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UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…§ 196 Rz 13 ff). Die dargestellten handelsrechtlichen Grundsätze haben unverändert auch für die steuerrechtliche Gewinnermittlung Gültigkeit. 2.2. Bewertung von Verbindlichkeiten Für Verbindlichkeiten ergeben sich aus § 211 Abs. 1 HGB folgende Bewertungsgrundsätze: Im Zeitpunkt des Zuganges (der Einbuchung) muss zum ersten Mal der Rückzahlungsbetrag der…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…treffen. Der Begriff der Verbindlichkeiten ist in den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht gesetzlich determiniert, § 6 Z 3 EStG 1988 regelt nur die Bewertung von Verbindlichkeiten, aus dieser Norm lassen sich aber keine Anhaltspunkte dafür gewinnen, wann eine Schuld als Verbindlichkeit oder als Verbindlichkeitsrückstellung zu qualifizieren ist.…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…Diese wirtschaftliche Belastung hängt einerseits von der Höhe der im Erfüllungszeitpunkt zu leistenden Verpflichtung, der Verzinsung und dem Leistungszeitpunkt ab (Göth, Bilanzrecht der Kreditinstitute, Band I, 1995, S 331). Für die Bewertung von Schulden ist von entscheidender Bedeutung, ob diese verzinst oder unverzinst sind. Im…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bedarf es in einem solchen Fall deshalb der Schätzung der Verbindlichkeiten bei Beachtung des Vorsichtsprinzips. Der Anwendung einer solchen Schätzungsmethode steht nicht entgegen, dass die Schulden einzeln zu bewerten sind. Denn der Umstand, dass eine Einzelbewertung nicht durchgeführt werden kann…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…§ 196 Rz 13 ff). Die dargestellten handelsrechtlichen Grundsätze haben unverändert auch für die steuerrechtliche Gewinnermittlung Gültigkeit. 2.2. Bewertung von Verbindlichkeiten Für Verbindlichkeiten ergeben sich aus § 211 Abs. 1 HGB folgende Bewertungsgrundsätze: Im Zeitpunkt des Zuganges (der Einbuchung) muss zum ersten Mal der Rückzahlungsbetrag der…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 2/4

…treffen. Der Begriff der Verbindlichkeiten ist in den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht gesetzlich determiniert, § 6 Z 3 EStG 1988 regelt nur die Bewertung von Verbindlichkeiten, aus dieser Norm lassen sich aber keine Anhaltspunkte dafür gewinnen, wann eine Schuld als Verbindlichkeit oder als Verbindlichkeitsrückstellung zu qualifizieren ist.…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 3/4

…Diese wirtschaftliche Belastung hängt einerseits von der Höhe der im Erfüllungszeitpunkt zu leistenden Verpflichtung, der Verzinsung und dem Leistungszeitpunkt ab (Göth, Bilanzrecht der Kreditinstitute, Band I, 1995, S 331). Für die Bewertung von Schulden ist von entscheidender Bedeutung, ob diese verzinst oder unverzinst sind. Im…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 4/4

…Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bedarf es in einem solchen Fall deshalb der Schätzung der Verbindlichkeiten bei Beachtung des Vorsichtsprinzips. Der Anwendung einer solchen Schätzungsmethode steht nicht entgegen, dass die Schulden einzeln zu bewerten sind. Denn der Umstand, dass eine Einzelbewertung nicht durchgeführt werden kann…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…§ 196 Rz 13 ff). Die dargestellten handelsrechtlichen Grundsätze haben unverändert auch für die steuerrechtliche Gewinnermittlung Gültigkeit. 2.2. Bewertung von Verbindlichkeiten Für Verbindlichkeiten ergeben sich aus § 211 Abs. 1 HGB folgende Bewertungsgrundsätze: Im Zeitpunkt des Zuganges (der Einbuchung) muss zum ersten Mal der Rückzahlungsbetrag der…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…treffen. Der Begriff der Verbindlichkeiten ist in den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht gesetzlich determiniert, § 6 Z 3 EStG 1988 regelt nur die Bewertung von Verbindlichkeiten, aus dieser Norm lassen sich aber keine Anhaltspunkte dafür gewinnen, wann eine Schuld als Verbindlichkeit oder als Verbindlichkeitsrückstellung zu qualifizieren ist.…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…Diese wirtschaftliche Belastung hängt einerseits von der Höhe der im Erfüllungszeitpunkt zu leistenden Verpflichtung, der Verzinsung und dem Leistungszeitpunkt ab (Göth, Bilanzrecht der Kreditinstitute, Band I, 1995, S 331). Für die Bewertung von Schulden ist von entscheidender Bedeutung, ob diese verzinst oder unverzinst sind. Im…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bedarf es in einem solchen Fall deshalb der Schätzung der Verbindlichkeiten bei Beachtung des Vorsichtsprinzips. Der Anwendung einer solchen Schätzungsmethode steht nicht entgegen, dass die Schulden einzeln zu bewerten sind. Denn der Umstand, dass eine Einzelbewertung nicht durchgeführt werden kann…

UFSW RV/3461-W/08Bewertung eines übernommenen WBF Darlehens des Landes NÖ
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2009

…die Übernehmer den Übergebern gegenüber verpflichtet, Ratenzahlungen zu leisten auf ein Darlehen, das weiter die Übergeber als Darlehensnehmer schulden. Die Vorschrift des § 14 Abs. 3 BewG gilt nur für die Bewertung von Forderungen und Schulden. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn ein begünstigtes Darlehen…

UFSW RV/3201-W/08Abzinsung des Darlehens des Landes NÖ
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2009

…einzubeziehen ist. Streit besteht ausschließlich darüber, mit welchem Wert diese Schuldübernahme anzusetzen ist. Mit der Frage der Bewertung in Fällen eines Schuldnerwechsels im Zuge von Kaufvereinbarungen hatte sich der Verwaltungsgerichtshof zuletzt in seinem Erkenntnis vom 28.6.2007, 2007/16/0028 auseinanderzusetzen und hat dabei…

UFSW RV/0118-W/08Ist ein Wohnbauförderungsdarlehen abzuzinsen, wenn es in Anrechnung auf den Kaufpreis vom Käufer übernommen wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008Teil 1/2

…der Verwaltungsgerichtshof "kommt die Abzinsung eines in Teilzahlungen abzustattenden Kaufpreises (Kaufpreisrestes) nicht in Betracht. § 14 BewG bezieht sich nur auf die Bewertung von Forderungen und von Schulden. Eine Anwendung dieser Rechtsvorschrift wäre im Streitfalle nur dann möglich gewesen, wenn Gegenstand der Gegenleistung im Sinne des …

UFSL RV/0277-L/09In Anrechnung auf den Kaufpreis übernommenes Landesdarlehen - keine Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2011

…BewG nur für die Bewertung von Forderungen und Schulden und daher dann nicht gilt, wenn als Gegenleistung ein Kaufpreis vereinbart worden ist. Denn nach § 5 GrEStG bildet der Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage. Eine Bewertung des Kaufpreises ist…

UFSL RV/0278-L/09In Anrechnung auf den Kaufpreis übernommenes Landesdarlehen - keine Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2011

…BewG nur für die Bewertung von Forderungen und Schulden und daher dann nicht gilt, wenn als Gegenleistung ein Kaufpreis vereinbart worden ist. Denn nach § 5 GrEStG bildet der Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage. Eine Bewertung des Kaufpreises ist…

UFSL RV/1197-L/08Abzinsung einer in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommenen Schuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2010

…Bewertungsgesetz nur für die Bewertung von Forderungen und Schulden und daher dann nicht gilt, wenn als Gegenleistung ein Kaufpreis vereinbart worden ist. Denn nach § 5 GrEStG bildet der Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage. Eine Bewertung des Kaufpreises ist…

UFSL RV/1198-L/08Abzinsung einer in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommenen Schuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2010

…Bewertungsgesetz nur für die Bewertung von Forderungen und Schulden und daher dann nicht gilt, wenn als Gegenleistung ein Kaufpreis vereinbart worden ist. Denn nach § 5 GrEStG bildet der Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage. Eine Bewertung des Kaufpreises ist…

UFSW RV/0375-W/09Abzinsung eines Darlehens des Landes Burgenland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…VwGH vom 11.04.1991, Zl. 90/16/0079). Forderungen oder Schulden sind nach den Bestimmungen des BewG grundsätzlich mit dem Nennwert zu bewerten, doch ist eine Abweichung von diesem Prinzip zulässig, wenn besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Als besondere Umstände sind…