Bescheid Die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, Senat 15, RV/0911-W/09 vom 26. Juli 2011 wird gemäß § 293 BAO berichtigt. Die Einkommensteuer für das Jahr 2003 wird mit € 3.640,48 festgesetzt. Bisher waren vorgeschrieben: - € 1.908,07 Die Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dkfm. Bw, Ort1, Adr1, vertreten durch StB, Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatung GmbH, Ort1 , Adr2, vom 6. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach, diese vertreten durch HR Mag. Sch, vom 3. August 2010 betreffend Einkommensteuer…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Oswald Heimhilcher und Mag. Robert Steier in der Berufungssache der JC, vertreten durch Saller & Saller Steuerberatungs GmbH, 5500 Bischofshofen, Sparkassenstraße 16, vom 14. September 2005…
…haben". B. Von der Vertreterin des Finanzamtes: "Eingeräumt wird, dass die Begründung der Berichtigungsbescheide nicht geeignet erscheine, die Bescheidberichtigungen nach § 293 b BAO zu tragen. Allerdings könne ein Begründungsmangel auch noch im Rechtsmittelverfahren saniert werden und es sei darauf hinzuweisen, dass sich aus den der…
…eine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO vor, so liegt deren Durchführung im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei dieser Ermessensübung ist dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit einzuräumen (VwGH 9.7.1997, 95/13/0124). Geringfügige Folgen der Unrichtigkeit werden idR zu keiner Bescheidberichtigung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Berichtigungsbescheid gemäß § 293 b BAO zum Einkommensteuerbescheid 1999 des Finanzamtes Bregenz entschieden: Der Berufung wird statt gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…Anführung von zwei bezugsauszahlenden Stellen in ihrer Steuererklärung könne eine Maßnahme nach § 293b BAO ebenso wenig rechtfertigen, wie das Übersehen von Aktenteilen durch die Abgabenbehörde eine Bescheidberichtigung nach § 293 BAO zu tragen imstande sei. Letzteres habe sie bereits in ihrer Berufung gegen den zunächst nach …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K.GmbH als RNF der S. Business Service GmbH, S.straße, gegen den gem. § 293 BAO berichtigten Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 15.12.2005 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte…
…vertreten durch K-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. Februar 2009 betreffend Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 3. Februar 2009 berichtigte das Finanzamt…
…Unrichtigkeit erkannt worden war, gemäß § 293b BAO berichtigt wurde (siehe Einkommensteuerbescheid 2005 vom 27. Juni 2007). Die Rechtmäßigkeit dieser Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO für das Jahr 2005 war nie (auch nicht im gegenständlichen Berufungsverfahren, das erst die Folgejahre betrifft!) strittig. 2. Zweifelhaft erschien nach Ansicht…
…Gleichbehandlung eines an sich gleichen Sachverhalts verstoßen" den Versuch unternimmt die Berichtigung gem. § 293b BAO zu verhindern, so muss dazu ausgeführt werden, dass die Voraussetzungen für eine Bescheidberichtigung gem. § 293b leg. cit. in der Prüfung der offensichtliche Unrichtigkeit im Rechtsbereich oder im Tatsachenbereich besteht und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des VN BW, Anschrift_BW, vom 2. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Heitger-Leitich, vom 4. Mai 2011 betreffend die Berichtigung der Berufungsvorentscheidung bezüglich Einkommensteuer 2009 vom 3. Mai 2011…
…Unterlagen betreffend die deutschen Einkünfte gemeinsam mit der ESt.-Erklärung übermittelt habe. Trotzdem habe das Finanzamt diese Einkünfte - offenbar auf Grund eines Fehlverhaltens - im Erstbescheid steuerlich nicht erfasst. Ein solches Fehlverhalten der Behörde berechtige nicht zu einer Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO. Maßgeblicher Sachverhalt Unstrittig ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JP, Adr, vom 13. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 23. November 2010 betreffend Berichtigung eines Grunderwerbsteuerbescheides gemäß §§ 293 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der RMP, Adr, vom 13. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 23. November 2010 betreffend Berichtigung eines Grunderwerbsteuerbescheides gemäß § 293 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…könnte...." Ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gegenständlich ist strittig, ob eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO für das Jahr 2005 hinsichtlich Umsatzsteuer gegeben ist (Meinung des Finanzamtes) oder nicht (Meinung der Bw.). Normzweck…
…unrichtigen Daten an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft automatisch weitergeleitet, was eine unrichtige Vorschreibung der Sozialversicherungbeiträge zur Folge habe. Alles Andere als eine Bescheidberichtigung würde für die Bw einen Rechtsbruch darstellen. In der am 10. März 2011 abgehaltenen Berufungsverhandlung wiederholen die Parteien im Wesentlichen ihr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Mag. Karin Ladovitsch, vom 6. Juli 2009, womit 1. der Einkommensteuerbescheid vom 20. März 2007 für das Jahr 2006 und 2. der Einkommensteuerbescheid…
…behaftet. Da diese inhaltliche Rechtswidrigkeit keine bloß geringfügige Auswirkung habe, wäre dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen und die gegenständliche Bescheidberichtigung vorzunehmen. Mit Schriftsatz vom 19. Oktober 2009 wurde durch den ausgewiesenen Vertreter das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Es…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, B,vom 25. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes C, vom 30. Mai 2008, mit dem der Einkommensteuerbescheid 2007 vom 28. Mai 2008 gemäß § 293b BAO berichtigt wurde, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos…