…in allen übrigen Fällen derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet." Das Vorarlberger Abfallgesetz 1998 enthält wie auch das Abfallwirtschaftsgesetz 1990 oder das Wasserrechtsgesetz keine Legaldefinition des Begriffes "Deponiebetreiber". Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes umfasst der Begriff des "Betreibens" einer Deponie dem Wortsinn nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R.*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, ***AdrBf***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 12. April 2019 gegen den Sammelbescheid des Zollamtes Österreich vom 14. März 2019, Zl. ***1***, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschläge zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch NN, über die Beschwerde vom 12.10.2000 gegen den Bescheid der belangten Behörde, dem damaligen Hauptzollamt Wien, vom 18.09.2000, Zl. zzz, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag…
…dass die Bf. auch im Jahr 2012 keinerlei Eingangskontrollen hinsichtlich des verfahrensgegenständlichen Bodenaushubmaterials vorgenommen hat. Denn eine Eingangskontrolle ist durch einen von der Deponiebetreiberin bestellten und mit den entsprechenden Befugnissen ausgestatteten Leiter der Eingangskontrolle bzw. dessen Stellvertreter stets zum Zeitpunkt der Übernahme durchzuführen. Sie umfasst…
…stehende Abgabe dem inländischen Markt des betreffenden Mitgliedstaates und den inländischen Unternehmen (in Bezug auf die Rundfunk- und Kabelfernsehtätigkeiten) in diesem Mitgliedstaat eine besondere Vergünstigung verschafft wurde. Der hier gegenständliche Altlastenbeitrag benachteilige aber nach dem Beschwerdevorbringen allenfalls inländische Deponiebetreiber im Verhältnis zu inländischen Abfallverbrennungsunternehmen. Davon…
…das Grundstück d gemäß beiliegendem Katasterplan. Unbeschadet der von den Vertragspartnern anderweitig getroffenen Regelungen betreffend den Abbau e wird von der Deponiebetreiberin in der auf dem Grundstück d befindlichen Grube z der Abbau mineralischer Rohstoffe infolge mangelhafter Qualität des Rohstoffvorkommens in den Betrieb einer Deponie…
…Die Beseitigung von Altpapier unterliegt dem ermäßigten Steuersatz, nicht aber die Lieferung von Altpapier (zB Verkauf an Papierfabrik). Rz 1325: Die Altlastensanierungsabgabe ist Bestandteil des Entgelts, welches der Deponiebetreiber von seinem Kunden einhebt, und unterliegt somit der Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz). Die Elektroaltgeräteverordnung - EAG-VO, BGBl…
…für den pauschalen Abbauzins (unabhängig von einer Abbaumenge) - neben dem Kiesabbau - eine Vielzahl von weiteren Rechten eingeräumt, denen keine Werbungskosten gegenüberstehen, sowie wurde auch die Wiederauffüllung und Rekultivierung seitens des Kieswerk- und Deponiebetreibers vereinbart (s.S. 17 ff Prüfungshandakt), sodass eine Schätzung der Werbungskosten (einschl…
…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass es verfassungswidrig sei, den abgabepflichtigen Deponiebetreibern ohne besonderen sachlichen Grund die Finanzierungsverantwortung für das Fehlverhalten Dritter zuzurechnen. In diesem Zusammenhang wurde auf ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes verwiesen, nach welchem die Regelung zum Solidarfond Abfallrückführung genau aus diesem Grund…
…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass es verfassungswidrig sei, den abgabepflichtigen Deponiebetreibern ohne besonderen sachlichen Grund die Finanzierungsverantwortung für das Fehlverhalten Dritter zuzurechnen. In diesen Zusammenhang wurde auf ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes verwiesen, nach welchem die Regelung zum Solidarfond Abfallrückführung genau aus diesem Grund…
…Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z. 1 AlSAG als erfüllt anzusehen ist. Diese langfristige Ablagerung sei dem Deponiebetreiber zuzurechnen. Die bescheiderlassende Behörde stützt sich ua auch auf eine Rechtsauskunft des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, in der ausgeführt wurde: [Grafik] …
…die bis 16. August 2007 an das Zollamt abzuführende Haftungsschuldigkeit sei erst zu einem Zeitpunkt fällig geworden, als der Deponiebetreiber nachweisbar nicht mehr in der Lage gewesen sei, Zahlungen und Überweisungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Die Zahlungsunfähigkeit sei bereits seit der Zustellung eines VwGH-Erkenntnisses…
…wohl: ihrer bisherigen betriebsnotwendigen Einrichtungen vollständig entkleideten - Standorten auch nur an eine in der gleichen Branche tätige Gesellschaft (hier waren und sind aber die Käuferin XYGmbH bzw. der Nachkäufer XY als Altlasten- Sanierungsexperten und Deponiebetreiber in einer ganz anderen Branche tätig), wobei die frühere Gestion…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Feststellungsbescheid ist dem Deponiebetreiber und damit Abgabenschuldner nicht zugekommen. Die Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides erstreckten sich nach dem genannten Erkenntnis auch auf ihn mit der Begründung, dass nicht jede entfernte Rechtswirkung eines Aktes für Dritte ein Rechtsschutzbedürfnis auslöse. Ein rechtliches Interesse des Deponiebetreibers sei im Festellungsverfahren…
…Jänner 2001, Zl. ab, sei in Rechtskraft erwachsen. Ein Deponiebetreiber habe sich gemäß § 20 Abs. 1 ALSAG geeigneter Messeinrichtungen zur Feststellung der Masse der Abfälle zu bedienen. Dieser Verpflichtung sei die Bf nicht nachgekommen. Bei der Schätzung des abgelagerten Materials sei das Zollamt von einer…