…wie vor in Österreich wohnhaft, gemeldet und versichert sind." In der Anlage befand sich eine Kopie des aufgrund § 5 Abs. 3 Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Entlastung von der Abzugsbesteuerung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Entlastungsverordnung), BGBl. III Nr. 92/2005 ergangenen Befreiungsbescheides…
…berufungsgegenständlichen Fall ist die Höhe der an den Berufungswerber (Bw.) vorzuschreibenden Einkommensteuervorauszahlung 2008 strittig. Der Berufungswerber begehrt die Anrechnung der in Chile zu entrichtenden Einkommensteuer und beruft sich hiebei auf die DBA - Entlastungsverordnung. Das Finanzamt bestreitet die Anwendbarkeit dieser Verordnung. Über die Berufung wurde erwogen: …
…Allerdings kann dieses Wahlrecht nicht willkürlich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeübt werden. Bis zum lnkrafttreten der DBA-Entlastungsverordnung am 1.7.2005 (BGBl. 92/2005 idF BGBl. 44/2006) war eine Entlastung an der Quelle unter den im Erlass des BMF vom 20.12…
…DBA-Entlastungsverordnung. Wenn, wie in der EAS.2976 ausgeführt, durch die liechtensteinische Steuerverwaltung in Abschn. 4 des Formulars ZS-QU2 lediglich die Ansässigkeit des liechtensteinischen Gesellschafters, nicht aber die übrigen Kriterien im Sinne des DBA-Liechtenstein bestätigt würde, so wäre bereits die Anwendung der DBA…
…Quelle sei der beliebig führbare und von ihr durch Vorlage eines zeitnahen Freistellungsbescheides erbrachte Nachweis, dass die freigestellten Einkünfte einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person zugeflossen sind. Der Standpunkt der Bw findet in der vor Ergehen der DBA-Entlastungsverordnung geltenden Rechtslage, nicht aber in jener…
…muss. Gemäß § 2 Abs. 1 DBA-Entlastungsverordnung muss diese Ansässigkeitsbescheinigung von den Abgabenbehörden des Ansässigkeitsstaates innerhalb angemessener Zeit vor oder nach dem Bezug der Einkünfte bestätigt werden. Sofern kein Verdacht auf eine ungerechtfertigte Steuerentlastung besteht, ist eine Bescheinigung innerhalb eines Jahres als zeitnah anzusehen (Jakom…
…ist die Haftung mittels Bescheides geltend zu machen. Von Seiten des geprüften Unternehmens konnten die lt. DBA geforderten Dokumente nicht vorgelegt bzw. die sonstigen Voraussetzungen diesbezüglich nicht erfüllt werden. Daher erfolgt im Zuge der Betriebsprüfung die Vorschreibung der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG. | | 2000…
…Allerdings kann dieses nicht willkürlich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeübt werden. Bis zum lnkrafttreten der DBA-Entlastungsverordnung am 1.7.2005 (BGBl. 92/2005 idF BGBl. 44/2006) war eine Entlastung an der Quelle unter den im Erlass des BMF vom 20.12.1985…
…1 DBA-Entlastungsverordnung in Höhe von 25 % einzubehalten. | | 2005 | Ausschüttung | 200.000,00 | einbehaltene KESt | 7.500,00 | vorzuschreibende KESt | 50.000,00 | Erfolgsänderung KESt | 42.500,00 Tz 15 Wiederaufnahme des Verfahrens: KESt 2001…
…sei gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen. Eine Entlastung an der Quelle sei gemäß § 5 Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung nur dann zulässig, wenn ein Befreiungsbescheid vorliege. Dem Bw. als Geschäftsführer der Fa. I GmbH und der Fa. P GmbH…
…weil andere (geprüfte) Unternehmen die vom Prüfer festgestellten Bemessungsgrundlagen (=70%), und die darauf fußende Besteuerung (im wesentlichen) mit nachfolgender Begründung akzeptierten: "Bis zum Inkrafttreten der DBA-Entlastungsverordnung am 1.7.2005 (BGBl. 92/2005 idF BGBl 44/2006) war eine Entlastung an der Quelle unter…
…für die Jahre 2006, 2007 und 1-5/2008 bestehen daher zu Recht. Hinzuweisen sei in diesem Zusammenhang noch, dass auf Grund des § 5 Abs 3 der DBA Entlastungsverordnung, Verordnung des BMF betreffend die Entlastung von der Abzugsbesteuerung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen, BGBl. III Nr…
…dieser Abgaben. Die Haftungsbescheide für die Jahre 2004 und 2005 bestehen daher zu Recht. Hinzuweisen sei in diesem Zusammenhang noch, dass auf Grund des § 5 Abs 3 der DBA Entlastungsverordnung, Verordnung des BMF betreffend die Entlastung von der Abzugsbesteuerung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen, BGBl. III…
…11 des DBA-Argentinien keine Einkommensteuer zu erheben ist, fallen diese Kapitalerträge auch nicht in den Anwendungsbereich des § 93 EStG 1988. Eine durch die KESt-Entlastungsverordnung vorgegebene Kapitalertragsteuerpflicht ist im Hinblick auf die zufolge des DBA-Argentinien bestehende Steuerfreiheit nur eine "vorläufige" bis zur Überprüfung…
…erfolgen. Die vom Kreditinstitut einbehaltene KESt für DBA-befreite Anleihen führt zur Endbesteuerung. Wird hingegen die Befreiung in Anspruch genommen, kann dies durch Antragstellung des Empfängers gemäß § 240 Abs. 3 BAO oder im Zuge der Veranlagung erfolgen (vgl dazu KESt-Entlastungsverordnung bei Auslandszinsen, BGBl. II…
…folgendem Sachverhalt aus: Es ist unstrittig, dass der Bw Serbien Steuern an das Finanzamt überwiesen hat und entsprechende Steuererklärungen abgegeben hat. Nicht als gesichert gilt, dass alle Entlastungsmöglichkeiten in Serbien in Anspruch genommen worden sind. Der Bw behauptet, dass es keine Steuerbescheide in Serbien gäbe…
…mangels eindeutiger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zu Unterkapitalisierungsregeln und aufgrund des Sachverhalts nicht gegeben sei. Die Behauptung der Bp, dass eine Ansässigkeitsbescheinigung zeitnah bei sonstigem Verlust der KESt-Entlastungsmöglichkeit an der Quelle beizubringen sei, sei wohl § 4 Abs 2 lit b VO BGBl 1995/56 entnommen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Susi Rathauscher, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 1996 bis 1998 und 1999 entschieden…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Reisinger & MMag. Kornprat Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs GmbH & Co Steuerberatungs KG, 1130 Wien, Hietzinger Kai 133/Top 201, vom 23. Dezember 2011 gegen die Bescheide des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Johann Mosgan, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wolfsberg vom 28. September 1998 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum vom 1. Jänner…