…dem Grundstück Nr. xxx zugerechnet, und wurde von der zuständigen Bewertungsstelle des Finanzamtes Perg, gemäß den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 als sonstiges bebautes Grundstück mit einem erhöhten Einheitswert (BGBl.Nr. 570/1982) von S: 41.000,00.- (€: 2.979,59.-) bewertet. Letztmalig wurde dieser…
…den kapitalisierten Wert der Rentenverpflichtung (§ 16 Abs. 2 und 4 des Bewertungsgesetzes 1955) übersteigt; der kapitalisierte Wert ist auf den Zeitpunkt des Beginns der Leistung der wiederkehrenden Bezüge zu ermitteln. Stellt ein aus Anlass der Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils vereinbarter wiederkehrender Bezug keine…
…ermittelten Einheitswerte des Grundvermögens sowie der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 60 Abs. 1 Z. 1 des Bewertungsgesetzes 1955 ab 1. Jänner 1983 um 35 v.H. zu erhöhen, wobei die Bestimmungen des § 25 des Bewertungsgesetzes 1955 anzuwenden sind. Mit dieser Bestimmung wurde eine Erhöhung der…
…I des Bundesgesetzes vom 24. November 1972, BGBl. Nr. 447, ermittelten Einheitswerte des Grundvermögens sowie der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 60 Abs. 1 Z 1 des Bewertungsgesetzes 1955 sind ab 1. Jänner 1983 um 35% zu erhöhen, wobei die Bestimmungen des § 25 des Bewertungsgesetzes anzuwenden…
…bisher mindestens 56,2 % betragen, weil eine maschinelle Bewirtschaftung des Betriebes "trotz bester und neuester technischer Ausstattung...mit Maschinen und Geräten" nicht möglich sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die für die Einheitswertermittlung landwirtschaftlicher Betriebe maßgeblichen Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG) lauten wie folgt: "§ 32…
…1 des Bundes gesetzes vom 24. November 1972, BGBI. Nr. 447, ermittelten Einheitswerte des Grundvermögens sowie der Betriebsgrundstücke im Sinne des 60 Abs. 1 Z 1 des Bewertungsgesetzes 1955 ab 1.Jänner 1983 um 35 % zu erhöhen, wobei die Bestimmungen des § 25 des Bewertungsgesetzes 1955…
… gemischt genutztes Grundstück) in Verbindung mit den zur Anwendung zu gelangenden Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG) der für die Berufungserledigung maßgebliche Einheitswert (-anteil) wie folgt: | Gebäudewert Haus B-Dorf-1 | 22.018,40 | Bodenwert 4.053 m2 x € 2,7416 ergibt…
…berechnen. § 5 (1) 1 GrEStG normiert als Gegenleistung bei einem Kauf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 1 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG) gelten die Bestimmungen des ersten Teiles dieses Bundesgesetzes (§§ 2 bis 17)…
…Teiles des Bewertungsgesetzes 1955, soweit nicht - was für den gegenständlichen Fall nicht weiter von Bedeutung ist - im Abs. 2 für inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen, für inländisches Grundvermögen und für inländische Betriebsgrundstücke etwas Besonderes vorgeschrieben ist. Gemäß § 1 Abs 1 BewG gelten die Bestimmungen des…
…1 leg.cit entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Gemäß § 1 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG) gelten die Bestimmungen des ersten Teiles dieses Bundesgesetzes (§§ 2 bis 17), soweit sich nicht aus den abgabenrechtlichen Vorschriften oder aus dem zweiten…
…1 leg.cit entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Gemäß § 1 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG) gelten die Bestimmungen des ersten Teiles dieses Bundesgesetzes (§§ 2 bis 17), soweit sich nicht aus den abgabenrechtlichen Vorschriften oder aus dem zweiten…
…unberichtigt aus. Wir melden daher in dieser Verlassenschaft EUR 714,99 als unbedingte, und EUR 1.189.646,75 als bedingte Forderung an. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den zu beurteilenden Fall bezogenen Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes 1955, (ErbstG), sowie des Bewertungsgesetzes 1955, (BewG)…
…189.646,75 als bedingte Forderung an. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den zu beurteilenden Fall bezogenen Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes 1955 (ErbstG) sowie des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG) lauten in ihrer verfahrensrelevanten Fassung wie folgt: Der Steuer nach diesem Bundesgesetz unterliegen 1.der Erwerb…
…andere überlassen wird. Gemäß § 5 Abs.1 Z 2 GrEStG ist die Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Bei einem Tausch ist die Gegenleistung nach den Bestimmungen des ersten Teiles (§§ 2 bis 17) des Bewertungsgesetzes 1955, (BewG)…
…andere überlassen wird. Gemäß § 5 Abs.1 Z 2 GrEStG ist die Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Bei einem Tausch ist die Gegenleistung nach den Bestimmungen des ersten Teiles (§§ 2 bis 17) des Bewertungsgesetzes 1955, (BewG)…
…wurde die Ermittlung des Einheitswertes erörtert und es konnte dieser an Hand der vom Bw. beigebrachten Unterlagen gemäß der Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 für den erblasserischen Anteil mit € 6.505,55 ermittelt werden, wobei der entsprechende Berechnungsbogen den Parteien anlässlich des Erörterungsgespräches ausgehändigt wurde…
…ergibt, weist das Gutachten des DI SV. vom 24. April 2003 wesentliche inhaltliche Mängel auf und ist daher als Nachweis eines geringeren gemeinen Wertes iSd. § 19 Abs. 2 ErbStG 1955 nicht geeignet, zumal unschlüssigen Gutachten keine Beweiskraft zukommt. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des …
…dass dies außerhalb des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 geregelt ist, führt noch nicht dazu, dass jene Bestimmungen des Bewertungsgesetzes, die ausdrücklich für die Grunderwerbsteuer gelten, im Zusammenhang mit Tatbeständen, die nach dem NEUFÖG zu beurteilen sind, nicht anwendbar sein sollen. § 1 Abs. 2 BewG 1955 führt nämlich…
…Gemäß § 5 Abs.1 Z 2 GrEStG ist die Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Bei einem Tausch ist die Gegenleistung nach den Bestimmungen des ersten Teiles (§§ 2 bis 17) des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG) zu bewerten (§ 1…
…Gemäß § 5 Abs.1 Z 2 GrEStG ist die Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Bei einem Tausch ist die Gegenleistung nach den Bestimmungen des ersten Teiles (§§ 2 bis 17) des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG) zu bewerten (§ 1…