…bei. Der Bw legte folgenden Sachverhalt dar: ".. 1. Ich bin Inhaber einer Berufspilotenlizenz für F lächenflugzeuge z ur Lizenznummer fff ausgestellt von der zuständigen Luftfahrtbehörde, der Z_. Im Rahmen dieser Lizenz besitze ich eine so genannte Klassenberechtigung zum Führen einmotoriger Flugzeuge (im Fachjargon "SEP" - Single…
…die Kurse zur Wissenserlangung für Berufspiloten bezahlt und besucht hat. Die Ausbildung zum Berufspiloten hatte den IFR (Instrument Rating) und den CPL (Commercial Pilot Licence - Berufspilotenlizenz) Teil beinhaltet. Inhalte der theoretischen Ausbildung waren: Luftrecht Flugzeugkunde Elektrotechnik Triebwerke Instrumente Masse und Schwerpunkt Flugleistung Flugplanung Menschliches Leistungsvermögen…
…geltend gemachten Werbungskosten enthalten. In weiterer Folge hat der Berufungswerber die Ausbildung zum Berufspiloten absolviert, welche am 6. November 2009 mit der Ausstellung der Berufspilotenlizenz durch die Austro Control GmbH abgeschlossen wurde. Die Verlängerung des Privatpilotenscheins erfolgte letztmalig am 17. Dezember 2008, somit ist die…
…23.10.2010 | Multi-Engine-Piston - MEP (A) - notwendig für IFR Ausbildung | 7.11.2010 | IFR/CPL/ATPL - Theorieausbildung Instrumentenflug Berufspilotenlizenz Linienpilotenlizenz | 2.4.2010 - 7.1.2011 | NVFR-Praxis | geplant 2011 | MEP Simulator | | MEP Praxis …
…Umschulung als Werbungskosten eine derart umfassende Massnahme als Ganzes vor. Eine Aufteilung in nicht abzugsfähige (Ausbildung Privatpilotenschein) und abzugsfähige Aufwendungen (Ausbildung Berufspilotenlizenz) ist - auch bei einer Umschulung zu einem anderen Beruf - dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmen. Der Werdegang eines jeden Berufspiloten beginnt zudem mit der…
…über die richtige Vorgehensweise bezüglich der vorgeschriebenen Ausbildung zum Berufspiloten erkundigt. Dann habe er alle Kurse besucht und alle Prüfungen abgelegt, die für die Erlangung der Berufspilotenlizenz erforderlich seien. Da die Kurse sehr teuer waren, habe er inzwischen einer anderen Beschäftigung als Lehrer nachgehen müssen…
…Berufspilotenlizenz oder einer Linienpilotenlizenz und deren Umfang und Gültigkeitsdauer sowie die Voraussetzungen für die Verlängerung und Erneuerung solcher Lizenzen und Berechtigungen nunmehr nach den Bestimmungen der Anlage 1 (JAR-FCL 1 = Joint Aviation Requirement Flight Crew Licensing [Aeroplane]). Die hier relevanten Vorschriften betreffen die…
…Der zweite Effekt wäre gewesen, dass sich damit auch das Problem der zur Erhaltung der Berufspilotenlizenz notwendigen Flugstunden gelöst hätte. Ende 1996 habe sich die Gelegenheit geboten, von der F-GmbH ein sechsjähriges Nutzungsrecht auf jährlich 60 kostenbegünstigte Flugstunden mit dem Flugzeug OE-FLX zum…
…berührt (private Flüge), und in einen zweiten Bereich, der rein betrieblich veranlasst ist (Flüge zur Aufrechterhaltung seiner Berufspilotenlizenz) eindeutig und unzweifelhaft möglich. Dies ergibt sich aus seinen exakten Aufzeichnungen. Die vom Bw. vorgebrachten betrieblichen Gründe haben seine persönliche Neigung zur Fliegerei und Repräsentationsbedürfnisse derart in…
…Berufspilotenlizenz oder einer Linienpilotenlizenz und deren Umfang und Gültigkeitsdauer sowie die Voraussetzungen für die Verlängerung und Erneuerung solcher Lizenzen und Berechtigungen nunmehr nach den Bestimmungen der Anlage 1 (JAR-FCL 1 = Joint Aviation Requirement Flight Crew Licensing [Aeroplane]). Die hier relevanten Vorschriften betreffen die…
…Berufspilotenlizenz oder einer Linienpilotenlizenz und deren Umfang und Gültigkeitsdauer sowie die Voraussetzungen für die Verlängerung und Erneuerung solcher Lizenzen und Berechtigungen nunmehr nach den Bestimmungen der Anlage 1 (JAR-FCL 1 = Joint Aviation Requirement Flight Crew Licensing [Aeroplane]). Die hier relevanten Vorschriften betreffen die…
…mit dem Bw. als Sachverständigem auf seinem Gebiet "künftig in allen inländischen und im Speziellen auch in den im Ausland befindlichen Niederlassungen vertraglich zusammen zu arbeiten". Diese würden aus Zeitgründen und wegen der großen Entfernung auf Grund der Berufspilotenlizenz durch den Bw. angeflogen, der Transport…
…wären, da die Art der zukünftigen Tätigkeit bereits eindeutig festgestanden ist. Dies ergibt sich nachvollziehbar aus dem vorgelegten Schriftverkehr, der die Bemühungen des Berufungswerbers zur Aufnahme einer Pilotentätigkeit bereits im Jahr 2000 (Erwerbung der Berufspilotenlizenz am 1. März 2000) dokumentiert. Dabei kann auch die Tatsache…
…vom 24. und 27. Juli 2003, in welchen seine Bemühungen zur Aufnahme einer Pilotentätigkeit bereits aus dem Jahr 1998 (Erwerbung der Berufspilotenlizenz am 29.10.1998) dokumentiert sind. Dabei kann auch die Tatsache, dass die Person des zukünftigen Arbeitgebers noch nicht festgestanden ist, nicht zu…
…Der Bw. mag zwar die Berufspilotenlizenz mit Instrumentenflugberechtigung zur Zeit der Ablegung des Linienpilotenlehrgangs bereits erworben haben, ausgeübt hat er den Beruf eines Flugzeugführers zu dieser Zeit aber nicht. Auch der Einwand des Bw., aufgrund der vom VwGH im zuvor zitierten Erkenntnis gewährten Anerkennung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Dr. Maria-Luise Wohlmayr, Dr. Walter Zisler und Dr. Otmar Sommerauer über die Berufung des Bw., vertreten durch ECO-Treuhand GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 5020 Salzburg, Bayerhamerstraße 47, gegen den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AA, Adresse, vom 10. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 12. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., vom 20. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 5. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe a) Erklärung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn T.S., vom 28. Juli 2003, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 30. Juni 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 27. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber machte Kosten, die…