…inländischen juristischen Person vergleichbar sind. b) Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 erstreckt sich die Steuerpflicht bei beschränkt Steuerpflichtigen nur auf Einkünfte im Sinne des § 98 EStG 1988, wozu unter anderem Einkünfte aus Gewerbebetrieb zählen…
…Vorabentscheidungsersuchen, ob der Ausschluss der Steuerbefreiung für eine gemeinnützige beschränkt steuerpflichtige ausländische Stiftung gemeinschaftsrechtswidrig ist. Der Fall betrifft die Körperschaftsteuerbefreiung für unbeschränkt steuerpflichtige gemeinnützige Körperschaften in Deutschland). Die italienische Stiftung ist in Deutschland allein vermögensverwaltend, nicht aber in ihrer ideellen, gemeinnützigen Funktion tätig geworden. Ihre…
…vermeidbar oder unvermeidbar ist, werde nur anhand einer einzelfallbezogenen Abwägung zu klären sein. Der Wettbewerb mit anderen steuerpflichtigen Betrieben, die vergleichbare Aufträge auszuführen und möglicherweise hätten ausführen wollen, wäre für die Bw. dann unvermeidbar, wenn sie ihren gemeinnützigen Zweck erfüllen wollte. Sie musste Arbeitsaufträge übernehmen…
…2, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung dienen. § 94 EStG 1988 lautet (auszugsweise) Der zum Abzug Verpflichtete (§ 95 Abs. 3) hat keine Kapitalertragsteuer abzuziehen: ...6. Bei folgenden Einkünften beschränkt Körperschaftsteuerpflichtiger im Sinne des § 1 Abs…
…€. Gemäß Punkt III. der Stiftungsurkunde verfolgt die Berufungsführerin ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Der den Vertrag errichtende Notar hat eine Anmeldung gemäß § 22 ErbStG mittels FinanzOnline abgegeben. Auf Grund dieser Anmeldung hat das Finanzamt Feldkirch der Berufungsführerin mittels Bescheiden vom 31. August…
…BAO vorliege. Als gemeinnützige Kapitalgesellschaft unterliege die Bw. grundsätzlich der beschränkten Steuerpflicht und sei gem. § 5 Z 6 KStG 1988 explizit von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen. Daraus sei abzuleiten, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Mindest-KÖSt nur für unbeschränkt Steuerpflichtige bestehe und daher die…
…die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzungen geknüpft, daß die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen…
…2 beschränkt steuerpflichtig, soweit sie nach § 5 oder nach anderen Bundesgesetzen von der Körperschaftsteuer befreit sind, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3. Nach § 5 Z. 6 KStG 1988 sind Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 2, die der Förderung gemeinnütziger…
…der Wettbewerb mit anderen steuerpflichtigen Unternehmern, aber dieses Argument sei nicht stichhältig. Zum zweiten werde von Gewinnausschüttungen an Mitglieder gesprochen. Diese Ausschüttung an Mitglieder verhindere die Gemeinnützigkeit dann, wenn im Falle der Vereinsauflösung etwaige Gelder an Mitglieder fließen und nicht für gemeinnützige Zwecke verwendet würden…
…2 beschränkt steuerpflichtig, soweit sie nach § 5 oder nach anderen Bundesgesetzen von der Körperschaftsteuer befreit sind, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3. Nach § 5 Z. 6 KStG 1988 sind Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 2, die der Förderung gemeinnütziger…
…der Körperschaftsteuerpflicht befreit sind, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 2 und 3 beschränkt steuerpflichtig. Gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 sind Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47…
…Z 1 KStG sind gemeinnützige Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten gemäß §1 Abs. 3 Z 1 lit b nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen…
…dass die Bw. eine gemeinnützige Stiftung sei. Gemäß § 5 Abs. 6 KStG 1988 seien solche Stiftungen von den unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Wie aus der übermittelten Bilanz ersichtlich sei, seien keine Hilfsgeschäfte getätigt worden, sodass auch keine beschränkte Steuerpflicht bestehe. Die auf Wertpapiere und Sparzinsen entfallende…
…die Steuerpflicht u.a. bei beschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 auf Einkünfte, bei denen die Steuer durch Steuerabzug erhoben wird. Für den Berufungsfall bedeutet dies das Folgende: Wie bereits ausgeführt wurde, ist der Bw. als gemeinnütziger Verein gemäß § 5 Z…
…EU beschränkt. 5. In typisierender Betrachtungsweise (nach den Erfahrungen des allgemeinen wirtschaftlichen Verkehrs) sei angesichts des Stiftungszweckes in der Förderung der Bw als Begünstigter der eigentliche Geschäftszweig der Stiftung zu erkennen. Die (dort erwirtschafteten) Einkünfte seien eindeutig der Bw zuzurechnen (und) Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen…
…Wortlaut eingebracht (Hervorhebungen im Original): "Die Bw. ist laut Satzungen und dem Gesellschaftsvertrag eine ausschließlich Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung laut den gesetzlichen Bestimmungen der BUNDESABGABENORDNUNG. Die Berufung richtet sich gegen alle oben angeführten Bescheide, eine 20% ige Umsatzsteuer für den "Betrieb einer Notrufzentrale für…
…die bei Betätigung für gemeinnützige Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabevorschriften gewährt werden an die Voraussetzung geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar…
…Weihnachtszeit beschränkt sei, zu erbringen. In Beantwortung dieses Vorhaltes (Dezember 2000) wurden eine Bestätigung eines Arztes für Allgemeinmedizin, eine amtsärztliche Stellungnahme sowie eine nicht unterfertigte Stellungnahme des Vereins eingereicht. Der Bestätigung des Arztes ist zu entnehmen, dass er "seit 1994 in regelmäßigen Abständen beim gemeinnützigen…
…bestimmter Rechtsform beschränkt ist und daher können sowohl Körperschaften des Privatrechts als auch öffentlich-rechtliche Körperschaften betroffen sein. Damit übernimmt der VwGH die Rechtsprechung des EuGH, die von einer Rechtsformneutralität der Umsatzsteuer ausgeht (EuGH 6. November 2003, Rs. C- 45/01 "Christoph-Dornier-Stiftung für…
…die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzung geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung…