Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GS, P, vertreten durch Mag.Marlies Riedl, Steuerberater, 1130 Wien, Maxingstrasse 22-24/2/16,vom 20. April 2007 gegen das als Bescheid bezeichnete Schreiben des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. März 2007 betreffend Abweisung…
…Finanzstrafgesetz nicht anderes vorschreibt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. § 96 BAO erster Satz ordnet für schriftliche Erledigungen drei zwingende Bescheidbestandteile an, die Bezeichnung der Behörde, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift dessen, der die Erledigung genehmigt hat. Sämtliche dieser drei…
…Datenverarbeitung ergangene Verspätungszuschlagsbescheid, mit Ausnahme der Begründung, alle nach § 93 Abs. 2 und 3 iVm § 96 BAO erforderlichen Bescheidbestandteile enthält kann ihm die Bescheidqualität keinesfalls abgesprochen werden. Denn lediglich Erledigungen ohne Spruch (somit ohne normativen Inhalt) sind keine Bescheide (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999…
…sei festzuhalten, dass das Schreiben vom 21. April 2008 ausdrücklich nicht als Bescheid bezeichnet sei, die erforderlichen Bescheidbestandteile nicht enthalte, auf keinerlei Rechtsgrundlagen Bezug nehme und daher als nullum zu qualifizieren sei. Es habe deshalb keine Veranlassung bestanden, darauf in besonderer Form zu reagieren. Zum…
…von EUR 521,81 und EUR 256,00 anerkennt schränke ich das Anfechtungsbegehren auf diese beiden Ausgaben ein und verzichte auf eine Anfechtung hinsichtlich der in Abzug gebrachten Kosten für Haushaltsersparnis und des Kilometergeldes; dies ohne Zugeständnis der Rechtsrichtigkeit dieses Bescheidbestandteiles, weil insbesondere die Verordnung (…
…nämlich zur Begründung des sicherzustellenden behaupteten Abgabenanspruches auf Beilage ./1 und zur Begründung der behaupteten Erschwerung der Einbringlichkeit auf Beilage ./2 zu verweisen. Der angefochtene Bescheid werde den gesetzlichen Erfordernissen weder in formeller Hinsicht noch inhaltlich gerecht. Zu den Bescheidbestandteilen würden nicht nur die im …
…2007, die auszugsweise wörtlich wiedergegeben wie folgt lautet: [Grafik] In Übereinstimmung mit der Bw. handelt es sich bei der oa. Erledigung um einen "Bescheid", da er sämtliche Bescheidbestandteile enthält. Dass es sich dabei um einen "Abgabenbescheid" handelt, wie von der Bw. behauptet, wird nicht geteilt…
…dass dieser nicht Inhalt des Wiederaufnahmsbescheides geworden ist. Die Rückseite der Bescheidausfertigungen enthält lediglich verschiedene standardisiert vorgedruckte Bescheidbestandteile, die nicht gleichzeitig für jeden auf der Vorderseite abgedruckten Bescheid gelten können. Erst durch den ausdrücklichen Verweis im Bescheid selbst werden diese zum Bescheidbestandteil. Auch der Umstand…
…dass dieser nicht Inhalt des Wiederaufnahmsbescheides geworden ist. Die Rückseite des Wiederaufnahmsbescheides enthält lediglich verschiedene standardisiert vorgedruckte Bescheidbestandteile, die nicht gleichzeitig für jeden auf der Vorderseite abgedruckten Bescheid gelten können. Erst durch den ausdrücklichen Verweis im Bescheid selbst werden diese zum Bescheidbestandteil. Auch der Umstand…
…dass dieser nicht Inhalt des Wiederaufnahmsbescheides geworden ist. Die Rückseite des Wiederaufnahmsbescheides enthält lediglich verschiedene standardisiert vorgedruckte Bescheidbestandteile, die nicht gleichzeitig für jeden auf der Vorderseite abgedruckten Bescheid gelten können. Erst durch den ausdrücklichen Verweis im Bescheid selbst werden diese zum Bescheidbestandteil. Auch der Umstand…
…dass dieser nicht Inhalt des Wiederaufnahmsbescheides geworden ist. Die Rückseite des Wiederaufnahmsbescheides enthält lediglich verschiedene standardisiert vorgedruckte Bescheidbestandteile, die nicht gleichzeitig für jeden auf der Vorderseite abgedruckten Bescheid gelten können. Erst durch den ausdrücklichen Verweis im Bescheid selbst werden diese zum Bescheidbestandteil. Auch der Umstand…
…Abgabenschuldner in Betracht kommt. Als Abgabenschuldner kam aber im gegenständlichen Fall nur der Bw als Partei, nicht aber die Zulassungsstelle in Betracht. Ergebnis Schon allein das Fehlen der angeführten wesentlichen Bescheidbestandteile der ausdrücklichen Bezeichnung und eines eindeutigen, den Bw als Bescheidadressaten ausweisenden Spruches macht evident…
…welchen Gründen die nachstehenden Bescheidbestandteile - die allesamt im eine (1) Seite umfassenden Spruch vorhanden waren - trotz Kontrolle bzw. Überprüfung die Aufdeckung der verwechselten Währung nicht bewirkt haben: Zu diesem Zweck werden die angesprochenen Bescheidbestandteile mittels Fettdruck hervorgehoben: Die K ö r p e r s…
…eine Unterschrift. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt ein Nichtbescheid vor, der keine Rechtswirkung entfaltet. Mängel anderer Bescheidbestandteile führen dagegen "lediglich" zur Rechtswidrigkeit der Erledigung, welcher mit den verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsbehelfen zu begegnen ist. Zu den zuletzt genannten Mängeln gehören fehlerhafte Rechtsmittelbelehrungen (vgl. z.B. VwGH…
…unschädlich, wenn sich aus dem Inhalt kein Zweifel am normativen Gehalt ergibt (VwGH 18.9.2002, 2002/14/0035). Ein solcher gravierender Zweifel besteht allerdings, da auch die weiteren zwingenden Bescheidbestandteile gemäß § 93 Abs. 2 BAO, nämlich der Spruch und die Nennung der Person, an…
…wäre. Im Übrigen legte die Berufungswerberin nicht näher dar, welche Bescheidbestandteile für sie nicht nachvollziehbar wären. Auch aus dem Einwand, dass die der Vorschreibung von Aussetzungszinsen zugrunde liegenden Erstbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1998 und 1999 durch eine nachfolgende Wiederaufnahme der Verfahren "gegenstandslos" geworden wären…
…der Vertreter des Finanzamtes vor, dass es sehr unwahrscheinlich wäre, dass ein Rechtsanwalt im Falle des tatsächlichen Fehlens der Bescheidbestandteile diesen Mangel nicht bei der Abgabenbehörde aufgezeigt hätte. Ein Rechtsvertreter hätte außerdem neben der Rechtsmittelbelehrung vor allem die fehlende Unterschrift bemängelt, die viel weitreichendere Konsequenzen…
…eine Unterschrift. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt ein Nichtbescheid vor, der keine Rechtswirkung entfaltet. Mängel anderer Bescheidbestandteile führen dagegen "lediglich" zur Rechtswidrigkeit der Erledigung, welcher mit den verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsbehelfen zu begegnen ist. Zu den zuletzt genannten Mängeln gehören fehlerhafte Rechtsmittelbelehrungen (vgl. z.B. VwGH…
… 293 BAO im Einkommensteuerbescheid 1996 vom 11.10.2001 nicht berichtigt wurden, und die maßgebenden Bescheidbestandteile daher bereits durch den Bescheid vom 7.März 2001 in Teilrechtskraft erwachsen sind, ist folgendes anzumerken: Der Einkommensteuerbescheid 1996 vom 8.Oktober 2001 ist wegen der Berufungsvorentscheidung vom 1…
…Nach § 293 BAO können Bescheide jeder Art berichtigt werden. Die Berichtigung wird sich idR auf den Bescheidspruch beziehen, doch können auch Unrichtigkeiten in anderen Bescheidbestandteilen berichtigt werden. Dies gilt etwa auch - wie im gegenständlichen Fall - für die Bescheidbegründung (VwGH 19.4.1989, 88/02/0166…