…Bezeichnung der Abgabenbehörde sowie deren Unterschrift (VwGH v. 28. September 2004, 2002/14/0035) enthalten sind, und dass dieser Erledigung die Rechtsmittelbelehrung iSd. § 93 Abs.3 lit.b BAO fehlt. Unbestritten ist, dass eine fehlende Rechtsmittelbelehrung bei Vorliegen eines rechtsgestaltenden oder rechtsfeststellenden Inhaltes einer abgabenbehördlichen…
…Durch die fehlende Bezeichnung der Bescheide, deren Aufhebung begehrt wird, wird die Abgabenbehörde nicht in die Lage versetzt zu prüfen, bei welchen Bescheiden sich der Spruch als unrichtig erweist. Daher bedarf es auch keiner weiteren Prüfung, ob das Finanzamt in der Vergangenheit allenfalls Bescheide erlassen…
…der Bw. vor, dass der bekämpfte Bescheid betreffend die bescheidausstellende Behörde gemäß Stempelaufdruck wie folgt bezeichnet worden wäre: "Großbetriebsprüfung Wien, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 3 Im Namen und im Auftrag des zuständigen Finanzamtes" Gemäß § 96 BAO müssten alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden die Bezeichnung der…
…der Bw. vor, dass der bekämpfte Bescheid betreffend die bescheidausstellende Behörde gemäß Stempelaufdruck wie folgt bezeichnet worden wäre: "Großbetriebsprüfung Wien, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 3 Im Namen und im Auftrag des zuständigen Finanzamtes" Gemäß § 96 BAO müssten alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden die Bezeichnung der…
…Burgenland sondern der Unabhängige Finanzsenat zuständig. Diese Falschbezeichnung schadet nicht, weil die Bezeichnung der Berufungsbehörde kein Erfordernis einer zulässigen Berufung bildet (§ 250 Abs 1 i.V.m. § 273 Abs 1 BAO) und die Abgabenbehörden von amtswegen wahrzunehmen haben, welche Berufungsbehörde für die Erledigung der in…
…Durch die fehlende Bezeichnung der Bescheide, deren Aufhebung begehrt wird, wird die Abgabenbehörde nicht in die Lage versetzt zu prüfen, bei welchen Bescheiden sich der Spruch als unrichtig erweist. Daher bedarf es auch keiner weiteren Prüfung, ob das Finanzamt in der Vergangenheit allenfalls Bescheide erlassen…
…Durch die fehlende Bezeichnung der Bescheide, deren Aufhebung begehrt wird, wird die Abgabenbehörde nicht in die Lage versetzt zu prüfen, bei welchen Bescheiden sich der Spruch als unrichtig erweist. Daher bedarf es auch keiner weiteren Prüfung, ob das Finanzamt in der Vergangenheit allenfalls Bescheide erlassen…
…Durch die fehlende Bezeichnung der Bescheide, deren Aufhebung begehrt wird, wird die Abgabenbehörde nicht in die Lage versetzt zu prüfen, bei welchen Bescheiden sich der Spruch als unrichtig erweist. Daher bedarf es auch keiner weiteren Prüfung, ob das Finanzamt in der Vergangenheit allenfalls Bescheide erlassen…
… 256 Abs. 3 BAO, § 274 BAO) zu erklären ist, diese durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen…
…Regelbesteuerungsantrag eingebracht. Nach einer internen Mitteilung der Veranlagungsleitstelle an die Veranlagungsabteilung stand einer so genannten "Soforteingabe" allerdings das Eingabehindernis eines fehlenden "Regelbesteuerungsantrages" und "U-Signals" entgegen. Offensichtlich kam es deshalb in der Folge zu einem Kontakt zwischen der Abgabenbehörde und dem Bw bzw. seiner Vertreterin…
…der tatsächlich erbrachten Leistungen möglich ist, was jedoch gegenständlich nicht der Fall ist, zumal der Bw. selber keine Aufzeichnungen udgl. hat, welche Leistungen bzw. Lieferungen genau erbracht wurden (Ruppe, a.a.O., § 11, Tz 68). Nach Ansicht der Abgabenbehörde I. Instanz ist aus der Bezeichnung…
…Berechnung habe dann rund 50 % der Wareneinkäufe ergeben. Mit Hinweis auf Erkenntnis Zl. 90/14/0179 des Verwaltungsgerichtshofes führt die Betriebsprüfung aus, dass aus dem Unterbleiben von Beanstandung in früheren Prüfungszeiträumen kein Beibehalten einer unrichtigen Vorgangsweise abzuleiten sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die Abgabenbehörde…
…276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. § 309a BAO: Der Wiedereinsetzungsantrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung der versäumten Frist; b) die Bezeichnung des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (§…
…für das Jahr 2000 keine Belegaufbewahrungsverpflichtung mehr. Die im Rahmen der Ermittlungen im Rechtsmittelverfahren für das Jahr 2000 mit Schreiben vom 17. Juli 2009 vorgelegten Rechnungen wurden zur Wahrung des Parteiengehörs der Abgabenbehörde erster Instanz zur Einsichtnahme übermittelt und deren Beanstandungen zur Rechnung vom 31…
…Im gegenständlichen Fall ist die Rechtsfrage strittig, ob den oben in der Tabelle angeführten ursprünglichen Erledigungen des Finanzamtes Bescheidcharakter zukommt. Gemäß § 93 Abs. 2 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 (BAO) ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in…
…In dieser Entscheidung führt die Abgabenbehörde aus, dass die Zollanmeldung hinsichtlich der Warenbeschaffenheit gewisse Mindesterfordernisse erfüllen müsse, die sich aus Art. 1 Nr. 5 ZK-DVO ergäben. Dabei handle es sich einerseits um die handelsüblichen Angaben zur Bezeichnung der Waren und andererseits um die Warenmenge…
…Verfahrens tatsächlich auf keinen Wiederaufnahmegrund gestützt wurde, da die Wiederaufnahmebescheide die neuen Tatsachen nicht bezeichnen, auf Grund derer die Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren für die Jahre 2001, 2002 und 2003 erforderlich schien. Da es Aufgabe der Abgabenbehörde erster Instanz ist, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch…
…die Abgabenbehörde sicherzustellen (vgl. VwGH 23.2.2005, 2001/14/0002). Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsüblichen Bezeichnungen dar und reichen daher nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 sprechen zu können. Mit der bloßen Bezeichnung…
…BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. hat eine Jausenstation betrieben. Anlässlich einer die Veranlagungsjahre 1993 bis 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde…
…uneingeschränkten Vollmacht bei der Finanzbehörde zu erkennen gegeben, dass sie die Fa. K. geschäftsmäßig vertritt. Dafür spricht auch die Bezeichnung der Bw. als Parteienvertreter. Wer zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden befugt ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Berufsrecht. Zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden sind insbesondere…