…der (bei der Firma der Bw. noch nicht über EDV, sondern händisch und somit sehr zeitintensiv) durchzuführenden Planung der Einbauküchen auch die Kosten der Montage samt Reklamationen abzudecken seien. Im Ausgangsrechnungsbuch des Bw. werde für Zwecke der Provisionsberechnung der Verkäufer auch der beim Verkauf erzielte…
Die von der Betriebsprüfung geäußerte Ansicht, wonach es denkbar sei, dass der Bw. nicht nur bei der Firma B., sondern auch bei anderen Küchenherstellern Küchen schwarz eingekauft haben könnte, stütze sich auf die ständige Rechtssprechung, nach welcher die Annahme, dass bei unvollständigen Aufzeichnungen nicht nur…
Entgelte 20% lt. BE | 1993 | 208.333,33 | 75.635,00 | 132.698,33 | 15.852,635,06 | 1994 | 116.666,67 | 72.333,35 | 44.333,32 | 15.221.504,18 | 1995 |…
…ersichtlich, dass neben diversen Theken und Boxen ua. eine Reihe von Einbauküchen geliefert und montiert worden sind, wobei dafür Montagekosten in beträchtlicher Höhe (von den Gesamtkosten in Höhe von € 235.356,94 entfallen € 17.467,76 auf Montagekosten) verrechnet worden sind. Aus der…
…würden auf das erworbene Inventar anteilig ohnedies nur 4.545,45€ entfallen. Zum anderen zählten zum grunderwerbsteuerpflichtigen Zubehör auch Zubauten und Einbauküchen. In der als Vorlageantrag zu wertenden Berufung brachte der Bw lediglich vor, anteilig entfiele auf das miterworbene Inventar nach der gerichtlichen Schätzung 4…
…grunderwerbsteuerpflichtiges Inventar zu qualifizieren. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde beantragt. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde dahin begründet, dass eine Einbauküche als Zugehör der Liegenschaft und damit als unbeweglich zu beurteilen sei, da ohne die Küche die Wohnung nicht genutzt werden könne. Die Entfernbarkeit ohne Beschädigung…
…grunderwerbsteuerpflichtiges Inventar zu qualifizieren. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde beantragt. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde dahin begründet, dass eine Einbauküche als Zugehör der Liegenschaft und damit als unbeweglich zu beurteilen sei, da ohne die Küche die Wohnung nicht genutzt werden könne. Die Entfernbarkeit ohne Beschädigung…
…€ (330.000 € - 8.900 € = 321.100 €, davon die Hälfte) die 3,5%ige Grunderwerbsteuer mit 5.619,25 € vor. Dieser Ansatz wurde damit begründet, Einbauküchen, Einbauschränke, Kachelöfen, Einbaubett und Duschtrennwand würden nach der Rechtsprechung des VwGH kein Inventar darstellen…
…€ (330.000 € - 8.900 € = 321.100 €, davon die Hälfte) die 3,5%ige Grunderwerbsteuer mit 5.619,25 € vor. Dieser Ansatz wurde damit begründet, Einbauküchen, Einbauschränke, Kachelöfen, Einbaubett und Duschtrennwand würden nach der Rechtsprechung des VwGH kein Inventar darstellen…
…Uneinbringlichkeit derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verhängt. F hatte den Umstand seiner nebenberuflichen gewerblichen Betätigung als selbständiger Tischler und Händler mit Einbauküchen în diesem Ausmaß (nach einem ersten Andrängen der Abgabenbehörde aufgrund diverser Anzeigen) sowie die von ihm in den genannten Jahren erzielten Schwarzerlöse…
…die der Raumeinrichtung dienen (VwGH 01.03.1983, 82/14/0156); - außerhalb des Verputzes verlegte Elektroinstallationen (VwGH 03.04.1985,84/14/0188); - Einbauküchen; - in Leichtbauweise errichtete Trennwände, die entfernbar und wieder einsetzbar sind (in diesem Sinn UFS 25.04.2008, RV /0213-F/06)…
…eingebaute Wandschränke, an der Mauer befestigte Wandvertäfelungen sowie Einrichtungsgegenstände, die den räumlichen Verhältnissen ihres Aufstellungsortes so angepasst sind, dass sie anderswo nicht verwendbar sind (zB Einbauküchen, Vorzimmerwände etc.). Selbständige Bestandteile lassen sich hingegen tatsächlich und wirtschaftlich von der Restsache trennen. Aber auch der selbständige Bestandteil…
…ist (Konto 8430 betr. 11/2005).Auch handelt es sich bei den streitgegenständlichen Wirtschaftsgütern nicht etwa um fixe Gebäudebestandteile (wie z.B. genau nach Maß eingebaute Einbauküchen). Die von der Vorinstanz vorgenommene Umsatzhinzurechnung erscheint daher auch nach Auffassung der Berufungsbehörde gerechtfertigt, wobei der Sachverhalt in…
…Arbeitszimmer ..." Hinsichtlich des Mittelpunkts der Tätigkeit ist festzuhalten, dass deren Beurteilung sich an dem typischen Berufsbild orientiert. Die Tätigkeit der Gesellschaft besteht im Handel mit Einbauküchen, dessen räumlicher Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit in den Handels-, Schau- und Lagerräumlichkeiten liegt. In Absatz Drei wird behauptet…
…Wirtschaftsgut anzusehen ist (vgl. Fuchs in Hofstätter - Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar,§ 7 Tz 5 und die dort wiedergegebene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Einbauküchen und Küchengeräte werden hingegen als selbständige Wirtschaftsgüter angesehen, deren technische und wirtschaftliche Abnutzungsdauer gesondert zu ermitteln ist (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2011, …
…ferner Armaturen, Einrichtungsgegenstände, die den räumlichen Verhältnissen ihres Aufstellungsortes so angepasst sind, dass sie anderswo nicht verwendbar sind (zB Einbauküchen). Selbständige Bestandteile lassen sich hingegen tatsächlich und wirtschaftlich von der Restsache trennen. Aber auch der selbständige Bestandteil wird grunderwerbsteuerlich als unbewegliche Sache behandelt (Fellner, Gebühren…
…ferner Armaturen, Einrichtungsgegenstände, die den räumlichen Verhältnissen ihres Aufstellungsortes so angepasst sind, dass sie anderswo nicht verwendbar sind (zB Einbauküchen). Selbständige Bestandteile lassen sich hingegen tatsächlich und wirtschaftlich von der Restsache trennen. Aber auch der selbständige Bestandteil wird grunderwerbsteuerlich als unbewegliche Sache behandelt (Fellner, Gebühren…
…ferner Armaturen, Einrichtungsgegenstände, die den räumlichen Verhältnissen ihres Aufstellungsortes so angepasst sind, dass sie anderswo nicht verwendbar sind (zB Einbauküchen). Selbständige Bestandteile lassen sich hingegen tatsächlich und wirtschaftlich von der Restsache trennen. Aber auch der selbständige Bestandteil wird grunderwerbsteuerlich als unbewegliche Sache behandelt (Fellner, Gebühren…
…ferner Armaturen, Einrichtungsgegenstände, die den räumlichen Verhältnissen ihres Aufstellungsortes so angepasst sind, dass sie anderswo nicht verwendbar sind (zB Einbauküchen). Selbständige Bestandteile lassen sich hingegen tatsächlich und wirtschaftlich von der Restsache trennen. Aber auch der selbständige Bestandteil wird grunderwerbsteuerlich als unbewegliche Sache behandelt (Fellner, Gebühren…
…in diesem Zusammenhang jedoch erwähnt, dass Einrichtungsgegenstände, selbst wenn sie, wie etwa Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, mit dem Gebäude (der Wohnung) verbunden sind, nicht zu einem Gebäudeteil werden und daher selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter bleiben, für welche eine getrennte Spekulationsfrist anzuwenden ist (vgl. dazu zB Doralt/Mayr…