…unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Zunächst ist festzuhalten, dass bei Forderungen und Schulden die Bewertung mit dem Nennwert die Regel ist, von der nur in…
…unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Zunächst ist festzuhalten, dass bei Forderungen und Schulden die Bewertung mit dem Nennwert die Regel ist, von der nur in…
…unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Zunächst ist festzuhalten, dass bei Forderungen und Schulden die Bewertung mit dem Nennwert die Regel ist, von der nur in…
…treffen. Der Begriff der Verbindlichkeiten ist in den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht gesetzlich determiniert, § 6 Z 3 EStG 1988 regelt nur die Bewertung von Verbindlichkeiten, aus dieser Norm lassen sich aber keine Anhaltspunkte dafür gewinnen, wann eine Schuld als Verbindlichkeit oder als Verbindlichkeitsrückstellung zu qualifizieren ist.…
…der Kreditinstitute, Band I, 1995, S 331). Für die Bewertung von Schulden ist von entscheidender Bedeutung, ob diese verzinst oder unverzinst sind. Im Falle einer marktüblichen Verzinsung auf Grundlage einer Zinsabrede ist die wirtschaftliche Belastung von der Laufzeit unabhängig. Besteht eine marktübliche, laufende Verzinsung, dann…
…treffen. Der Begriff der Verbindlichkeiten ist in den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht gesetzlich determiniert, § 6 Z 3 EStG 1988 regelt nur die Bewertung von Verbindlichkeiten, aus dieser Norm lassen sich aber keine Anhaltspunkte dafür gewinnen, wann eine Schuld als Verbindlichkeit oder als Verbindlichkeitsrückstellung zu qualifizieren ist.…
…der Kreditinstitute, Band I, 1995, S 331). Für die Bewertung von Schulden ist von entscheidender Bedeutung, ob diese verzinst oder unverzinst sind. Im Falle einer marktüblichen Verzinsung auf Grundlage einer Zinsabrede ist die wirtschaftliche Belastung von der Laufzeit unabhängig. Besteht eine marktübliche, laufende Verzinsung, dann…
…treffen. Der Begriff der Verbindlichkeiten ist in den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht gesetzlich determiniert, § 6 Z 3 EStG 1988 regelt nur die Bewertung von Verbindlichkeiten, aus dieser Norm lassen sich aber keine Anhaltspunkte dafür gewinnen, wann eine Schuld als Verbindlichkeit oder als Verbindlichkeitsrückstellung zu qualifizieren ist.…
…der Kreditinstitute, Band I, 1995, S 331). Für die Bewertung von Schulden ist von entscheidender Bedeutung, ob diese verzinst oder unverzinst sind. Im Falle einer marktüblichen Verzinsung auf Grundlage einer Zinsabrede ist die wirtschaftliche Belastung von der Laufzeit unabhängig. Besteht eine marktübliche, laufende Verzinsung, dann…
…Bilanz 1999 diese S 710.000,00 zur Gänze wertberichtigt worden seien. Zur Richtigkeit dieser Vorgangsweise verweise der steuerliche Vertreter auf die generelle Schwierigkeit bei der Festlegung des Zeitpunktes von der Bewertung von Beteiligungen. Der steuerliche Vertreter wollte diesbezüglich noch in einem Schriftsatz weiter Stellung…
…kein Zweifel daran besteht, dass im genannten Kaufpreis ein Zinsenanteil enthalten ist. Es müssen für eine Abzinsung daher Indizien vorliegen, dass im Kaufpreis versteckte Zinsen einkalkuliert sind. Konezny, Die Abzinsung von Schulden in Handels - und Steuerbilanz, Wien 2004, S 109, führe aus, dass eine ausdrückliche…
…nur für die Bewertung von Forderungen und Schulden und daher dann nicht gilt, wenn als Gegenleistung ein Kaufpreis vereinbart worden ist. Denn nach § 5 GrEStG 1987 bildet der Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage. Eine Bewertung des Kaufpreises ist…
…einzubeziehen ist. Streit besteht ausschließlich darüber, mit welchem Wert diese Schuldübernahme anzusetzen ist. Mit der Frage der Bewertung in Fällen eines Schuldnerwechsels im Zuge von Kaufvereinbarungen hatte sich der Verwaltungsgerichtshof zuletzt in seinem Erkenntnis vom 28.6.2007, 2007/16/0028 auseinanderzusetzen und hat dabei…
…Bewertungsgesetz nur für die Bewertung von Forderungen und Schulden und daher dann nicht gilt, wenn als Gegenleistung ein Kaufpreis vereinbart worden ist. Denn nach § 5 GrEStG bildet der Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage. Eine Bewertung des Kaufpreises ist…
…Bewertungsgesetz nur für die Bewertung von Forderungen und Schulden und daher dann nicht gilt, wenn als Gegenleistung ein Kaufpreis vereinbart worden ist. Denn nach § 5 GrEStG bildet der Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage. Eine Bewertung des Kaufpreises ist…
…vom 28.2.2011, der Vollständigkeit halber, zur Kenntnis und führte gleichzeitig dazu aus: Gemäß § 19 ErbStG richtet sich die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die durch eine nach dem ErbStG unterliegenden Vorgangsweise erworben werden, nach den Vorschriften des ersten Teiles des Bewertungsgesetzes. Gemäß § 13 Abs.2…
…vom 28.2.2011, der Vollständigkeit halber, zur Kenntnis und führte gleichzeitig dazu aus: Gemäß § 19 ErbStG richtet sich die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die durch eine nach dem ErbStG unterliegenden Vorgangsweise erworben werden, nach den Vorschriften des ersten Teiles des Bewertungsgesetzes. Gemäß § 13 Abs.2…
…einzubeziehen ist. Streit besteht ausschließlich darüber, mit welchem Wert diese Schuldübernahme anzusetzen ist. Mit der Frage der Bewertung in Fällen eines Schuldnerwechsels im Zuge von Kaufvereinbarungen hatte sich der Verwaltungsgerichtshof zuletzt in seinem Erkenntnis vom 28.6.2007, 2007/16/0028 auseinanderzusetzen und hat dabei…
…einzubeziehen ist. Streit besteht ausschließlich darüber, mit welchem Wert diese Schuldübernahme anzusetzen ist. Mit der Frage der Bewertung in Fällen eines Schuldnerwechsels im Zuge von Kaufvereinbarungen hatte sich der Verwaltungsgerichtshof zuletzt in seinem Erkenntnis vom 28.6.2007, 2007/16/0028 auseinanderzusetzen und hat dabei…
…einzubeziehen ist. Streit besteht ausschließlich darüber, mit welchem Wert diese Schuldübernahme anzusetzen ist. Mit der Frage der Bewertung in Fällen eines Schuldnerwechsels im Zuge von Kaufvereinbarungen hatte sich der Verwaltungsgerichtshof zuletzt in seinem Erkenntnis vom 28.6.2007, 2007/16/0028 auseinanderzusetzen und hat dabei…