… 2 Bundes- Stiftungs- und Fondsgesetz, BGBl. Nr. 11/1975 (BStFG) sind Stiftungen durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen; somit sind keine klassischen Rechte und Pflichten aus einer Mitgliedschaft wie etwa bei einem…
…die erläuternden Bemerkungen davon aus, dass sich die Abschreibungsbemessungsgrundlage durch die jährlichen Abschreibungsbeträge erschöpfen kann. Auf Grund unterschiedlicher Besteuerungssubjekte der Körperschafts- und Einkommensteuer wäre im Bereich der Körperschaftsteuersubjekte, insbesondere Stiftungen nach öffentlichen Rechtsvorschriften, die an sich auf unbestimmte Zeit ausgelegt sind, eine Aufwertung nahezu unverständlich…
… 1 Abs. 3 Z 2 und 3 des Körperschaftsteuergesetzes 1988: a) Beteiligungserträge im Sinne des § 10 des Körperschaftsteuergesetzes 1988... Neben der R war im gegenständlichen Zeitraum die J, eine Stiftung nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz an der Bw. seit 11.12.1999 mit S…
…Motivation. Nach § 2 Abs.1 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz sind Stiftungen im Sinne dieses Bundesgesetzes durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit. Dem Abgabengläubiger ist eine Vollstreckung von Abgabenforderungen gegen den Abgabepflichtigen in das Vermögen der Stiftung daher verwehrt (vgl. VwGH 28…
…11.7.1997). Körperschaftsteuer 1988 Gemäß § 6 Abs. 4 des Bundes-Stiftungs-und Fondsgesetzes, BGBl Nr. 11/1975, erlangt eine Stiftung mit der Entscheidung der Stiftungsbehörde, dass die Errichtung der Stiftung zulässig ist, Rechtspersönlichkeit. In weiteren Schritten wird dann von der Stiftungsbehörde ein Stiftungskurator bestellt…
…Entscheidungsgründe Aufgrund einer letztwilligen Verfügung von Frau A wurde mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 19. Jänner 1988 die Zulässigkeit der Errichtung der B-Stiftung (nunmehr B - Privatstiftung, im folgenden Bw. genannt) im Sinne des § 4 des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes, BGBl Nr…
…Die Regelung entspricht in ihrer Konzeption der in § 38 des Privatstiftungsgesetzes vorgesehenen Umwandlung einer Stiftung nach dem Bundes- Stiftungs- und Fondsgesetz in eine Privatstiftung. Auch in diesem Fall wird eine bisher der öffentlich - rechtlichen Behördenzuständigkeit unterliegende Rechtsperson in eine solche des Privatrechts unter völliger Kontinuität…
…GmbH, Genossenschaft), die Vereine und die Sachgesamtheiten der Stiftungen und Fonds. Stiftungen sind durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen (§ 2 Abs. 1 Bundes- Stiftungs- und Fonds- Gesetz, BGBl. 1975/11). Voraussetzung für…
…genannten Zwecke verfehlt wäre, ermöglicht die vorliegende Satzung nicht nur die Einrichtung eines Sondervermögens, sondern auch diejenige eines eigenen Rechtsträgers (etwa eines Fonds im Sinne des Bundes-Stiftungs- und Fondgesetzes), der sich weder durch vertragliche noch durch gesellschaftsrechtliche Abhängigkeit von der mitbeteiligten Partei auszeichnen müsste…
…Gleichbehandlung nach dem Tode eines Erstbegünstigten nach Stämmen zu erfolgen." Am 2. September 1994 wurde die Stiftung im Firmenbuch eingetragen. Mit vorläufigem Bescheid vom 23. September 1994 zu ErfNr.1, St.Nr.1 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien ua. gegenüber dem Bw…
…Juni 2010 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Stiftungseingangssteuer. Die entsprechende Stiftungseingangssteuererklärung wurde dem Finanzamt am 3. Februar 2009 vorgelegt und am 18. Februar wurde die Stiftungseingangssteuer auf dem Abgabenkonto festgesetzt. Auf Grund verfassungsmäßiger Bedenken gegen die Stiftungseingangssteuer wurde daher der Antrag…
… 1 Abs. 1 StiftEG würden unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit vergleichbare Vermögensmasse der Stiftungseingangssteuer unterliegen. Nach § 1 Abs. 5 StiftEG sei die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen…
…und Umwandlungsschritte habe die Gruppe S. das im Zuge der Einbringung von ihr übernommene Kreditvolumen anderwärtig gesichert, sodass die T. GmbH über ihr Sparguthaben von rund ATS 50 Mio frei verfügen konnte. Mit 29. Dezember 2002 sei das Sparbuchguthaben aufgelöst und dem Konto der Stiftung…
…und Umwandlungsschritte habe die Gruppe S das im Zuge der Einbringung von ihr übernommene Kreditvolumen anderwärtig gesichert, sodass die WT GmbH über ihr Sparguthaben von rund ATS 50 Mio frei verfügen konnte. Mit 29. Dezember 2002 sei das Sparbuchguthaben aufgelöst und dem Konto der Stiftung…
…einholen zu können und eventu einen weiteren ergänzenden Schriftsatz zur Untermauerung des bisherigen Berufungsbegehrens einzubringen." Weitere ergänzende Schriftsätze, sowie ein Gutachten von Herrn Dr. Fraberger wurden bis dato nicht eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Widerruf der Stiftung Die Stiftung von Vermögen ist…
…übrigen erbberechtigten" Nachkommen auszuzahlen, vor es in letzter Konsequenz zu Gunsten der Stiftung verfalle. Jedenfalls habe er keinerlei Anspruch auf satzungsmäßige Leistungen gehabt. Es bestehe "keinerlei Leistungsanspruch aus dem Titel der Alters- und Hinterlassenenversicherung als Folge des Todes" seines Vaters ", die dem statutarisch festgelegten Zweck…
…April 2010 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Stiftungseingangssteuer. Die entsprechende Stiftungseingangssteuererklärung war am 13. Oktober 2009 elektronisch eingereicht und am 16. Oktober 2009 wurde die Stiftungseingangssteuer auf dem Abgabenkonto festgesetzt. Auf Grund verfassungsmäßiger Bedenken gegen die Stiftungseingangssteuer werde daher der Antrag…
…Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Schenkungssteuer wird gemäß § 8 Abs. 3 lit b Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, mit € 300.162,85 (= unverändert gegenüber der Berufungsvorentscheidung vom 11. Mai 2007) festgesetzt…
…nunmehr bei Beschränkungen der Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit heranzieht und einen einheitlichen Standard einführt (Rechtsgutachten Hans Böckler-Stiftung, Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit und die deutsche Unternehmensmitbestimmung). Beschränkungen können durch rules of reason (ungeschriebene Rechtfertigungsgründe) gerechtfertigt sein. Nichtkodifizierte Rechtfertigungsgründe sind zB ungeschriebene zwingende…
…nunmehr bei Beschränkungen der Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit heranzieht und einen einheitlichen Standard einführt (Rechtsgutachten Hans Böckler-Stiftung, Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit und die deutsche Unternehmensmitbestimmung). Beschränkungen können durch rules of reason (ungeschriebene Rechtfertigungsgründe) gerechtfertigt sein. Nichtkodifizierte Rechtfertigungsgründe sind zB ungeschriebene zwingende…