…Verfahren erlassenen neuen Umsatzsteuerbescheide, in denen die geltend gemachten Vorsteuerbeträge nicht anerkannt wurden, wurde im Wesentlichen mit der Begründung Berufung erhoben, dass ein Vorsteuerabzug aus Sonderbetriebsausgaben zulässig sein müsste. Zwischen den Gesellschaftern der C-OEG sei außerdem vereinbart worden, dass der Bw. ab 1.1…
…Vermarktung des Flugzeuges in Europa nicht mehr weiter geplant gewesen. Es läge aber jedenfalls eine unternehmerische Tätigkeit vor und bestehe auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Im Dezember 2009 erfolgte die Vorlage der Berufungen gegen den Umsatzsteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheid 2006 an den UFS zur Entscheidung. Aus…
…Rechtswidrigkeit wendete die Bf. ihre Berechtigung zum Vorsteuerabzug ein. Über die Berufung wurde erwogen: Ist der einer Zollschuld entsprechende Abgabenbetrag nicht nach den Artikeln 218 und 219 ZK buchmäßig erfasst oder mit einem geringeren als dem gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden, so hat die…
…nicht offen gelegte Vollmacht von WF, Geschäfte im Namen der D-GmbH abzuschließen, zu sanieren. Sonach wäre im gegenständlichen Berufungsfall die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nur dann gegeben, wenn WF als Vertragspartner mit einer Rechnung iS des § 11 UStG 1994 an die Bw fakturiert hätte. Auf…
…konnte. Dazu kommt, dass sie es auch nicht unterlassen durfte, bei einem allfälligen Zweifel an ihrer Berechtigung zum Vorsteuerabzug (zB auf Grund von gesetzlichen Änderungen) eine Rechnung iSd § 11 UStG 1994 anzufordern. 8. Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag (der "zu zahlende Steuerbetrag" bzw. der…
…hervorgehen, sodass die diesbezüglichen Angaben es ermöglichen, den Leistungsempfänger zu eruieren. Die Rechnung muss als Belegnachweis für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug tauglich sein und alle die in § 11 geforderten Angaben enthalten. Die bereits festgestellte fehlende Möglichkeit der Zuordnung von Leistungen für das Unternehmen der Bw…
…sodass die diesbezüglichen Angaben auch ermöglichen sollen, den Leistungsempfänger zu eruieren. Die Rechnung muss dabei als Belegnachweis für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug tauglich sein und alle die in § 11 geforderten Angaben enthalten. Die schon festgestellte fehlende Möglichkeit der Zuordnung von Leistungen für das Unternehmen der…
…Verpflichtung, den Tag der Lieferung auf der Rechnung anzugeben, habe ja zur Folge, dass dem Leistungsempfänger die Berechtigung zum Vorsteuerabzug erst nach erfolgter Leistung bzw Lieferung zustehe. Wenn die Rechnung bei solchen Barverkäufen zur Kontrolle 7 Tage vorher ausgestellt werde, sei die Norm trotzdem erfüllt…
…aus dem Zweck der umsatzsteuerlichen Rechnungslegung. Dieser soll die Verbindung zwischen der Leistung des Unternehmers und ihrer steuerlichen Behandlung einerseits und dem Leistungsempfänger und seinem Recht auf Vorsteuerabzug andererseits herstellen. Die Rechnung muss daher als Belegnachweis für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug tauglich sein. Daraus folgt…
…1994), für den Leistungsempfänger für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug (§ 12 Abs. 1 UStG 1994: die Leistung muss ausgeführt worden sein). Die Angabe des Leistungszeitpunktes in der Rechnung gemäß § 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994 hat aber lediglich Bedeutung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers. Dieser…
…Rechtswidrigkeit wendete die Bf. ihre Berechtigung zum Vorsteuerabzug ein. Über die Berufung wurde erwogen: Ist der einer Zollschuld entsprechende Abgabenbetrag nicht nach den Artikeln 218 und 219 ZK buchmäßig erfasst oder mit einem geringeren als dem gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden, so hat die…
…Rechtswidrigkeit wendete die Bf. ihre Berechtigung zum Vorsteuerabzug ein. Über die Berufung wurde erwogen: Ist der einer Zollschuld entsprechende Abgabenbetrag nicht nach den Artikeln 218 und 219 ZK buchmäßig erfasst oder mit einem geringeren als dem gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden, so hat die…
…zustehenden Vorsteuerabzuges einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt sei, weshalb letztlich der Gegenstand zur Gänze für besteuerte Umsätze verwendet werde und daher zum vollen Vorsteuerabzug berechtige. Aus Art. 6 Abs. 2 lit. a der 6. EG-RL ist daher nicht die Berechtigung zum vollen Vorsteuerabzug abzuleiten…
…zustehenden Vorsteuerabzuges einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt sei, weshalb letztlich der Gegenstand zur Gänze für besteuerte Umsätze verwendet werde und daher zum vollen Vorsteuerabzug berechtige. Aus Art. 6 Abs. 2 lit. a der 6. EG-RL ist daher nicht die Berechtigung zum vollen Vorsteuerabzug abzuleiten…
…zustehenden Vorsteuerabzuges einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt sei, weshalb letztlich der Gegenstand zur Gänze für besteuerte Umsätze verwendet werde und daher zum vollen Vorsteuerabzug berechtige. Aus Art. 6 Abs. 2 lit. a der 6. EG-RL ist daher nicht die Berechtigung zum vollen Vorsteuerabzug abzuleiten…
…zur Eintragung im Firmenbuch die Adresse Adresse1 angegeben. Dadurch sei die angegebene Adresse zum Zeitpunkt der Geschäftsabwicklungen, wie auch bei den vorausgehenden Geschäften, als Anschrift der Geschäftsleitung anzusehen und könne die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht verwehrt werden. Bei der Beurteilung der Rechtslage sei zu berücksichtigen…
…Ein allenfalls nicht möglicher Vorsteuerabzug verteuere den Leistungsprozess des Betriebes des Seniorenheimes in unbilliger Weise, stehe ebenfalls fest und daher sei die Zurechnung des Fahrzeuges zum Unternehmensbereich zu Recht erfolgt. Die Berufung wurde vom Finanzamt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt…
…derartiger Mieter gefunden werden konnte (siehe Versuche der xy ), erfolgte im Jahr 2004 die steuerpflichtige Vermietung an einen Unternehmer mit anderem Geschäftsbetrieb. Eine Vermietung an einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Kleinunternehmer, bei dem eine steuerfreie Vermietung sinnvoll erscheinen könnte, muss als äußerst unwahrscheinlich angesehen werden…
…der Berufung erwähnt, bestünden mittlerweile auch fixe Beratungsaufträge von spanischen Unternehmen mit einem voraussichtlichen Umsatzvolumen von zirka 15.000 Euro im Geschäftsjahr 2003. Somit sei die Unternehmereigenschaft der Bw. und damit die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gegeben. 1.7. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. 5. 2004 gab…
…für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse lagen bei der Bw. darin, dass ab August 1999 eine steuerpflichtige Vermietung des zu errichtenden Bestandsobjektes beabsichtigt und von der Realisierung aufgrund des bestehenden Mietvertrages auszugehen war. Das Scheitern des Mietvertrages im Jahr 2001 steht der Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht…