…die Höhe der Aussetzungszinsen sei von Zufälligkeiten abhängig, da er auf die Dauer des Rechtsmittelverfahrens keinen Einfluss nehmen könne, so ist dies grundsätzlich richtig. Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen; dass es in der Ingerenz des Abgabenpflichtigen liegt, das Entstehen von Aussetzungszinsen zu verhindern…
…dass er für die von ihm nicht beeinflussbare Dauer eines Rechtsmittelverfahrens (es liegt in der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger des Unabhängigen Finanzsenates eine Reihung der Rechtsmittelerledigungen nach deren Dringlichkeit vorzunehmen) zu seiner Berufung eine Zinsenbelastung zu tragen hat. Wenn man das Vorbringen hinsichtlich einer Verspätung als…
…die die Steuerpflichtigen im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar aufmerksam gemacht hätten und der langen Dauer des Rechtsmittelverfahrens Verjährung zu Lasten des Steuerpflichtigen eintrete. Daher beantrage er ausdrücklich, einen abgeleiteten Bescheid zu erlassen, der den Rechtszustand wiederherstelle, der vor Erlassung des rechtswidrigen abgeleiteten Bescheides bestanden habe…
…die die Steuerpflichtigen im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar aufmerksam gemacht hätten und der langen Dauer des Rechtsmittelverfahrens Verjährung zu Lasten des Steuerpflichtigen eintrete. Daher beantrage er ausdrücklich, einen abgeleiteten Bescheid zu erlassen, der den Rechtszustand wiederherstelle, der vor Erlassung des rechtswidrigen abgeleiteten Bescheides bestanden habe…
…die die Steuerpflichtigen im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar aufmerksam gemacht hätten und der langen Dauer des Rechtsmittelverfahrens Verjährung zu Lasten des Steuerpflichtigen eintrete. Daher beantrage er ausdrücklich, einen abgeleiteten Bescheid zu erlassen, der den Rechtszustand wiederherstelle, der vor Erlassung des rechtswidrigen abgeleiteten Bescheides bestanden habe…
…die die Steuerpflichtigen im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar aufmerksam gemacht hätten und der langen Dauer des Rechtsmittelverfahrens Verjährung zu Lasten des Steuerpflichtigen eintrete. Daher beantrage er ausdrücklich, einen abgeleiteten Bescheid zu erlassen, der den Rechtszustand wiederherstelle, der vor Erlassung des rechtswidrigen abgeleiteten Bescheides bestanden habe…
…die die Steuerpflichtigen im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar aufmerksam gemacht hätten und der langen Dauer des Rechtsmittelverfahrens Verjährung zu Lasten des Steuerpflichtigen eintrete. Daher beantrage er ausdrücklich, einen abgeleiteten Bescheid zu erlassen, der den Rechtszustand wiederherstelle, der vor Erlassung des rechtswidrigen abgeleiteten Bescheides bestanden habe…
…die die Steuerpflichtigen im Rahmen des Berufungsverfahrens sogar aufmerksam gemacht hätten und der langen Dauer des Rechtsmittelverfahrens Verjährung zu Lasten des Steuerpflichtigen eintrete. Daher beantrage er ausdrücklich, einen abgeleiteten Bescheid zu erlassen, der den Rechtszustand wiederherstelle, der vor Erlassung des rechtswidrigen abgeleiteten Bescheides bestanden habe…
…Rahmen des Berufungsverfahrens sogar aufmerksam gemacht hätten und der langen Dauer des Rechtsmittelverfahrens Verjährung zu Lasten des Steuerpflichtigen eintrete. Daher beantrage er ausdrücklich, einen abgeleiteten Bescheid zu erlassen, der den Rechtszustand wiederherstelle, der vor Erlassung des rechtswidrigen abgeleiteten Bescheides bestanden habe. Zur Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages…
…die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Zurückweisungsbescheides vom 17. Mai 2004 zu beschränken hat und so insbesondere nicht zur Bewilligung der Wiedereinsetzung berechtigt ist (vgl. VwGH vom 25. April 1951, Slg 2066/A), und dabei angehalten ist, neue, dh. erst während des Rechtsmittelverfahrens neu entstandene bzw…
…getätigt. Der Vorgang ist daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich eine Gewinnausschüttung an den Gesellschafter, nämlich den Bw., sodass der Bw. die abgabenrechtliche Verpflichtung gehabt hätte, eine entsprechende Kapitalertragsteueranmeldung abzugeben bzw. die Kapitalertragsteuer zu entrichten. Da im Übrigen an der Richtigkeit der Aussagen des Zeugen Mag…
…sprechen, liegen nach der Aktenlage nicht vor. Auf der anderen Seite sprechen folgende Zweckmäßigkeitsgründe für die Zurückverweisung : Zunächst ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Pflicht zur Sachverhaltsvermittlung auch schon vor der Reform des Rechtsmittelverfahrens vorrangig dem Finanzamt auferlegt hat, da auch schon § 276 Abs…
…sowohl die Frage der Rückzahlung des Betrages von € 21.385,83 als auch die Zinsen Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens. Mit seiner Äußerung vom 14. November 2007 hat der Berufungswerber das Berufungsbegehren eingeschränkt auf die Zinsen. In dieser Entscheidung ist daher nur mehr über diesen Berufungspunkt…
…nicht überschritten habe und daher kein weiterer Mittelpunkt seiner Tätigkeit entstanden sei. Vom Finanzamt wurden diese Werbungskosten wie im Vorjahr nicht anerkannt. Zur Anerkennung der Reisekosten dem Grunde nach wird auf die Begründung der Berufungsentscheidung hinsichtlich des Jahres 2003 verwiesen. Im Rechtsmittelverfahren legte der Bw…
…ist die Anwendung des § 311 BAO im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen. Gegen die Verletzung der Entscheidungspflicht der Abgabenbehörden zweiter Instanz kann jedoch gemäß Art 132 B-VG und § 27 VwGG durch Erhebung einer Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Abhilfe geschaffen werden. Der Bw. hätte daher seinen Rechtsanspruch auf…
…gewesen sei. 2.) Die Frage des Ermessens: Hierzu enthalte der angefochtene Bescheid keine näheren Ausführungen, insbesondere sei auf das Berufungsvorbringen hinsichtlich der Klage der S-AG und der langen Dauer des Rechtsmittelverfahrens (seit dem Abschluss des Mietvertrages seien nunmehr mittlerweile mehr als 20 Jahre vergangen…
…drittländischen Ursprungs (belastet mit Eingangsabgaben und Verbrauchsteuern) und bei einem kleineren Teil der Zigaretten um Totalfälschungen (in Ermangelung der Herkunft und ausgehend von Erfahrungswerten war zugunsten des Bf davon auszugehen, dass sie in der EU erzeugt worden sind - daher nur mit Verbrauchsteuern belastet) gehandelt hat…
…dass der Bw. ohnehin durch die Dauer des Rechtsmittelverfahrens trotz des Terminverlustes faktisch der zugesicherte Zahlungsaufschub zugekommen ist. Die in der ho. Berufungsentscheidung zugestandene Ratenbewilligung wurde im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach bei Abstattung eines Rückstandes in einem Zeitraum von mehreren Jahren…
…Mag der Bf. der beantragte Zahlungsaufschub durch die Dauer des Rechtsmittelverfahrens auch faktisch zugekommen sein, so bietet der vorliegende Sachverhalt für die Bewilligung eines (förmlichen) Zahlungsaufschubes über rund sieben Monate hinweg auf Grund der vorgenannten Überlegungen dennoch keinen Raum. Bei den Tatbestandsvoraussetzungen der erheblichen Härte…
…werden daher solche Kleidungsstücke zu rechnen sein, die berufstypisch die Funktion entweder einer Schutzkleidung oder eine Art Uniform erfüllen und deshalb bei einer Verwendung im Rahmen der Lebensführung entsprechende Assoziationen zu den Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe auslösen würden. Nimmt man auf die im Dienstvertrag des…