…Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Nachdem der Berufungswerber mit Haftungsbescheid vom 30.10.2002 nicht für die gegenständlich strittige Lohnsteuer 7/1996 in Haftung genommen wurde, besteht für den Berufungswerber nicht die Möglichkeit…
…4.2006 offen stehenden Frist auch gegen einen Bescheid über den Abgabenanspruch aus Kapitalertragsteuer gegenüber einem Empfänger der Kapitalerträge (Gesellschafter der GmbH) berufen. Der mit dem Hinweis auf § 248 BAO bekämpfte Körperschaftsteuerbescheid 1999 an die GmbH ist kein solcher Bescheid, gegen den das Berufungsrecht gem…
…GmbH festgesetzt. Der nach den Abgabenvorschriften Haftungspflichtige darf innerhalb der für die Berufung gegen den Kapitalertragsteuerhaftungsbescheid vom 10.4.2006 offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch (KESt 1999 gegen einen oder beide Gesellschafter der GmbH als Empfänger der Kapitalerträge) berufen. Der Gewinnfeststellungsbescheid…
…den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden (vgl. VwGH 26.5.1998, 97/14/0080; VwGH 26.11.2002, 99/15/0189; VwGH 24.2.2004, 99/14/0278). Der Bw. hat innerhalb der für die Einbringung einer Berufung gegen den…
…die Rechtsmittelbefugnis gegen die Bescheide über den Abgabenanspruch abhängt (vgl. Ritz, BAO3, § 248, Tz 16, mwN; § 277, Tz 4). 2.3. Es trifft zu, dass im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides noch keine rechtskräftigen Abgabenfestsetzungen gegenüber der GmbH vorlagen, weil über die Berufungen der GmbH…
…11.7.2000, 2000/16/022). Eine solche Bekanntmachung hat durch Zusendung einer Ausfertigung (Ablichtung) der maßgeblichen Bescheide über den Abgabenanspruch, allenfalls durch Mitteilung des Bescheidinhaltes zu erfolgen (vgl. zB Ellinger/Wetzel, BAO, 194). Das Unterbleiben einer solchen Bekanntmachung macht den Haftungsbescheid rechtswidrig (Ritz, BAO3, …
…§ 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Aus…
…§ 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Aus…
…§ 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Aus…
…dem Umstand, dass die Berufung der GmbH gegen die dem Haftungsbescheid vorangegangenen Bescheide über die Abgabenansprüche noch unerledigt ist, ergibt sich kein Unbilligkeitsgrund, weil ein allfälliger (Teil)-Erfolg dieser Berufung im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung zu einer Haftungseinschränkung bzw. zum…
…Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen kann. 2.2. Der Bw. hat von diesem durch § 248 BAO eingeräumten Recht Gebrauch gemacht und sowohl gegen Haftung und Abgabenanspruch berufen…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…auch (gemäß § 248 BAO) gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft (VwGH 12.03.2010, 2006/17/036-0), hat die Berufungsbehörde nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, da sich erst aus…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…Gemäß § 248 BAO kann der nach den Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der…
…gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, da sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt…
…im Vollstreckungsverfahren erhoben werden können. Vielmehr wären derartige Einwendungen in einer Berufung gegen den eingangs genannten Haftungsbescheid bzw. im Rahmen des dem Haftungspflichtigen gemäß § 248 BAO eingeräumten Rechtes zur Einbringung einer Berufung auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch geltend zu machen gewesen (vgl. Liebeg…
…ausschließlich im Berufungsverfahren gemäß § 248 BAO betreffend Bescheide über den Abgabenanspruch, zumal nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch die nach § 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen hätte. Da die Umsatzsteuervorauszahlung 04/2003 mit Bescheid vom 2. Juli 2003 festgesetzt worden…
…die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenen Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch zu berufen. Aufgrund der dargestellten gesonderten Berufungsmöglichkeit gegen die der Haftung zugrunde liegenden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide war daher auf die (ohnehin unbestimmt vorgetragenen) Einwendungen gegen den Abgabenanspruch im Haftungsverfahren nicht einzugehen…