…nur auf das Ausscheiden von Wirtschaftsgütern aufgrund des Wechsels der Gewinnermittlungsart bzw. auf Gewinnerhöhungen, die sich aufgrund einer Änderung der Besteuerungsgrundsätze ergeben, anzuwenden ist und diese Fälle bei der hier durchgeführten Umwandlung nicht vorliegen, kann die Verteilung der steuerpflichtigen Auflösung der Haftrücklage auf drei Jahre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-GmbH, vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung Gruppenträger 2005 und Körperschaftsteuer Gruppe 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch die Steuerberater, vom 28. Mai 2003 und 8. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 28. April 2003 und 7. Dezember 2007 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 und 2002 entschieden…
Die Bw hat die Bauleistungen an den grundbücherlichen Eigentümer, die b , erbracht. Die Rechnung wurde aber nicht an den Empfänger, sondern an Dr. I fakturiert. Der Erwerber hat die fertig sanierte Wohnung dann von der b zu einem Fixpreis erworben. Die Ausgangsrechnung Nr 5 vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AB GmbH, inX, vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, 4020 Linz, voestalpine-Straße 7, vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14. April 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…einer wirtschaftlichen Einheit übergeht ist nach § 6 Abs. 2 der auf das Grundstück entfallende entsprechende Teilbetrag des Einheitswertes anzusetzen. Die Berechnung vom Wert der Gegenleistung ist sohin zum Besteuerungsgrundsatz erhoben, die Berechnung vom Wert (Einheitswert) des Grundstückes ist nur in den in Abs. 2 des …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch XA und XB und XC, vom 10. Januar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. November 2005 betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2001 und vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Exinger GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch ORat Dr. Gerhard Felmer, ADir Silvia Schlederer, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr1, vertreten durch Trias Wirtschaftstreuhand GmbH, 6800 Feldkirch, Reichsstraße 126, vom 16. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 10. September 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 nach der am 21. September 2010 in 6800 Feldkirch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K, vertreten durch WTH, vom 17. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 20. Juni 2006 betreffend Einkommensteuer 2004 nach der am 11. März 2009 in 6800 Feldkirch, Schillerstraße 2, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Mag. Eva Trombitas, Wirtschaftstreuhänder, 1090 Wien, Hahngasse 13/1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Abweisung eines Antrages auf Nullstellung der Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 12. Dezember 2007 betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 1997 bis 2005 und Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 2005 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Adr., vom 3. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben…
…begründen, soweit sich diese auf inländische Grundstücke beziehen. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (Besteuerungsgrundsatz). Die Steuer ist nach Abs. 2 Z 1 dieser Bestimmung dann vom Wert des Grundstückes (di. der dreifache Einheitswert) zu berechnen, wenn…
…der Besteuerung erkannten, ist mehr als fragwürdig und für mich unverständlich. So wurde auch in keiner Weise Rücksicht auf den Besteuerungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei der Steuerfestsetzung Rechnung getragen. Vielmehr wurde ein künstlicher Veranlagungsgrund geschaffen, um eine unrechtmäßige Besteuerung zu erwirken. Nachdem sich die…
…ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 4 GrEStG die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen ist (Besteuerungsgrundsatz). Eine Berechnung vom Wert des Grundstückes (Einheitswert) ist nur in den taxativ aufgezählten Fällen - welche hier nicht gegeben sind - zulässig: 1. soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder…
…lit. b GrEStG 1987 ist als Wert des Grundstückes das Dreifache des Einheitswertes anzusetzen. Die Berechnung vom Wert der Gegenleistung (im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes, insbesondere des § 5) ist zum Besteuerungsgrundsatz erhoben; die Berechnung vom Wert des Grundstückes ist nur in den in Abs. 2 des …
… 4 Abs. 1 leg. cit. ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Die Berechnung der Steuer vom Werte der Gegenleistung ist Besteuerungsgrundsatz, die Berechnung vom Werte des Grundstückes ist nur in den im § 4 Abs. 2 GrEStG 1987 taxativ aufgezählten Fällen zulässig (vgl…
…1 GrEStG 1987, in der am 29. Dezember 2002 geltenden Fassung, sei die Bemessung der Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zum Besteuerungsgrundsatz erhoben; die Steuer sei nur dann vom dreifachen Einheitswert zu bemessen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln sei. Ausgehend von der…
…sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen, der Grunderwerbsteuer. Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (Besteuerungsgrundsatz). Soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist, so ist nach der eine Ausnahme bildenden Vorschrift des § 4 Abs…