…Ingenieursbüro für technische Chemie Dr.tech.HK, Graz, vorgenommenen Gesamtbeurteilung zwar als für eine Ablagerung in einer Baurestmassendeponie gemäß Deponieverordnung zulässig befunden worden; eine Körnung des (für die Deponierung auf einer Baurestmassendeponie aufbereiteten) Abbruchmaterials sei dabei aber nicht festgestellt worden, ebenso wenig wie der Umstand…
…mit dem Satz 60,- ATS/t sei richtig, denn mit den Auflagen aus 1995/96 sei ersichtlich, dass keine Basisabdichtung erforderlich ist. Zur veränderten Rechtslage ab 1996/97 durch die Wasserrechtsnovelle und die Deponieverordnung (DeponieV) 1996 wird ausgeführt, dass die Fa. W. pflichtgemäß angezeigt habe…
…2 ALSAG zur Anwendung zu bringen. Dass die erwähnten Zuschläge zum Tragen kommen, wird in der vorzitierten Berufungsentscheidung vor allem damit begründet, dass im entscheidungsmaßgeblichen Zeitraum kein den Bestimmungen der Deponieverordnung entsprechendes Deponiebasisdichtungssystems bestanden habe. Die Bf. vermeint hingegen, sie habe allen Bestimmungen des ALSAG…
…eine künstlich aufgebrachte, mindestens zweilagige mineralische Dichtungsschicht mit einer Gesamtdicke von mindestens 50 cm und einem Durchlässigkeitswert kleiner/gleich 10-9 m/s bei einem hydraulischen Gradienten von i = 30. Weiters sind gemäß § 18 Abs. 5 Deponieverordnung, BGBl. Nr. 164/1996, zulässige alternative Deponiebasisdichtungen…
…ausgewiesen worden seien, seien sie nicht zu den Akten gelegt worden und könnten demnach im Verfahren nicht mehr vorgelegt werden. Allerdings liege für das Jahr 2005 ein aktueller Prüfbefund und Gesamtbeurteilung nach Anlage 6 zur Deponieverordnung über den Zustand des Kehrgutes (Straßenkehricht) vor. Diesem Gutachten…
…der Höhe der Altlastenbeiträge habe man am 15.1. 1998 dahin beantwortet, dass im Sinne der Wasserrechtsgesetznovelle BGBl. 59/1997 eine Baurestmassendeponie vorläge und an den Stand der Technik nach der Deponieverordnung angepasst wird. Da eine ausreichende Deponiebasisdichtung vorhanden sei, habe man den Zuschlag gem…
…1. Jänner 1997) bestimmt verminderte Beitragsätze für jene Betreiber von Deponien, deren Deponien den Anforderungen der Deponieverordnung des Bundesministers für Umwelt (BGBl 1996/164) gerecht werden. Im Grunde des § 10 Z 4 AlSaG (BGBl 1996/201) hat die Bezirksverwaltungsbehörde in begründeten Zweifelsfällen auf Antrag des…
…lit c ALSAG das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Abfällen, also auch der Einbau von Baurestmassen auf der Baustelle. Baurestmassen seien laut Verordnung des Bundesministers für Umwelt über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung) ein Gemenge von bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallenden Materialien, wie insbesondere Bodenaushub, Betonabbruch…
…Rand- und Stützwälle). Gemäß § 2 Abs. 6 ALSaG idF BGBl. Nr. 201/1996 sind Baurestmassen im Sinne dieses Bundesgesetzes Abfälle gemäß Deponieverordnung (Anlage 2), BGBl. Nr. 164/1996. Gemäß § 2 Abs. 8 ALSaG ist Deponieren im Sinne dieses Bundesgesetzes das erstmalige Ablagern von Abfällen auf…
…90er-Jahre zurück, als dort noch die AG ansässig war. Im Anpassungsverfahren an die Deponieverordnung 1996 erhielt sie die Typus-Zuordnung Bodenaushubdeponie. Bezüglich der dort gelagerten Substanzen stellte das Zollamt Wiener Neustadt am 11.4.2005 an die BH B. einen Antrag gemäß § 10 ALSAG…
…Zl. Vle-6355.002) festgestellt hat, dass auf dem Grundstück Nr.XY entgegen § 4 Abs.5 Deponieverordnung 1996 und somit unzulässigerweise eine Vermischung von Bodenaushub und Baurestmassen bzw. sonstigem Abfall stattgefunden hat. In seiner (weiteren) Stellungnahme vom 6.3.2008 hat derselbe Sachverständige festgehalten, dass…
…um die Entsorgungskosten niedriger zu halten. Diese Vorgehensweise entsprach auf den Auflagen im Abbruchbescheid der Gemeinde. In der Gesamtbeurteilung gemäß der Deponieverordnung vom 2. Juni 2004 sei ausdrücklich von einem Messwert von 24 (gegenüber: 2,1) die Rede. Hinsichtlich des Nachweises der Baurestmassen verwies sie…
…von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen. Gemäß § 2 Abs. 6 ALSAG sind Baurestmassen im Sinne dieses Bundesgesetzes Abfälle gemäß Deponieverordnung (Anlage 2). Gemäß § 217 Abs. 1 BAO sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten…
… 5 ALSaG die Masse des Abfalls entsprechend dem Rohgewicht. Der Beitragssatz für Baurestmassen gemäß Anlage 2 der Deponieverordnung beträgt je angefangener Tonne € 8,00. Das Zollamt Klagenfurt Villach legte seiner Entscheidung ein Umrechnungsgewicht von 1,5 Tonnen für 1 m³ Baurestmassen in Anlehnung an…
…werde. Nichts anderes gelte aber für den Deponievertrag. Das zu deponierende Material werde auf der Deponiefläche endgültig abgelagert, dies entspreche dem Wesen der Deponie und auch den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (Abfallwirtschaftsgesetz, Deponieverordnung). Daraus folge aber, dass mit dem Einbau der Deponierende sein Eigentum übertrage/aufgebe…
…werde. Nichts anderes gelte aber für den Deponievertrag. Das zu deponierende Material werde auf der Deponiefläche endgültig abgelagert, dies entspreche dem Wesen der Deponie und auch den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (Abfallwirtschaftsgesetz, Deponieverordnung). Daraus folge aber, dass mit dem Einbau der Deponierende sein Eigentum übertrage/aufgebe…
…werde. Nichts anderes gelte aber für den Deponievertrag. Das zu deponierende Material werde auf der Deponiefläche endgültig abgelagert, dies entspreche dem Wesen der Deponie und auch den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen (Abfallwirtschaftsgesetz, Deponieverordnung). Daraus folge aber, dass mit dem Einbau der Deponierende sein Eigentum übertrage/aufgebe…
…ATS/t sei richtig, denn mit den Auflagen aus 1995/96 sei ersichtlich, dass keine Basisabdichtung erforderlich ist. Zur veränderten Rechtslage ab 1996/97 durch die Wasserrechtsnovelle und die Deponieverordnung (DeponieV) 1996 wird ausgeführt, dass die Fa. Bf pflichtgemäß angezeigt habe, dass sie die Deponie…
…ausgenommen. Der Altlastenbeitrag beträgt gemäß § 6 Abs. 1 für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangene Tonne für 1a) Erdaushub oder b) Baurestmassen gemäß Anlage 2 zur Deponieverordnung, BGBl.Nr. 164/1996, ab 1. Jänner 2006 8,00 €. Gemäß…
… 184 BAO geschätzt worden. Gemäß § 2 Abs.6 ALSaG seien Baurestmassen Abfälle gemäß Deponieverordnung (Anlage 2). Gegen diese Berufungsvorentscheidung wurde mit Eingabe vom 4. Jänner 2006 binnen offener Frist der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Begründend wurde die Mangelhaftigkeit des Verfahrens und die Rechtswidrigkeit des Inhaltes…