…der Justizanstalt ganz offensichtlich Maßnahmen gesetzt hat, die zur Zahlung eines Teilbetrages der aushaftenden Geldstrafe und in der Folge zu ihrer Enthaftung geführt haben. Im gegenständlichen Fall ist daher als Beginn der Beschwerdefrist der Tag der Kenntniserlangung der Bf. von der Ausübung der unmittelbaren finanzstrafbehördlichen…
…vorigen Stand gemäß § 308 BAO (gemeint wohl § 167 FinStrG) ein, da er durch die Versäumung der Beschwerdefrist einen Rechtsnachteil erlitten habe und (bereits im Verfahren betreffend die gegen den Einleitungsbescheid erhobene Beschwerde) glaubhaft gemacht habe, dass er durch eine Krankheit vom 10. April bis zum…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen HB , geb. xxxx, geborener HO, Bilanzbuchhalter, whft. A, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen HB, geb. xxxx, geborener HO, Bilanzbuchhalter, whft. A, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a…
…1 lit.b ist eine Beschwerde, die nicht rechtzeitig eingebracht wurde mit Bescheid zurückzuweisen. Die Erlassung von Zurückweisungsbescheiden obliegt auch der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Für den Beginn dieser Frist ist der Tag der Zustellung maßgeblich. Diese Frist gilt dann als…
…des § 245 Abs. 3 BAO, wonach die Berufungsfrist im Abgabenverfahren unter den dort umschriebenen Voraussetzungen verlängert werden kann, ist im Finanzstrafverfahren nicht anzuwenden. Die einmonatige Beschwerdefrist nach dem Finanzstrafgesetz ist demnach eine nicht verlängerbare Fallfrist (Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz, Band 2, Rz. 3 zu …
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen LX, XYZ, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. August 2003, GZ. 100/46827/2003-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. August 2003, GZ. 100/46828/2003-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 8, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen MW, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Frau EL, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 30. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen AX, XY, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen H.N., vertreten durch Mag. Augustine Sabine Karonitsch, Steuerberaterin, 1130 Wien, Himmelhofgasse 38, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Jänner 2007…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in B, vertreten durch Dr. Bernhard Kettl, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Maria Cebotaristr. 21, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 27. Juli…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des F.H., W., vertreten durch Eder Kundmann Knaus & Partner, Rechtsanwälte, 5020 Salzburg, Giselakai 45, gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen NN, Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in B, betreffend die Beschwerde vom 21. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen OG, Autohandel, geb. am 19XX, whft. in H, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen DB, über deren Beschwerde vom 15. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf als Finanzstrafbehörde erster…