…Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch PSW Partnerschaft für Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, 8010 Graz, C. v. Hötzendorfstraße 37a, vom 5. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 13. November 2003, StNr.XY, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der…
…Berufung - nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen - durch Berufungsvorentscheidung erledigen und hie bei den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abändern, aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen. Die Entscheidungsbefugnis bei Berufungsvorentscheidungen umfasst auch die Abänderung des angefochtenen Bescheides. Die Abänderungsbefugnis ist durch das Berufungsbegehren…
…oder mit dem Flugzeug erfolge, sei aufgrund der Billigairlines auch nicht mehr entscheidend. Insofern stehe jede Urlaubsdestination im Wettbewerb zu anderen in- und ausländischen Destinationen. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1). Nach …
…der Berufungsbehörde bei Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch das Finanzamt ist daher, zu prüfen, ob dieses das Verfahren aus den von ihm gebrauchten Gründen wiederaufnehmen durfte, nicht jedoch, ob die Wiederaufnahme auch aus anderen Wiederaufnahmsgründen zulässig gewesen wäre. Die Beschränkung der…
…schon vorzeitig einseitig aufzulösen, der Beurteilung des Vertrages als eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen, nach dem letzten Satz des § 33 TP 5 Abs. 3 GebG nicht im Wege steht. Was eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit auf einzelne im Vertrag ausdrücklich bezeichnete Fälle darstellt, ist eine Frage…
…die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd des § 289 Abs. 2 BAO festgelegt. Die - in die Zuständigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz fallende - Einbeziehung der zuvor angeführten Abgaben in die Haftung mit Berufungsentscheidung…
…0117). Der angefochtene Einkommensteuerbescheid war gemäß § 295 Abs 1 BAO vom obigen Feststellungsbescheid abgeleitet. Die Anwendung des § 295 Abs 1 BAO setzt jedoch die Wirksamkeit des Grundlagenbescheides gegenüber dem Adressaten des abgeleiteten Bescheides voraus. Bestehen diese Bindungen bzw. Wirkungen nicht, liegt eine Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde…
…sondern sogar verpflichtet, ihre Entscheidung originär neu zu gestalten. Das Ergebnis ihrer Entscheidung kann von dem der vorangehenden Bescheide abweichen, sie kann diese in jede Richtung abändern, aufheben oder aber bestätigen. Die Abänderungsbefugnis ist durch die Sache beschränkt; "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt…
…diesem Ausmaß wäre vielmehr dem Antrag auf Vergütung der Energieabgabe für das Kalenderjahr 2011 Folge zu leisten gewesen. Nach § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer in den Fällen des Abs. 1 stets meritorisch zu entscheiden. Deren Abänderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") ist…
…0070). Eine Lücke ist nur dort anzunehmen, wo das Gesetz - gemessen an der mit seiner Erlassung verfolgten Absicht und seiner immanenten Teleologie - unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist, und wo seine Ergänzung nicht etwa einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widerspricht. Im Zweifel ist das Unterbleiben einer bestimmten…
…Berufung als unbegründet abzuweisen. Die Abänderungsbefugnis ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (Ritz, BAO3 § 289 Rz 38). Gegenstand des Verfahrens war die Einbringung des Personenkraftwagens der Marke Mercedes Benz, Typ 270 CDI Avantgarde…
…diesem Ausmaß wäre vielmehr dem Antrag auf Vergütung der Energieabgabe für das Kalenderjahr 2011 Folge zu leisten gewesen. Nach § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer in den Fällen des Abs. 1 stets meritorisch zu entscheiden. Deren Abänderungsbefugnis ("nach jeder Richtung") ist…
…Abänderungsbefugnis ergeben sich nicht aus den Berufungspunkten und besteht bei der Abänderung des angefochtenen Bescheides kein Verböserungsverbot. Berufungsentscheidungen dürfen beispielsweise auch endgültige Bescheide durch einen vorläufigen ersetzen (siehe Ritz, BAO-Handbuch, S. 232 u. 233). Zur Berücksichtigung endbesteuerten Nachlassvermögens bei Pflichtteilsberechtigten und Legataren hat der…
…dass der Wiederaufnahmsantrag vom 24. Juli 2008 nicht ab-, sondern zurückgewiesen wird (Ritz, a.a.O., Tz 42 zu § 289; VwGH vom 21. Oktober 1999, 98/15/0195), weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Obgleich die Berufungsbehörde infolge der Beschränkung der Änderungsbefugnis auf die Sache nicht…
…dass der Wiederaufnahmsantrag vom 7. August 2008 nicht ab-, sondern zurückgewiesen wird (Ritz, a.a.O., Tz 42 zu § 289; VwGH vom 21. Oktober 1999, 98/15/0195), weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Obgleich die Berufungsbehörde infolge der Beschränkung der Änderungsbefugnis auf die Sache nicht…
…dass der Wiederaufnahmsantrag vom 1. Juli 2008 nicht ab-, sondern zurückgewiesen wird (Ritz, a.a.O., Tz 42 zu § 289; VwGH vom 21. Oktober 1999, 98/15/0195), weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Obgleich die Berufungsbehörde infolge der Beschränkung der Änderungsbefugnis auf die Sache nicht…
…dass der Wiederaufnahmsantrag vom 24. Juli 2008 nicht ab-, sondern zurückgewiesen wird (Ritz, a.a.O., Tz 42 zu § 289; VwGH vom 21. Oktober 1999, 98/15/0195), weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Obgleich die Berufungsbehörde infolge der Beschränkung der Änderungsbefugnis auf die Sache nicht…
…dass der Wiederaufnahmsantrag vom 24. Juli 2008 nicht ab-, sondern zurückgewiesen wird (Ritz, a.a.O., Tz 42 zu § 289; VwGH vom 21. Oktober 1999, 98/15/0195), weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Obgleich die Berufungsbehörde infolge der Beschränkung der Änderungsbefugnis auf die Sache nicht…
…weshalb sich der angefochtene Bescheid in jeder Hinsicht als frei von Rechtswidrigkeit erweist und spruchgemäß zu entscheiden war. Obgleich die Berufungsbehörde infolge der Beschränkung der Änderungsbefugnis auf die Sache nicht berechtigt ist, in Übergehung der ersten Instanz über einen von dieser nicht behandelten Wiederaufnahmsgrund erstmals…
…dass der Wiederaufnahmsantrag nicht zurück-, sondern abgeweisen wird (so auch Stoll, BAO, 2682, zu § 273). In diesem Sinne war sohin der angefochtene Bescheid im Spruch dahingehend abzuändern und daher spruchgemäß zu entscheiden. Obgleich die Berufungsbehörde infolge der Beschränkung der Änderungsbefugnis auf die Sache nicht berechtigt…