Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Dr. Rudolf Rudari, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Grunderwerbster für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…§ 2 Abs. 1 Z 2 der Gaststätten- und Beherbergungspauschalierungsverordnung im Falle einer unterjährigen umgründungssteuerlichen Betriebseinbringung bei Vorliegen von Rumpfwirtschaftsjahren etwa eine Zusammenrechnung des Rumpfwirtschaftsjahres des Rechtsvorgängers mit jenem des Rechtsnachfolgers vorzunehmen bzw. das letzte volle Kalenderjahr heranzuziehen wäre. Die Verordnung spricht explizit von "Wirtschaftsjahr" und…
Da der "Zweck der Gesellschaft" nicht mit dem "Gegenstand des Unternehmens" gleichzusetzen ist, ist es nämlich nicht zwingend, dass sich der Betriebsgegenstand der GmbH mit jenem des fortzuführenden Unternehmens (vollständig) deckt (vgl. etwa OGH 23.1.2003, 6 Ob 81/02h). Auch ein Betrieb, der…
…Artikel III des Umgründungssteuergesetzes. Dieser Vertrag wird daher unter der Voraussetzung abgeschlossen, dass der Betriebseinbringung die Abgabenbefreiungen gemäß Artikel III Umgründungssteuergesetz zukommen. Die rechtskräftige Versagung dieser Befreiung gilt als auflösende Bedingung, sodass in diesem Falle der Vertrag als nicht errichtet gilt und jeder Vertragsteil das…
…dass die gegenständliche Betriebseinbringung unter Anwendung des Artikel III des Umgründungssteuergesetzes erfolgt und wird daher die Anwendung der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes für diesen Vorgang in Anspruch genommen. Die Einbringung erfolgt unter Fortführung der Buchwerte. Das eingebrachte Unternehmen sowie das zu diesem gehörige Vermögen und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Hans Werner Schöggl, Dr. Harald Sippl und Thomas Albrecht im Beisein der Schriftführerin X über die Berufung der Bw., vertreten durch WITAGO Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.mbH., 1190 Wien, Friedlgasse…
…unbare Entnahme von 200 in die berichtigte Einbringungsbilanz einbezieht, sodass sich der Sacheinlagemehrwert gegenüber den ursprünglichen Feststellungen von 500 auf 300 vermindert. BMF-Einzelerledigung "Behandlung eines nach der Betriebseinbringung betriebsprüfungsbedingt entstandenen steuerlichen Einbringungsmehrwertes" vom 14.2.1994 (SWK 11/1994, 281 f): "Wird das steuerlich…
…Rechtsmeinung des UFS eine Kreditierung vor (UFS 10.7.2009, RV/0005-I/08 ). Auch bei Betrachtung der Zahlungen in Rückführung der vorbehaltenen Entnahme als Gegenleistung für die Betriebseinbringung ändert sich deshalb daran nichts. Der unabhängige Finanzsenat hat in seiner Berufungsentscheidung v. 8.7.2009…
…RV/0005-I/08). Auch bei Betrachtung der Zahlungen in Rückführung der vorbehaltenen Entnahme als Gegenleistung für die Betriebseinbringung ändert sich deshalb daran nichts. Nach kaufmännischen Prinzipien müsste es zu einer Verzinsung der "unbaren Entnahmen" ab dem rückwirkenden Einbringungsstichtag kommen (Wolf SWK 20-21/203…
…eine Kreditierung vor (UFS 10.7.2009, RV/0005-I/08). Auch bei Betrachtung der Zahlungen in Rückführung der vorbehaltenen Entnahme als Gegenleistung für die Betriebseinbringung ändert sich deshalb daran nichts. Der Rechtsprechung des OGH ist nicht zu entnehmen, dass hier keine Nutzung vorliegen würde…
…eine Kreditierung vor (UFS 10.7.2009, RV/0005-I/08). Auch bei Betrachtung der Zahlungen in Rückführung der vorbehaltenen Entnahme als Gegenleistung für die Betriebseinbringung ändert sich deshalb daran nichts. Der Rechtsprechung des OGH ist nicht zu entnehmen, dass hier keine Nutzung vorliegen würde…
…UFS eine Kreditierung vor (UFS 10.7.2009, RV/0005-I/08 ). Auch bei Betrachtung der Zahlungen in Rückführung der vorbehaltenen Entnahme als Gegenleistung für die Betriebseinbringung ändert sich deshalb daran nichts. Nach kaufmännischen Prinzipien müsste es zu einer Verzinsung der "unbaren Entnahmen" ab dem…
…eine Kreditierung vor (UFS 10.7.2009, RV/0005-I/08). Auch bei Betrachtung der Zahlungen in Rückführung der vorbehaltenen Entnahme als Gegenleistung für die Betriebseinbringung ändert sich deshalb daran nichts. Der Rechtsprechung des OGH ist nicht zu entnehmen, dass hier keine Nutzung vorliegen würde…
…UFS eine Kreditierung vor (UFS 10.7.2009, RV/0005-I/08 ). Auch bei Betrachtung der Zahlungen in Rückführung der vorbehaltenen Entnahme als Gegenleistung für die Betriebseinbringung ändert sich deshalb daran nichts. Nach kaufmännischen Prinzipien müsste es zu einer Verzinsung der "unbaren Entnahmen" ab dem…
…5 Z 2 gebildete Passivpost, soweit nicht eine rückwirkende Entnahme vorliegt, als versteuerte Rücklage zu behandeln. Eine Voraussetzung für das Vorliegen einer unter die Bestimmungen des UmgrStG fallenden Betriebseinbringung ist somit, dass der Betrieb am Einbringungsstichtag, jedenfalls aber am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages einen…
…Y***Beratung_GmbH] weiter bestehen. ... Achtens: Die gegenständliche Einbringung erfolgt unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. III Umgründungssteuergesetzes. Dieser Vertrag wird daher unter der Voraussetzung abgeschlossen, dass der Betriebseinbringung die Abgabenbefreiungen gemäß Art. III Umgründungssteuergesetz zukommen. Die rechtskräftige Versagung dieser Befreiung gilt als auflösende Bedingung…
…der Betrieb eingebracht wurde, fehlt allen Mitunternehmern diese Anwendungsvoraussetzung. Die BP bezieht sich dabei auf die Rz 807 der Umgründungssteuerrichtlinien, wo im Falle der Betriebseinbringung die Einbringung aller erforderlich ist, die am Einbringungsstichtag beteiligt waren. Sofern dies nicht der Fall ist, kann eine Einbringung insgesamt…
…5.1998 betrieben. Die Voraussetzung des § 22 Abs,. 3 UmgrStG wäre somit für diese Betriebseinbringung nicht gegeben. Mit Nachtrag vom 15.6.2000 zum Einbringungsvertrag vom 10.5.2000 wurde zwar der Einbringungsvertrag dahingehend abgeändert, dass der Betrieb schon früher gegeben wäre, dies widerspricht jedoch…
…unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Artikel III des Umgründungssteuergesetzes. Dieser Vertrag wird daher unter der Voraussetzung abgeschlossen, dass der Betriebseinbringung die Abgabenbefreiungen gemäß Artikel III Umgründungssteuergesetz zukommen. Die rechtskräftige Versagung dieser Befreiung gilt als auflösende Bedingung, sodass in diesem Falle der Vertrag als nicht errichtet…
…auch gewohnt hat. Demzufolge ist vom Vorliegen der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich auszugehen. 4. Zufluss von Zinsen im Berufungszeitraum: (a) Wie in den Entscheidungsgründen ausgeführt, erfolgte im Zuge der Betriebseinbringung 1998 in die Ludwig Z. GmbH eine Barentnahme von 30.000.000 S, die im…