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UFSW RV/0834-W/11Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2012

…eine kürzere Nutzungsdauer. Ein Gutachten muss, um als schlüssig und nachvollziehbar gelten zu können, die maßgeblichen ziffernmäßigen Ausgangswerte nennen sowie die konkreten Überlegungen und Berechnungsmethoden darstellen. Unzulässig ist es, bloß schematisch von einer geschätzten Gesamtnutzungsdauer auszugehen und davon die bisherige Nutzungsdauer abzuziehen, ohne dabei auf…

UFSG RV/0652-G/08Schätzungsberechtigung bei Aufsteller von Geldspielautomaten (formelle Mängel) - Sicherheitszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011Teil 1/2

…19. April 2007 ein Gutachten über Sachfragen in Bezug auf Einspielergebnisse von Geldspielapparaten in der Steiermark und der gerichtlich beeidete Sachverständige B. am 10. April 2007 ein Gutachten über Auszahlverhalten von Geldspielautomaten und Berechnungsmethoden erstellt. Zu diesen Gutachten habe der gerichtlich beeidete Sachverständige Ing. T…

UFSL RV/1386-L/09Anrechnungshöchstbetrag beim Gruppenträger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

…S. 376 ff.). Mitunter werde auch vorgeschlagen ein Wahlrecht einzuräumen, den aus beiden Berechnungsmethoden (stand alone je Gesellschaft versus Gruppenbetrachtung) resultierenden höheren Anrechnungsbetrag geltend zu machen, zumal ein DBA nur den Mindestbetrag der anzurechnenden Auslandssteuern angebe, der überschritten werden dürfe. Eine solche "higher of"- Lösung…

UFSW RV/2001-W/08Finanzmathematische Berechung von Stückzinsen bei Nullkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010Teil 2/2

…den oben dargestellten Tabellen hervorgeht, absolut realitätsfremde Ergebnisse resultieren. Bei den erheblichen Differenzen zwischen den Berechnungsmethoden (insgesamt betragen die nach der Linearmethode ermittelten KEST-Gutschriften ein Vielfaches der nach der progressiven finanzmathematischen Berechnung ermittelten Beträge) kann wohl nicht angenommen werden, dass die lineare Methode vom…

UFSW RV/0083-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2010Teil 2/2

…S. 1905). Dazu ist eine geeignete Schätzungsmethode zu wählen. Eine finanzmathematisch progressive Berechnungsmethode ist zweifellos zur Ermittlung der im Kaufpreis von Nullkuponanleihen enthaltenen Zinsen geeignet. Vereinfachend wird in vielen Fällen auch die lineare Methode zu einem Näherungswert führen, der dem "inneren Wert" noch soweit entspricht…

UFSG RV/0202-G/06Fixe Indexvereinbarungen von Pensionszusagen sind als Veränderungen oder Indexanpassung zu verstehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…um die Wertsicherung erhöhen und anschließend mit dem Rechnungszinsfuß abzinsen, andererseits könne man die fixe Valorisierung bereits bei Rechnungszinsfuß berücksichtigen. Beide Berechnungsmethoden führten zum selben Ergebnis. Nur bei fixer Valorisierung dürfe diese für die steuerliche Berechnung der Pensionsrückstellung berücksichtigt werden, wobei fixe Valorisierung dabei heißt…

UFSG RV/0267-G/04Umrechnung der Einkünfte bei Arbeitslosengeld - Bezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2006

…mit dem angefochtenen Bescheid festgesetzte Abgabennachforderung von 13,21€. Die Umrechnungsvariante ist somit die für die Berufungswerberin günstigere der beiden im Gesetz vorgesehenen Berechnungsmethoden. Der angefochtene Bescheid erweist sich daher auch hinsichtlich der Berechnung als dem Gesetz entsprechend, so dass die Berufung, wie im Spruch…

UFSS RV/0129-S/03Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen beim Erwerb von Nulllkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2005Teil 1/2

…12.2000 erlassen, welche mit Berufung bekämpft wurden: Der Sachverhalt stehe außer Streit, Gegenstand dieses Verfahrens seien ausnahmslos Rechtsfragen. Durch unterschiedliche Berechnungsmethoden bei Kreditinstituten (linear - finanzmathematisch) komme es in Einzelfällen zu einer höheren KESt-Gutschrift, als von dem anderen Kreditinstitut belastet worden sei. Festgehalten sei…

UFSK RV/0225-K/02Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Zero-Bonds mit langer Laufzeit für Zwecke der KESt-Gutschrift bei Verkauf durch die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003Teil 2/2

…in dem die EStR 2000 noch nicht kundgemacht waren. Wie aber bereits oben festgehalten, diente die vereinfachte lineare Berechnungsmethode der KESt-Richtlinien der Abgrenzung der unterschiedlichen KESt-Sätze. Wenn - wie die Bw. - die Ausführungen generell und nicht nur für die Abgrenzung der unterschiedlichen KESt-Sätze…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4

…vom Inland aus entfallen, ist gemäß § 184 BAO einer Schätzung zugänglich. Ausgangspunkt für die Neuberechnung der Glücksspielabgabe ist die von der Bw. vorgeschlagene und - wie das Finanzamt feststellte - sehr plausible Berechnungsmethode, da nach dem Sinn und Zweck der Glücksspielabgaben (z.B. § 59 Abs. 6 GSpG)…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4

… 99 Abs. 1 TKG (Telekommunikationsgesetz) keine Informationen entnommen werden dürften. Dazu bemerkt der Unabhängige Finanzsenat, dass die Bw. selbst eine durchaus mögliche Berechnungsmethode dem Finanzamt anbot, die sich nicht nach den IP-Adressen der Spielteilnehmer orientiert, sondern am Ort der Registrierung. Die Feinabstimmung der Berechnung…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 4/4

…vom Inland aus entfallen, ist gemäß § 184 BAO einer Schätzung zugänglich. Ausgangspunkt für die Neuberechnung der Glücksspielabgabe ist die von der Bw. vorgeschlagene und - wie das Finanzamt feststellte - sehr plausible Berechnungsmethode, da nach dem Sinn und Zweck der Glücksspielabgaben (z.B. § 59 Abs. 6 GSpG)…

UFSI RV/0553-I/09Aufteilung Kaufpreis einer Waldparzelle auf Grund und Boden sowie stehendes Holz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.08.2013

…Werbungskosten) vorliegen würden, seien diese der Besteuerung zugrunde zu legen; fiktive Berechnungen seien zu unterlassen. Gutachterwerte oder Berechnungsmethoden hätten nur dort Berechtigung, wo reale Werte fehlen würden. Im vorliegenden Fall sei auf die zeitnahe Aufstellung über den Wert des geschlägerten Holzes, von welchem die Werbungskosten…

UFSW RV/2515-W/06Strittig ist der Umfang der Kammerumlagenpflicht der Bw. = Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag gemäß § 122 Abs. 7 und 8 des Wirtschaftskammergesetzes 1998. (Stattgabe, FA macht Bescheid gemäß § 201 BAO).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2013

…würden nur diese Bezüge der einen Dienstnehmerin dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterliegen. Zur Feststellung der DZ-Grundlage wären auch andere Berechnungsmethoden möglich, etwa durch Vergleich der Umsätze aus dem Verlag zu den Umsätzen aus der Werbeagentur. Am 10.5.2006 hielt das Finanzamt dem Vertreter…

UFSF RV/0112-F/11Kürzere Nutzungsdauer für eine vermietete Produktionshalle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…bildeten keine taugliche Grundlage zur Schätzung der Restnutzungsdauer. Eine konkrete, nachvollziehbare Berechnungsmethode sei nicht vorhanden, ebenso fehlten Angaben über die Qualität der Bauausführung oder hinreichende Aussagen über den Bauzustand bzw. eventuell vorhandene Baumängel. Im Rahmen dieser Berufungsvorentscheidung änderte es den Bescheid betreffend die Feststellung der…

UFSW RV/1403-W/09Bewertung eines Fruchtgenussrechtes bei Verzicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…Fruchtgenuss aufgrund des Verzichts des bisherigen Berechtigten erst ab dem 1. Juli 2008 verfügen kann, können nur 2 Berechnungsmethoden zu einem versicherungsmathematisch richtigen Ergebnis führen. 1. entsprechend dem Antrag in der Berufung vom 9. März kann für das erste Jahr nur der tatsächlich mögliche Wert…

UFSF RV/0290-F/11Anerkennung einer kürzeren Nutzungsdauer für ein vermietetes Gebäude aufgrund von vom Berufungswerber vorgelegten Gutachten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.04.2013

…2005, 2001/13/0162). Dies schließt ziffernmäßige Berechnungen mit ein, die nicht nur die Ausgangswerte, sondern auch konkrete Überlegungen samt Berechnungsmethoden enthalten (vgl. Kotschnigg, SWK 29/2004, 852 ff.). Der Berufungswerber hat zum Nachweis der von ihm angesetzten kürzeren (Rest)Nutzungsdauer vier Gutachten vorgelegt. In…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/4

… 99 Abs. 1 TKG (Telekommunikationsgesetz) keine Informationen entnommen werden dürften. Dazu bemerkt der Unabhängige Finanzsenat, dass die Bw. selbst eine durchaus mögliche Berechnungsmethode dem Finanzamt anbot, die sich nicht nach den IP-Adressen der Spielteilnehmer orientiert, sondern am Ort der Registrierung. Die Feinabstimmung der Berechnung…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 4/4

Auch vom Finanzamt wurde die Berechnungsmethode der Bw. als "sehr plausibel" bezeichnet. 16.2. "Freispiele", bei denen der Einsatz nicht vom Spieler selbst stammt, sondern etwa in Form eines Gutscheines durch den Spielanbieter zur Verfügung gestellt werden, sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Die Bw. argumentiert…

UFSS RV/0287-S/11Höhe des Teilwertes der Entnahme; Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2013

…Ebenso ist es auch zulässig, die nach den verschiedenen, in sich geschlossenen Berechnungsmethoden gewonnenen Ergebnisse miteinander zu vergleichen und daraus Anhaltspunkte für die endgültige Bemessung der Grundstückswerte zu gewinnen (Ross-Brachmann-Holzner-Renner, Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken und des Wertes baulicher Anlagen, Seite 468…