßgeblichen Einheitlichkeit von Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO (vor In-Kraft-Treten des § 191 Abs.5 BAO durch BGBl…
…Beschwerdeverfahren mit Schriftsatz vom 22.9.2020 u.a. ergänzend vor, dass gegenständlich ein Verstoß gegen das Gebot der Einheitlichkeit von Feststellungsbescheiden vorliege. Die von der KG eingereichten Feststellungserklärungen stellten Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 BAO dar, die der Entscheidungspflicht nach …
…Beschwerdeverfahren mit Schriftsatz vom 22.9.2020 u.a. ergänzend vor, dass gegenständlich ein Verstoß gegen das Gebot der Einheitlichkeit von Feststellungsbescheiden vorliege. Die von der KG eingereichten Feststellungserklärungen stellten Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 BAO dar, die der Entscheidungspflicht nach …
… 191 Abs.2 leg. cit. 2.8. Aufgrund der Einheitlichkeit von Feststellungsbescheiden entfaltet eine nach Beendigung einer Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit an die Gemeinschaft adressierte abgabenbehördliche Erledigung, welche im Spruch die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte auf die ehemals Beteiligten der Gemeinschaft verteilt, ungeachtet der Überschrift als Bescheid…
… 191 Abs.2 leg. cit. 2.8. Aufgrund der Einheitlichkeit von Feststellungsbescheiden entfaltet eine nach Beendigung einer Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit an die Gemeinschaft adressierte abgabenbehördliche Erledigung, welche im Spruch die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte auf die ehemals Beteiligten der Gemeinschaft verteilt, ungeachtet der Überschrift als Bescheid…
…Februar 2016) klargestellt, dass die hier strittigen Beschwerden nur im Namen von Ferdinand L eingebracht werden sollten. Zur geschiedenen Ehegattin Agnes L (verh. Agnes R) bestehe seit der Scheidung kein Kontakt. Über die Beschwerde wurde erwogen: I) Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für 2002 und 2003…
…Höchstgericht weiter aus, dass ein Bescheid mit dem ausgesprochen werde, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibe, ebenfalls ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO sei. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gelte somit auch für den Bescheid, mit dem…
…als Mitunternehmer im steuerlichen Sinn anzusehen und Einkünftezurechnungen an die Kommanditisten nicht anzuerkennen seien. Dem folgend erließ das Finanzamt als Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO intendierte Erledigungen, in denen die von der Bw. in den Jahren 1998 bis 2005 erzielten Einkünfte je zur Hälfte den Komplementären…
…Mitunternehmer im steuerlichen Sinn anzusehen und eine Einkünftezurechnung an die Kommanditistin nicht anzuerkennen sei. Dem folgend erließ das Finanzamt als Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO intendierte Erledigungen, in denen die von der Bw. in den Jahren 1998 bis 2005 erzielten Einkünfte je zur Hälfte den Komplementären…
…Gesellschaft sei 2003 aufgelöst worden, es habe daraus für den Bw. ein wirtschaftlicher Totalperiodengewinn von rund 20 Mio S resultiert. Datiert mit 6.4.2005 ergingen gemäß § 293b BAO berichtigte Feststellungsbescheide für die Jahre 1998 bis 2002. In diesen Bescheiden, die als Bescheidadressat die H…
…4. folgenden Ausführungen ist zunächst anzumerken, dass die vom Bw. (materiellrechtlich) bekämpften Feststellungen auf sog. Grundlagenbescheiden beruhen. Auf Grund der gesetzlich normierten Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden für hievon abgeleitete Bescheide (siehe insbesondere § 192 BAO) hätte es im vorliegenden Fall auf Grund der Bestimmung des § 295 Abs…
…3 der Verordnung. Für die Nachsicht von Feststellungsbescheiden (§ 188 BAO) "abgeleiteter" Abgaben genügt es, wenn die Auskunft über für die Ermittlung der einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünfte maßgebliche Fragen der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB KG, GesBR) von dem für die Feststellung zuständigen Finanzamt …
…2001/15/0092) entfaltet ein solcher Feststellungsbescheid, der keinen Hinweis nach § 101 Abs. 3 BAO enthält, in seinem Abspruch über die Feststellung (bzw. das Unterbleiben einer Feststellung) von Einkünften nach § 188 BAO im Hinblick auf das durch die Einheitlichkeit einer solchen Feststellung geprägte Wesen insgesamt…
…2001/15/0092) entfaltet ein solcher Feststellungsbescheid, der keinen Hinweis nach § 101 Abs. 3 BAO enthält, in seinem Abspruch über die Feststellung (bzw. das Unterbleiben einer Feststellung) von Einkünften nach § 188 BAO im Hinblick auf das durch die Einheitlichkeit einer solchen Feststellung geprägte Wesen insgesamt…
…VwGH 18.10.1984, 83/15/0085). 4. Die gemäß § 190 Abs. 1 BAO normierte sinngemäße Anwendbarkeit der für die Festsetzung von Abgaben geltenden Vorschriften ermöglicht Feststellungsbescheide nach § 200 Abs. 1 BAO vorläufig zu erlassen. Soweit im Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO die Höhe des einheitlichen…
…Grundsatz der Einheitlichkeit durchbrechen. Daraus folgt, dass nach der in diesen Erläuterungen zum Ausdruck kommenden Rechtsansicht der Grundsatz der Einheitlichkeit der Feststellungen nach wie vor existiert (vgl. Erläuterungen zur RV 38 der Beilagen XXIV. GP zu Z 49). Feststellungsbescheide müssen daher grundsätzlich (abgesehen von der…
…einem Beschwerdeverfahren beigetreten ist (§§ 257 bis 259) oder, ohne Beschwerdeführer zu sein, einen Vorlageantrag (§ 264) gestellt hat. (2) Parteien des Abgabenverfahrens sind ferner, a) wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§ 191 Abs. 1 und 2); b) wenn nach…
…B. infolge Sachwalterbestellung), so steht dies der Wirksamkeit als Feststellungsbescheid nicht entgegen. Ein solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den übrigen, denen Einkünfte zugerechnet werden." Diese Bestimmung über die "Teilwirksamkeit" einheitlicher Bescheide gilt nur für die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), nicht jedoch…
…B. infolge Sachwalterbestellung), so steht dies der Wirksamkeit als Feststellungsbescheid nicht entgegen. Ein solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den übrigen, denen Einkünfte zugerechnet werden." Diese Bestimmung über die "Teilwirksamkeit" einheitlicher Bescheide gilt nur für die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), nicht jedoch…