…werden, wenn es zum Verkehr zugelassen wurde. Bei weiterer Verwendung ohne Zulassung entstand die NoVA-Pflicht. Diese NoVA-Verpflichtung und die Dreitagesfrist waren Gegenstand einer EuGH-Beschwerde: In der Entscheidung vom 21.3.2000, Rs C-451/99 (Cura Anlagen GmbH) stellte der EuGH fest…
…Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während der drei unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet folgenden Tage zulässig. Unstrittig wurde das KFZ mit ausländischem Kennzeichen mehrmals in das Inland eingebracht. Die Dreitagesfrist des § 82 Abs. 8 KFG wird durch ein vorübergehendes…
…und sie nicht zur spürbaren Schwächung des Eigenkapitals geführt haben. Woher die sehr kurze Dreitagesfrist abgeleitet wurde entzieht sich den Nachforschungen des Unabhängigen Finanzsenats. Nach fester Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenats geht aus obigem Beispiel klar hervor, dass die EB den typischen Missbrauchsfall vor Augen hatten…
…jedoch gemäß § 211 Abs. 2 BAO ohne Rechtsfolge, sofern die Gutschrift innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist erfolge. In den Lauf der Dreitagesfrist seien Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen. Gegenständlich wäre…
…der Benutzer des Kraftfahrzeugs für dessen Zulassung in Österreich verfügt, gerechtfertigt werden kann. ... Rn. 47 Im Ausgangsrechtsstreit ist die in der österreichischen Regelung vorgesehene Dreitagesfrist offenkundig übertrieben kurz; damit geht diese Regelung eindeutig über das hinaus, was zur Erreichung des Zieles dieser Regelung erforderlich ist…
…somit der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt des Lebensinteresses) in Österreich. Unterstellt man nun einen Hauptwohnsitz in Österreich, ist für die Frage der Zulassung im Inland die Voraussetzung für die Anwendung der Dreitagesfrist zu prüfen. In der Berufung wird nicht behauptet, dass der "BMW X 5" ausschließlich in…
…der Beweis nicht, dass der Standort des Fahrzeuges außerhalb Österreichs liegt, so kam § 82 Abs. 8 KFG mit seiner Dreitagesfrist zum Tragen. Anderenfalls ist § 79 KFG mit seiner Jahresregel anzuwenden. Im konkreten Fall bezeichnet der Bw. seinen österreichischen Wohnsitz selbst als seinen Hauptwohnsitz. Diese Tatsache…
…wäre. Ist kein Standort im Inland gegeben, so gilt die Jahresfrist des § 79 KFG. Bei Fahrzeugen mit dauerndem Standort im Inland galt bis zum 2. AbgÄG 2002 eine Dreitagesfrist, seither eine Monatsfrist. Dauernder Standort ist nach § 40 KFG der Hauptwohnsitz des Antragstellers (Besitzer, Mieter), bei…
…Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während der drei unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet folgenden Tage zulässig. Unstrittig wurde das KFZ mit ausländischem Kennzeichen mehrmals in das Inland eingebracht. Die Dreitagesfrist des § 82 Abs. 8 KFG wird durch ein vorübergehendes…
…durfte mit ausländischen Kennzeichen deshalb nur während der drei Tage nach seiner Einbringung in das Bundesgebiet verwendet werden. Für das Entstehen der Zulassungspflicht (und damit auch der NoVA-Pflicht) war als weitere Voraussetzung zu prüfen, ob das Fahrzeug nach Ablauf der Dreitagesfrist des § 82 Abs…
…C-451-99, sah sich der österreichische Gesetzgeber jedoch veranlasst § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der Form zu ändern, als nunmehr anstelle der Dreitagesfrist eine längere Frist, nämlich eine Frist von einem Monat besteht (BGBl. I Nr. 132/2002, Inkrafttreten mit 14. August 2002…
…Beweis nicht, dass der Standort des Fahrzeuges außerhalb Österreichs liegt, so kam § 82 Abs. 8 KFG mit seiner Dreitagesfrist zum Tragen. Anderenfalls ist § 79 KFG mit seiner Jahresregel anzuwenden. Im konkreten Fall bezeichnet der Bw. seinen österreichischen Wohnsitz selbst als Mittelpunkt der Lebensinteressen bzw. Hauptwohnsitz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vom 26. Juli 2001, vertreten durch Dr: Werner Walch, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 26. Juni 2001, GZ. 100/49024/97-148, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Josef Gutl und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Beurle-Oberndorfer-Mitterlehner, Rechtsanwaltskanzlei, 4020 Linz, Landstraße 9, vom 19. März 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R. Sch., ehemaliger Geschäftsführer, wohnhaft in S, Straße, vertreten durch P. E., Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, S, N-Straße, vom 12. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 20. November 2003 betreffend Haftung gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J.B., vom 30. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 4. September 2008 betreffend Zurückweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für 1989 sowie über die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1999, betreffend Ausfuhrerstattung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Josef Gutl und HR Dr. Wilhelm Pistotnig im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Beschwerde der Bf., Adresse, vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch CONSULTATIO Rev. und Treuhand Steuerberatung GmbH & CoKG, Steuerberatungsgesellschaft, 1210 Wien, Holzmeistergasse 9, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12 .November 2007 betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und Dr. Alfons Ender als weitere Mitglieder des Senates in…