…da der Verkauf des Hälfteanteiles am Einfamilienhaus am Familienwohnsitz aufgrund der Lage in einem strukturschwachen Gebiet zu erheblichen Vermögenseinbußen führen würde. Die Anschaffung einer adäquaten Wohnung am Beschäftigungsort wäre aus dem Erlös nicht möglich." Im Zuge der Vorhaltsbeantwortung vom 9.3.2012 führt der Bw…
…am Familienwohnsitz - konkret: am behaupteten Familienwohnsitz des Bw. in Polen - ein eigener Haushalt geführt wird. Eine Wohnmöglichkeit im Haushalt der Eltern reicht nicht aus (UFS RV/2768-W/07). Nun hat zwar der Bw. mit Schenkungsvertrag vom 16.4.2004 das Eigentumsrecht am elterlichen Einfamilienhaus…
…zu welchem Wohnort die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen, welche anhand objektiv feststellbarer Umstände zu beurteilen sind. Eigenen Angaben zufolge liegt der Familienwohnsitz am Ort des gemeinsam mit der Ehegattin errichteten Einfamilienhauses, also in Österreich (siehe die diesbezüglichen Ausführungen über die Begründung seines Erstwohnsitzes…
…ein fremdübliches Mietverhältnis gestellt werden, im gegenständlichen Fall erfüllt sind. Unstrittig ist hier, dass die Garage im Alleineigentum der Ehegattin des Bw. steht und es sich bei der Garage um jene am Familienwohnsitz des Bw. und seiner Ehegattin handelt. Der Bw. begründet die betriebliche Veranlassung…
…hinreichend dargetan, dass er nicht nur für seine volljährige Tochter, sondern auch für seine betagten Eltern unterhaltspflichtig ist (alle drei Familienmitglieder wohnen am Familienwohnsitz in Serbien), da sie (der Vater weitestgehend) einkommens- und vermögenslos sind (die vom Bw. vorgelegten Unterhaltsbescheinigungen betreffen zwar nur den Zeitraum…
…hinreichend dargetan, dass er nicht nur für seine volljährige Tochter, sondern auch für seine betagten Eltern unterhaltspflichtig ist (alle drei Familienmitglieder wohnen am Familienwohnsitz in Serbien), da sie (der Vater weitestgehend) einkommens- und vermögenslos sind (die vom Bw. vorgelegten Unterhaltsbescheinigungen betreffen zwar nur den Zeitraum…
…die von erheblichen objektiven Gewicht sind (VwGH 3.8.2004, 2000/13/0083). Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes hat der Verwaltungsgerichtshof mehrfach als Grund für die Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung unter der Bedingung bejaht, dass der Ehepartner des Steuerpflichtigen aus seiner Berufstätigkeit nachhaltig Einkünfte…
…hinausreichende Beibehaltung des Familienwohnsites in unüblicher Entfernung sei auf private Überlegungen zurückzuführen und nicht mehr berufsbedingt. Da diese Kosten seit mindestens 1996 anerkannt worden seien, seien sie im vierten Jahr nicht mehr abzugsfähig. Dagegen wurde Berufung erhoben. Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort bei…
…zumutbar sei, innerhalb eines halben Jahres am Dienstort einen neuen Wohnsitz zu begründen im gegenständlichen Fall als nicht rechtsrichtig zu beurteilen sei, da nach den Kriterien, die die Judikatur zum Themenkreis doppelte Haushaltsführung entwickelt habe, die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes gegeben sei, wenn von…
…worden war, während ihr finanzieller Beitrag sich auf eine Beteiligung an den Strom- und Gaskosten der gemeinsam benutzten Wohnung beschränkt hatte. Für (Geschlechts)Partnerschaften hält demnach auch der VwGH ein abgeleitetes, unentgeltliches Nutzungsrecht am Familienwohnsitz für ausreichend. Das österreichische Höchstgericht gibt damit zu erkennen, dass…
…jun., geboren am xx.xx.1988, und K. M., geboren am xx.xx.1989, angehören und diese von ihm erhalten würden. Mit Schreiben des Finanzamtes vom 10. April 2003 wurde der Bw. aufgefordert, bekannt zu geben, wie der Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina beschaffen sei (Einfamilienhaus…
…des Familienwohnsitzes jedoch nicht aus. Bei volljährigen Kindern (ausgenommen zB bei Pflegebedürftigkeit des Kindes) besteht grundsätzlich keine Ortsgebundenheit des haushaltsführenden Elternteils mehr. Insbesondere folgende "wirtschaftlichen Gründe" machen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar: Der Verkauf des Einfamilienhauses bzw. der Wohnung am Familienwohnsitz würde…
…Gründen nicht zumutbar ist. Im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz sei seine unterhaltspflichtige Tochter Ute gemeldet; es sei daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, die Übersiedlung der gesamten Familie zu veranlassen. Ihm stehe derzeit ein gesamtes Einfamilienhaus mit Garten zu einer monatlichen Miete von 264,00…
…für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes erblickt der Bw. darin, dass seiner Ansicht nach der Verkauf des Einfamilienhauses aufgrund der Lage in einem strukturschwachen Gebiet zu einer erheblichen Vermögenseinbuße führen würde und die Anschaffung einer adäquaten Wohnung am Beschäftigungsort aus dem Erlös nicht möglich…
…deshalb nicht abzugsfähig. Laut Angaben des Steuerpflichtigen war die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich nicht möglich, da die Gattin in Polen den Haushalt mit zwei Kindern führt und mit dem dritten Kind schwanger ist. Der Nachweis, dass am Beschäftigungsort eine geeignete Familienwohnung nicht gefunden wurde…
…ihrer Lebensinteressen in Bosnien sei und begründet dies damit, dass er dort über ein Einfamilienhaus und eine Landwirtschaft verfüge, die von der Ehegattin bewirtschaftet werde und von ihm regelmäßig aufgesucht werde. Es mag dahingestellt bleiben, ob ein Eigenheim und eine Landwirtschaft am ursprünglichen Familienwohnsitz, die…
…die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nicht abzugsfähig sind auch Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits(Tätigkeits)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie…
…erfolgen." - Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 sind auch Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) nicht abzugsfähig, soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6…
…und Zahlungsbestätigungen der Miete am Familienwohnsitz nachzuweisen. Der Bw. legte daraufhin eine Meldebestätigung sowie ein Schreiben vor, in dem ausgeführt wurde, dass er am Heimatwohnsitz in einer Immobilie wohne, an der er über einen Eigentumsanteil von 25% verfüge. Es handle sich hiebei um ein Einfamilienhaus…
…erwähnten Besuchsfahrten zu den Eltern im Pflegeheim seien nicht ausreichend, dass steuerlich anzuerkennende Familienheimfahrten vorliegen würden. Nur Pflege am Familienwohnsitz würde zur Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung führen, nicht aber Heimbetreuung eines Elternteils. Mit Eingabe vom 7. Oktober 2008 übermittelte der Bw ein Schreiben betreffend Einkommensteuerbescheid 2007…