…Stempel- und Rechtsgebühren, Rzn 46-50 zu § 28 GebG mit weiterer Judikatur). 1. "Antrag auf Rückzahlung eines Teiles der Bestandsvertragsgebühr": Im Gebührengesetz 1957 findet sich keine Bestimmung über eine mögliche Rückzahlung oder Erstattung von (Rechts)Gebühren. Vielmehr ist in § 17 Abs. 5 GebG ausdrücklich bestimmt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 25. November 2008 betreffend die Abweisung des Antrages auf Rückerstattung einer Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Meyndt Ransmayr Schweiger & Partner, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Huemerstraße 1, vom 6. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch RR ADir. Renate Pfändtner, vom 27. November 2006 betreffend Festsetzung…
…mit dem sie die Bestandvertragsgebühr mit 1 % von S 8.270.028,00 = S 82.700,00 (entspricht € 6.010,06) und die Bogengebühr mit S 1.800,00 (entspricht € 130,81) selbst berechnete. Eine Entrichtung der Gebühren durch die Bestandgeberin erfolgte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. Februar 2008 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin schloss am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt R, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 6. Dezember 2006, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bestandvertrag vom 30…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., xxx, vertreten durch Dr. Herbert Schrittesser, Rechtsanwalt, 2340 Mödling, Enzersdorferpl. 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. März 2002 betreffend Rechtsgebühr zu ErfNr.xxx/2001 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WF, 4030 Adr, vom 17. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. November 2007 betreffend Bestandgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 5…
…1,5 Jahren aus wirtschaftlichen Erwägungen vernünftig sei. Der Verwaltungsgerichtshof vertrete die Ansicht, dass nur eine unverhältnismäßig lange Kündigungsfrist bei Berechnung der Bestandsvertragsgebühr zu berücksichtigen sei, was aber im gegenständlichen Fall nicht gegeben sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. November 2003 wies das Finanzamt für Gebühren…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Peter Wiesauer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Kolingasse 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. November 2004, St. Nr. XY, betreffend Gebühren entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn BW, ADR, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24. April 2012 betreffend Rechtsgebühr zu ErfNr.***, StNr.*** entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Edith Putschögl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Otto Müller, Dr. Werner Loibl und Leopold Pichlbauer über die Berufung der Bw, vom 22. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adr, vertreten durch Siemer-Siegl-Füreder & Partner Rechtsanwälte, 1010 Wien, Dominikanerbastei 10, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20. März 2012 betreffend Rechtsgebühr zu ErfNr***, StNr*** im Beisein der Schriftführerin…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Walter Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wolfgang Ploner, Komm. Rat Max Stechauner und Horst Hoffmann im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung der Bw., vom 11. September 2003 gegen…
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin die bei Vertragsabschluss derartige Belastungen für den Erhalt des Bestandgegenstandes auf sich genommen hat und im Falle der Kündigung durch die Vermieterin mit einem hohen finanziellen Nachteil rechnen muss, von sich aus kein Verhalten setzen wird, welches…
…dauernde Duldung der Einlagerung der Materialien auf einem fremden Grundstück auf Dauer erworben wird. (vgl. auch Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, Bd. I, §33 TP9, Rz 5). Die Festsetzung einer Bestandvertragsgebühr war somit verfehlt. Der Berufung war daher statt zu geben. Wien, am 9. November 2009
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., -, gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 6. August 2003, St.Nr.x, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Gebühr wird gemäß §33 TP5 Abs.1 Z1 GebG 1957 mir…
…überlassen und würde bereits für sich genommen unter § 33 TP 5 GebG fallen. Die Bw. beruft gegen die Festsetzung der Bestandvertragsgebühr bezüglich Punkt 2.1.lit.b), dass "ein Recht auf Durchführung von Sportwetten" nicht bestünde. Diese Ansicht der Bw. entspricht der von Marhold/Friedrich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien vom 12. September 2002 betreffend Rechtsgebühr entschieden: 1) Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 BAO abgeändert wie folgt: Bemessungsgrundlage…