…0012). Der Berufungssenat gelangte zur Ansicht, dass der Verzicht auf ein entsprechendes Besitzstörungsverfahren eine in einem Unterlassen - mit gleichzeitiger Einräumung eines wirtschaftlichen Vorteils an die "Parksünder" - bestehende Leistung darstellt und ob der diesbezüglichen Entgeltlichkeit (das Verhalten des Bw. war nach Ansicht des Senates eindeutig darauf…
…bilden. Der Bw. hat über längere Zeit hinweg wiederholt Einnahmen aus dem Verzicht der Einbringung von Besitzstörungsklagen bzw. der Durch- oder Weiterführung von entsprechenden Besitzstörungsverfahren (Gegenstand des Unternehmens) erzielt; den strittigen Zahlungen der "Parksünder" stehen damit Unterlassungen (sonstige Leistungen) des Bw. gegenüber (Vorliegen eines Leistungsaustausches…
…sei. Die Gesellschaft habe auch keinerlei Möglichkeiten gehabt, hier Schadenersatzforderungen zu betreiben. Es habe nur ein Besitzstörungsverfahren vor dem Bezirksgericht D gewonnen werden können (beklagte Partei: M-GmbH), wobei die Aktenbeischaffung zur Objektivierung dieses Sachverhaltes beantragt worden sei. Die Beischaffung dieses Aktes sei unterblieben, obwohl…
…der Mietwohnung in vielen Punkten mangelhaft war. Es verlagerte sich der Streit auf eine sehr persönliche Ebene, so kam es zu Besitzstörungsverfahren gegen R sowie Verleumdungsverfahren. Ohne es genau zu wissen, gehen wir aufgrund der geschilderten Umstände davon aus, dass auch die anonyme Anzeige vom…
…worden, dass die Bw selbst nicht Bestandnehmerin ihrer eigenen Firmenräumlichkeiten sei. Im Rahmen des Besitzstörungsverfahrens sei vorgelegt worden ein Mietvertrag hinsichtlich zweier Räume, welcher ausschließlich auf eine andere dem Geschäftsführer der Bw zuzuordnende Firma laute und deshalb diesem ein Zutrittsrecht zu den Firmenräumlichkeiten gewährleiste. Die…
…die Bw selbst nicht Bestandnehmerin ihrer eigenen Firmenräumlichkeiten sei. (Anm: Statt der Bw ist wahrscheinlich die das Unternehmen der Bw fortführende Komplementär-GmbH gemeint.) Im Rahmen des Besitzstörungsverfahrens sei vorgelegt worden ein Mietvertrag hinsichtlich zweier Räume, welcher ausschließlich auf eine andere dem Geschäftsführer der Bw…
…erst nach ihrem Ableben angeschafft wurden. - Rechtsanwaltskosten Dr.AF I (Rechnung v. 14.12.1996 über S 36.749,60 netto) Gemäß Rechnung handelt es sich um eine Honorarverrechnung betreffend Besitzstörungsverfahren Firmentelefon. Laut Vorhaltsbeantwortung vom 4. Mai 2001 handelt es sich um Besitzstörungsandrohungen an Heimatmuseumsbesucher…
…gestellt bleiben. III.2.2. Kosten der vom Bw. angestrengten Besitzstörungsverfahren könnten nur dann zwangsläufig erwachsen anzusehen sein, wenn und soweit ihm als obsiegender Partei vom Gericht trotz Geltendmachung kein Kostenersatz zugesprochen wurde oder der Kostenzuspruch gegen die unterliegende Antragsgegnerin nicht exekutierbar war. Der Bw…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwaltskanzlei, 4020 Linz, Landstraße 47, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. März 2007 gegen…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des HS vom 16. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt [ehemals Hauptzollamt] Feldkirch als Organ des Zollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl und Dir. Anton Pfeiferim Beisein der Schriftführerin Romana Schuster über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb.ges, vom 17. November 2005…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Wilhelm Pistotnig des Finanzstrafsenates Graz 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) der DZ, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Mag.Dr.Geza SIMONFAY, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 6. 11. 2000, GZ. 100/58423/2000, betreffend Beschlagnahme von Waren gem. § 26 ZollR-DG, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die als Rechtsbehelf der Beschwerde zu wertende Eingabe des Bf, Adr, vom 15. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 21. Dezember 2007, Zahl 920000/zzzzz/2007, betreffend Ausfolgung beschlagnahmter Waren entschieden: Die Beschwerde wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Mag.Dr. Geza SIMONFAY., gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 6. 11. 2000, GZ. 100/58423/2000-2, betreffend Beschlagnahme von Waren gem. § 26 ZollR-DG, entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A, Geschäftsführerin SaS, Adresse1, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, 1020 Wien, Franzensbrückenstraße 5/DG, vom 20. Februar 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt, vertreten durch HR Mag. Leopold Lenitz, vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 5, Hofrat Dr. Robert Huber, in der Finanzstrafsache gegen A., vertreten durch B., wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. August…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde(n) des CS, vertreten durch Dr. Edmund Pointinger, Rechtsanwalt in 4540 Bad Hall, Hauptplatz 18, vom 2. September 2003 gegen 1.) den Bescheid des Vorsitzenden des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., nunmehr vertreten durch Dipl.Dolm. Dr. Fritz Kleiner, Wirtschaftsprüfer, Kleiner + Kleiner GmbH, Burgring 22, 8010 Graz, über die Beschwerde des Beschuldigten vom…