…9 EStG 1988 sind die Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufs- und Wirtschaftsverbänden nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufs- und Wirtschaftsverbände müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der betrieblichen und beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen…
…ist auch anzuführen, dass die Einhebung von Umlagen zur Finanzierung von Berufs- und Wirtschaftsverbänden seit Jahrzehnten vom Grunde her unbestritten ist und eine nachhaltig erfolgreiche Betätigung der Kammern im Steuer- und Wirtschaftsbereich nur mit qualifiziertem Personal und entsprechender Infrastruktur bewältigt werden kann, wobei diese Ressourcen…
…ist auch anzuführen, dass die Einhebung von Umlagen zur Finanzierung von Berufs- und Wirtschaftsverbänden seit Jahrzehnten vom Grunde her unbestritten ist und eine nachhaltig erfolgreiche Betätigung der Kammern im Steuer- und Wirtschaftsbereich nur mit qualifiziertem Personal und entsprechender Infrastruktur bewältigt werden kann, wobei diese Ressourcen…
…ist auch anzuführen, dass die Einhebung von Umlagen zur Finanzierung von Berufs- und Wirtschaftsverbänden seit Jahrzehnten vom Grunde her unbestritten ist und eine nachhaltig erfolgreiche Betätigung der Kammern im Steuer- und Wirtschaftsbereich nur mit qualifiziertem Personal und entsprechender Infrastruktur bewältigt werden kann, wobei diese Ressourcen…
…gewissen Bedenken geteilt, weil eine Förderung der Allgemeinheit dann nicht vorliege, wenn die beruflichen oder wirtschaftlichen Interessen von bestimmten Ständen oder Personengruppen gefördert werden (Berufs- und Wirtschaftsverbände, Interessensvertretungen) und der Umstand, dass durch die Förderung bestimmter Gewerbetreibender auch die Volkswirtschaft gefördert werde, eine bloß mittelbare…
…im Sinne des § 7 KStG 1988, da der Bw. als Berufs- und Wirtschaftsverband ausschließlich der Allgemeinheit diene und diese Vereinigung von Unternehmen die allgemeinen aus der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit erwachsenden wirtschaftlichen Interessen der Xhändler Österreichs wahrnehme. - Da sich lt. Bw. die Wirtschaftsförderung nicht…
…unbegründet ab: Die Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft von Einzelpersonen (Gesellschaften) (...) sei nicht begünstigt (VwGH 29.1.1996, 94/16/0196, 0197; 27.1.1998, 97/14/0022). Eine Förderung der Allgemeinheit liege weiters dann nicht vor, wenn - im Wege von Berufs- und Wirtschaftsverbänden…
… 4 Abs. 9 EStG 1988 sind die Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufs- oder Wirtschaftsverbänden unter den dort genannten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abzugsfähig. Strittig sind im gegenständlichen Fall folgende Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten: 1) Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Verein Ö Die…
…22.9.2005, 2003/14/0090 sowie UFS 2.2.2010, RV/2158-W/09). Dass - bei eindeutigem beruflichen Bezug einer Fortbildungsveranstaltung - beruflich erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse als Folge der beruflichen Fortbildung auch privat bzw. außerhalb des Berufs, für welchen die Fortbildung erfolgt, eingesetzt werden…
…2 lit: a EStG 1988 sind Ausgaben oder Aufwendungen für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Lassen sich die Aufwendungen…
…des Privatpilotenscheines noch nicht beendet. Unter Beruf ist die Erwerbstätigkeit des Einzelnen zu verstehen. Eine solche Erwerbstätigkeit kann aber mit dem Privatpilotenschein, der gemäß § 28 Zivilluftfahrt-Personalverordnung, BGBl. Nr. 219/1958, nur zum unentgeltlichen und nichtgewerbsmäßigen Führen bestimmter Flugzeuge im Flug berechtigt, nicht ausgeübt werden…
…und könne natürlich erst im Anschluss daran einen gültigen Arbeitsvertrag zukommen lassen. Es werde daher ersucht, schon trotzdem die geltend gemachten Ausbildungs- bzw. Fortbildungskosten anzuerkennen, da dies unter andrem bereits eine Fortbildung von seinem derzeitigen Beruf als Bordtechniker gewesen sei (gemäß LStR RZ 358-366…
…rechtzeitig eingebrachten Berufung wird eingewendet, dass der Bw. bereits Anfang 1995 erste Verkaufsverhandlungen geführt habe und auch eine entsprechende Anzeige im Immobilienbazar geschaltete habe, im Juni 1995 sei wegen bis dahin erfolgloser Verkaufsversuche ein Immobilienbüro mit dem Verkauf beauftragt worden, die Verlegung des Hauptwohnsitzes sei…
…11.11.1952, 2582/50 VwSlg 664 F/1952). Zu beachten ist auch bei dieser Schätzungsmethode, dass jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent ist und, wer zur Schätzung Anlass gibt, die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen muss (VwGH 19.3.2002, 98/14/0026…
…seinen (Wunsch-) Beruf als Linienpilot auszuüben. Daher käme für den gegenständlichen Fall der allgemeine Betriebsausgabenbegriff, welcher auch antizipative Betriebsausgaben miteinschließe, zum Tragen. Die vom Finanzamt relevierte Argumentation, wonach für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen vorweggenommenen Aufwendungen und der später ausgeübten Tätigkeit das Vorhandensein einer konkreten Zusage…
…A EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Gemäß § 16 Abs…
…sich das Auftragsunternehmen und/oder der auftragnehmerische Vertreter im Geschäftsverkehr bezeichnet. Vielfach wird nämlich rein aus Vermarktungsgründen eine Berufs- und/oder Unternehmensbezeichnung gewählt, die die positiv besetzte "Beratung" in den Vordergrund stellt. Auch im gegenständlichen Fall führt aber erst die erfolgreiche Abschlussvermittlung und nicht die…
…Erkenntnis des VwGH vom 25. November 1999, Zl. 99/15/0188). Sozialversicherungsbeiträge (hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile) und Beiträge zu Berufs- und Interessensvertretungen werden im Übrigen auch von "klassischen" Dienstnehmern im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 getragen. Wenn die Bw. als Aspekt für das Vorliegen…
…die Fahrten zwischen Berufs- und Familienwohnsitz, also zwischen zwei Wohnungen. Es liegt somit ein Sachverhalt vor, der grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung fällt. Steuerlich abzugsfähig sind diese Kosten daher nur dann, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen, und nur insoweit…
…Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 dürfen Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs)Tätigkeit bezogenen höchstens in § 16…