…85/15/0076). § 293 BAO dient zur Beseitigung des infolge bestimmter Fehlerquellen gegen den Willen der Behörde entstandenen erkennbaren Auseinanderklaffens von Bescheidabsicht und formeller Erklärung des Bescheidwillens (VwGH 29.6.1999, 98/14/0181 , 26.5.2004, 2002/14/0015 ). Im gegenständlichen Fall unterblieb durch…
…sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommmens und der Gestaltung des Bescheidwillens § 293 BAO soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen (vgl. Ritz BAO3, …
…ähnlichen Versehen beruhende Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn die ursprüngliche Entscheidung den…
…November 2008 erkennbar ist, war es der Bescheidwille des Verfassers, die nach seiner Ansicht grundsätzlich als Werbungskosten anzuerkennenden Aufwendungen (in Höhe von € 23.228.34) in jenem Verhältnis zu vermindern als dem Unterschied der vom Berufungswerber bewohnten 140m² zu nach Ansicht des Finanzamtes angemessenen…
…war somit ausdrücklich darauf angelegt, die Mitteilung über die gesonderte Feststellung samt Beilage E107 umzusetzen. Die tatsächliche Umsetzung des ursprünglichen Bescheidwillens konnte erst mit dem Berichtigungsbescheid vom 28.10.2009 erfolgen."[Anmerkung: Eine Beilage auf Formular E107, jeweils in drei Ausfertigungen, war für die Einkünfteerklärung…
…ableitbar. Im streitgegenständlichen Fall kann aus der Begründung der Zeitraumbezug nicht abgeleitet werden. Auch die Berufungsvorentscheidung saniert nicht diesen Mangel. Dem Spruch fehlt es somit an den gebotenen Bestimmtheitsanforderungen. Verletzt die Behörde die für Bescheide vorgesehenen Formvorschriften und ist der Bescheidwille nicht mehr eindeutig erkennbar…
…vor, wenn erkennbar eine Formulierung dem erschließbaren Gestaltungswillen nicht entspricht (vgl. VwGH 28.9.1983, 82/13/0111). Darunter fallen daher zB Flüchtigkeitsfehler oder andere Fehler in der Erklärung des Bescheidwillens, nicht hingegen Fehler im Bereich des Überlegens, des Schlussfolgerns oder des Urteilens; vgl. Ellinger…
…schafft die Möglichkeit, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen, ermöglicht aber nicht den Bescheidadressaten auszutauschen. Dem Bw. als Bescheidadressat des verfahrensgegenständlichen Pfändungsbescheides stand daher zunächst das Rechtsmittel der Berufung gegen den Bescheid zu, wobei die…
…des Bw. am 9.3.1994 zugestellten Umsatzsteuerbescheid zum Ausdruck gebracht. Demzufolge kann im vorliegenden Fall von einem Auseinanderklaffen des Bescheidwillens zur formellen Erklärung desselben keine Rede sein. Hingegen wurde die im Betriebsprüfungsbericht in Tz 19 a in Aussicht genommene Berichtigung der Vorsteuern gemäß § 12…
…Vergessene, übersehene oder sonst nicht berücksichtigte Sachverhalte (zB erklärte Besteuerungsgrundlagen) führen damit zu einer unrichtigen (von der Grundlage her unvollständigen) Willensbildung. Infolge der Nichtberücksichtigung bei der Gestaltung des Bescheidwillens liegt daher nicht ein Fehler in der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler vor, der…
…der unterschreibende Organwalter zugeordnet ist, die Erledigung kann somit als Willensäußerung dieser Behörde betrachtet werden. Daher genügt es, daß von einem Organwalter der Bescheidbehörde nach außen ein Bescheidwille bekundet wurde, wenngleich auch die Partei die gesamte Kette der internen Delegations-, Ermächtigungs-, Auftrags- und Weisungszusammenhänge nicht…
…der unterschreibende Organwalter zugeordnet ist, die Erledigung kann somit als Willensäußerung dieser Behörde betrachtet werden. Daher genügt es, daß von einem Organwalter der Bescheidbehörde nach außen ein Bescheidwille bekundet wurde, wenngleich auch die Partei die gesamte Kette der internen Delegations-, Ermächtigungs-, Auftrags- und Weisungszusammenhänge nicht…
…der unterschreibende Organwalter zugeordnet ist, die Erledigung kann somit als Willensäußerung dieser Behörde betrachtet werden. Daher genügt es, daß von einem Organwalter der Bescheidbehörde nach außen ein Bescheidwille bekundet wurde, wenngleich auch die Partei die gesamte Kette der internen Delegations-, Ermächtigungs-, Auftrags- und Weisungszusammenhänge nicht…
…der unterschreibende Organwalter zugeordnet ist, die Erledigung kann somit als Willensäußerung dieser Behörde betrachtet werden. Daher genügt es, daß von einem Organwalter der Bescheidbehörde nach außen ein Bescheidwille bekundet wurde, wenngleich auch die Partei die gesamte Kette der internen Delegations-, Ermächtigungs-, Auftrags- und Weisungszusammenhänge nicht…
…der unterschreibende Organwalter zugeordnet ist, die Erledigung kann somit als Willensäußerung dieser Behörde betrachtet werden. Daher genügt es, daß von einem Organwalter der Bescheidbehörde nach außen ein Bescheidwille bekundet wurde, wenngleich auch die Partei die gesamte Kette der internen Delegations-, Ermächtigungs-, Auftrags- und Weisungszusammenhänge nicht…
…diesen Bescheiden wurden wiederum die Feststellungen der Betriebsprüfung vom 7. Mai 2002 berücksichtigt. Das Finanzamt begründete diese Bescheide wie folgt: "Der Bescheidwille betreffend den Umsatzsteuerbescheid 2001 und Körperschaftsteuerbescheid 2001, welcher auf Grund der durchgeführten Prüfung, nach Mitteilung der Prüfungsfeststellungen an die Abgabepflichtige und deren Verzicht…
…so ist das "Verrutschen" der Kommastelle als Flüchtigkeitsfehler zu bezeichnen und hat zu einer formell falschen Erklärung des Bescheidwillens geführt.. | | Halbe Gegenleistung | 3,5 % GrESt | Erstbescheid | 14.640,90 € | 512,43 € | Berichtigungsbescheid | 146.405,40…
…so ist das "Verrutschen" der Kommastelle als Flüchtigkeitsfehler zu bezeichnen und hat zu einer formell falschen Erklärung des Bescheidwillens geführt.. | | Halbe Gegenleistung | 3,5 % GrESt | Erstbescheid | 14.640,90 € | 512,43 € | Berichtigungsbescheid | 146.405,40…
…Im Wesentlichen wird eingewendet, die Feststellungen der Behörde im Hinblick auf die Mitwirkung seien rechtlich unzureichend, um den Bescheidwillen zu tragen. Dem bekämpften Bescheid würden die für eine Subsumtion bestimmt nötigen Merkmale fehlen. Die den Sachverhalt tragenden Aussagen würden einander in vielen Punkten widersprechen und…
…Im Wesentlichen wird eingewendet, die Feststellungen der Behörde im Hinblick auf die Mitwirkung seien rechtlich unzureichend, um den Bescheidwillen zu tragen. Dem bekämpften Bescheid würden die für eine Subsumtion bestimmt nötigen Merkmale fehlen. Die den Sachverhalt tragenden Aussagen würden einander in vielen Punkten widersprechen und…