…Bei unbestimmter Vertragsdauer sind die wiederkehrenden Leistungen hingegen gemäß § 15 Abs. 2 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Im gegenständlichen Fall ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage noch zu klären, ob ein Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Dauer vorliegt. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte…
…Fall grundsätzlich, ob der Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen wurde. Nach § 33 TP 5 Abs. 3 GebG 1957 sind bei unbestimmter Vertragsdauer die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes zu bewerten, bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens…
…Bei unbestimmter Vertragsdauer sind die wiederkehrenden Leistungen hingegen gemäß § 15 Abs. 2 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Im gegenständlichen Fall ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage noch zu klären, ob ein Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Dauer vorliegt. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte…
…Bei unbestimmter Vertragsdauer sind die wiederkehrenden Leistungen hingegen gemäß § 15 Abs. 2 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Im gegenständlichen Fall ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage noch zu klären, ob ein Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Dauer vorliegt. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte…
…Bei unbestimmter Vertragsdauer sind die wiederkehrenden Leistungen hingegen gemäß § 15 Abs. 2 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Im gegenständlichen Fall ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage noch zu klären, ob ein Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Dauer vorliegt. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte…
…vervielfachten Jahreswert, höchstens mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. In den berufungsgegenständlichen Gebührenbescheiden wurde von unbestimmten Vertragsdauern ausgegangen und dementsprechend das Achtzehnfache des Jahreswertes zur Gebührenbemessung herangezogen. Strittig ist daher die Frage, ob eine unbestimmte oder eine bestimmte Vertragsdauer laut Punkt III. der genannten…
…vervielfachten Jahreswert, höchstens mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. In den berufungsgegenständlichen Gebührenbescheiden wurde von unbestimmten Vertragsdauern ausgegangen und dementsprechend das Achtzehnfache des Jahreswertes zur Gebührenbemessung herangezogen. Strittig ist daher die Frage, ob eine unbestimmte oder eine bestimmte Vertragsdauer laut Punkt III. der genannten…
…Einmalige oder wiederkehrende Leistungen, die für die Überlassung des Gebrauches vereinbart werden, zählen auch dann zum Wert, wenn sie unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen auf andere Leistungen angerechnet werden können (§ 33 TP 5 Abs. 2). Bei unbestimmter Dauer sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem 3-fachen…
…Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. 3. Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes der…
…dann der Fall, wenn eine durch Rechtsgeschäft/Vertrag begründete, auf bestimmte oder unbestimmte Dauer angelegte Rechtsgemeinschaft mindestens zweier Personen vorliegt, die darauf gerichtet ist, durch organisiertes Zusammenwirken einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen), das Vorliegen eines zivilrechtlichen wirksamen Gesellschaftsverhältnisses bedeutet jedoch nicht, dass dieses auch…
…vermag für den Berufungsfall nichts gewonnen werden, da für die Erhebung der Gebühr ausschließlich wesentlich ist, dass eine Umsatzsteuer vertraglich bedungen war. II.2 zur Bewertung der monatlichen Schadenersatzzahlungen als Leistungen von unbestimmter oder bestimmter Dauer Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung…
…angemeldet worden, weil es zu diesem Zeitpunkt die GmbH noch nicht gab. Das Finanzamt begehrte die Abweisung der Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus…
…Verträge mit bestimmter Dauer und für die anschließende Zeit als solche von unbestimmter Vertragsdauer zu vergebühren. Durch die in der Berufung zitierten VwGH- Erkenntnisse soll geklärt werden, ob auf Grund der vereinbarten besonderen Kündigungsmöglichkeiten die Verträge als auf bestimmte Dauer oder unbestimmte Dauer abgeschlossen gelten…
…dass das Tätigwerden in Form eines Dauerschuldverhältnisses erfolgt. Die vom Arbeitgeber bestimmte und - hinsichtlich der konkreten Aufgaben - entsprechend seinem Bedarf auch immer wieder anpass- und abänderbare Tätigkeit wird über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum für das Unternehmen ausgeübt und ist somit eine organisatorische Eingliederung im…
…des Umsatzentgeltes ergehe der Bescheid vorläufig. Solange der Vertrag von beiden Vertragsteilen unkündbar sei, gelte er als auf bestimmte Dauer abgeschlossen. Darüber hinaus sei ein Vertrag auf unbestimmte Dauer gegeben. Am 18. März 2002 wurde von der Berufungswerberin die am 15. März 2002 erfolgte "Berichtigung…
…2) den Arbeitsablauf und den Beschäftigungsort selbst regeln hätten dürfen, 3) den Vertrag mit Betriebsmitteln des Dienstgebers erfüllt hätten und 4) auf bestimmte oder unbestimmte Zeit beschäftigt gewesen wären. Der Ansicht der Stmk GKK, dass sich die Vertretung lediglich aus einem Pool anderer Dienstnehmer des…
…Daher sei der Erlös aus der Patentveräußerung steuerpflichtig unter Anwendung des Hälftesteuersatzes. Dagegen erhob der Bw. die Berufung vom 27. Juli 2009 (Akt 2007 Seite 33) und brachte vor, die Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit seien Einkünfte aus Vermietung…
…dass Verträge, mit welchen dem Berechtigten gegen Bezahlung eines Entgeltes das Recht auf Gewinnung von Steinen, Schotter und Sand auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vom Gründeigentümer überlassen wird, ihrer Natur nach nicht den Bestandverträgen zugezählt werden können. Dass Abbauverträge auf längere Zeit, oft auf viele…
…dass Verträge, mit welchen dem Berechtigten gegen Bezahlung eines Entgeltes das Recht auf Gewinnung von Steinen, Schotter und Sand auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vom Gründeigentümer überlassen wird, ihrer Natur nach nicht den Bestandverträgen zugezählt werden können. Dass Abbauverträge auf längere Zeit, oft auf viele…
…dass Verträge, mit welchen dem Berechtigten gegen Bezahlung eines Entgeltes das Recht auf Gewinnung von Steinen, Schotter und Sand auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vom Gründeigentümer überlassen wird, ihrer Natur nach nicht den Bestandverträgen zugezählt werden können. Dass Abbauverträge auf längere Zeit, oft auf viele…