…in allen übrigen Fällen derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet." Das Vorarlberger Abfallgesetz 1998 enthält wie auch das Abfallwirtschaftsgesetz 1990 oder das Wasserrechtsgesetz keine Legaldefinition des Begriffes "Deponiebetreiber". Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes umfasst der Begriff des "Betreibens" einer Deponie dem Wortsinn nach…
…stehende Abgabe dem inländischen Markt des betreffenden Mitgliedstaates und den inländischen Unternehmen (in Bezug auf die Rundfunk- und Kabelfernsehtätigkeiten) in diesem Mitgliedstaat eine besondere Vergünstigung verschafft wurde. Der hier gegenständliche Altlastenbeitrag benachteilige aber nach dem Beschwerdevorbringen allenfalls inländische Deponiebetreiber im Verhältnis zu inländischen Abfallverbrennungsunternehmen. Davon…
…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass es verfassungswidrig sei, den abgabepflichtigen Deponiebetreibern ohne besonderen sachlichen Grund die Finanzierungsverantwortung für das Fehlverhalten Dritter zuzurechnen. In diesem Zusammenhang wurde auf ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes verwiesen, nach welchem die Regelung zum Solidarfond Abfallrückführung genau aus diesem Grund…
…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass es verfassungswidrig sei, den abgabepflichtigen Deponiebetreibern ohne besonderen sachlichen Grund die Finanzierungsverantwortung für das Fehlverhalten Dritter zuzurechnen. In diesen Zusammenhang wurde auf ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes verwiesen, nach welchem die Regelung zum Solidarfond Abfallrückführung genau aus diesem Grund…
…wohl: ihrer bisherigen betriebsnotwendigen Einrichtungen vollständig entkleideten - Standorten auch nur an eine in der gleichen Branche tätige Gesellschaft (hier waren und sind aber die Käuferin XYGmbH bzw. der Nachkäufer XY als Altlasten- Sanierungsexperten und Deponiebetreiber in einer ganz anderen Branche tätig), wobei die frühere Gestion…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Jänner 2001, Zl. ab, sei in Rechtskraft erwachsen. Ein Deponiebetreiber habe sich gemäß § 20 Abs. 1 ALSAG geeigneter Messeinrichtungen zur Feststellung der Masse der Abfälle zu bedienen. Dieser Verpflichtung sei die Bf nicht nachgekommen. Bei der Schätzung des abgelagerten Materials sei das Zollamt von einer…
…Jänner 2001, Zl. uuuuu/004, ist in Rechtskraft erwachsen. Ein Deponiebetreiber hat sich gemäß § 20 Abs. 1 ALSAG geeigneter Messeinrichtungen zur Feststellung der Masse der Abfälle zu bedienen. Dieser Verpflichtung ist die Bf nicht nachgekommen. Bei der Schätzung des abgelagerten Materials ist das Zollamt von…
…Bestandsplan vom 15.2.1999 enthalten, in dem die schon vorhandenen Erdwälle bzw. Erdhaufen eingetragen wurden. Diese wurden vom vorigen Deponiebetreiber der Firma P. errichtet. Für die Errichtung dieser Erdwälle wurden keine Abfälle im Sinne des A1SaG sondern lediglich Erdaushub im Sinne des § 2 Abs…
…inländische Deponiebetreiber im Verhältnis zu inländischen Abfallverbrennungsunternehmen benachteiligt würden, nicht aber, dass ausländische Unternehmer ihre Dienstleistungen oder Waren im Verhältnis zu inländischen Unternehmen erschwert anbieten können. Es liegt daher keine gemeinschaftsrechtlich relevante Beeinträchtigung des Handels auf dem gemeinsamen Markt vor. Die unterschiedliche Behandlung von Deponiebetreibern…
…inländische Deponiebetreiber im Verhältnis zu inländischen Abfallverbrennungsunternehmen benachteiligt würden, nicht aber, dass ausländische Unternehmer ihre Dienstleistungen oder Waren im Verhältnis zu inländischen Unternehmen erschwert anbieten können. Es liegt daher keine gemeinschaftsrechtlich relevante Beeinträchtigung des Handels auf dem gemeinsamen Markt vor. Die unterschiedliche Behandlung von Deponiebetreibern…
…unrichtigerweise dem Abfallreferat zugeteilt war und erst ca 2 Wochen vorher dem Wasserrechtsreferenten zugewiesen worden war. Erörtert wurde eine seitens der Deponiebetreiber beabsichtigte Abänderung gegenüber dem ursprünglichen Bewilligungsprojekt dahin, dass die Ableitung der Sickerwässer aus dem noch zu errichtenden Sickerwassersammelschacht über andere Grundstücke erfolgen sollte…
…Abgabe dem inländischen Markt des betreffenden Mitgliedstaates und den inländischen Unternehmen (in Bezug auf die Rundfunk- und Kabelfernsehtätigkeiten) in diesem Mitgliedstaat eine besondere Vergünstigung verschafft worden sei. Der hier gegenständliche Altlastenbeitrag benachteilige aber nach dem Beschwerdevorbringen allenfalls inländische Deponiebetreiber im Verhältnis zu inländischen Abfallverbrennungsunternehmen. Davon…
…werden kann. Sinn des Altlastensanierungsgesetzes sei es, Beiträge zur Sanierung von Altlasten von Deponiebetreibern risikoabhängig und damit abhängig vom Risiko, zukünftig aus den jeweiligen Deponien Altlasten entsorgen zu müssen, hereinzubringen. Ob nunmehr eine vertikale Umschließung einer Deponie, die das Risiko einer Verunreinigung der Grundwässer bzw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 26. September 1997, GZ. 100/0010771/97, betreffend Altlastenbeitrag, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…