Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 23. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 13. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern…
…die Beitragsrückzahlung durch die PVAng in Höhe von 1.787.650,90 S zur Gänze aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden und die Nachzahlung der SVA in Höhe von 1.108.618,92 S als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Eine Erhebung des UFS bei der PVAng hat Folgendes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird (im Umfang der Berufungsvorentscheidung) teilweise stattgegeben…
…befugte Versicherungsunternehmen geleistete Versicherungsprämien bzw. Beiträge an Pensions- und sonstige Unterstützungskassen erfasst sind. Soweit für den Werbungskostenbegriff maßgeblich, geht der im anhängigen Verfahren zu beurteilenden Beitragsrückzahlung ein mit dem oa. VwGH-Verfahren vergleichbarer Sachverhalt voraus. Die vom Lohn des Bw. laufend einbehaltenen Beiträge waren nach…
…befugte Versicherungsunternehmen geleistete Versicherungsprämien bzw. Beiträge an Pensions- und sonstige Unterstützungskassen erfasst sind. Soweit für den Werbungskostenbegriff maßgeblich, geht der im anhängigen Verfahren zu beurteilenden Beitragsrückzahlung ein mit dem oa. VwGH-Verfahren vergleichbarer Sachverhalt voraus. Die vom Lohn des Bw. laufend einbehaltenen Beiträge waren nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Walter Koneczny,, gegen den gem. § 295a BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 2000 vom 15. Juni 2005 (Änderung gem. § 295a BAO zum Einkommensteuerbescheid vom 5. November 2001) und den gem. § 293b BAO berichtigten Einkommensteuerbescheid für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. Dezember 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Bw. reichte am…
…befugte Versicherungsunternehmen geleistete Versicherungsprämien bzw. Beiträge an Pensions- und sonstige Unterstützungskassen erfasst sind. Soweit für den Werbungskostenbegriff maßgeblich, geht der im anhängigen Verfahren zu beurteilenden Beitragsrückzahlung ein mit dem oa. VwGH-Verfahren vergleichbarer Sachverhalt voraus. Die vom Lohn des Bw. laufend einbehaltenen Beiträge waren nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Bw. reichte am…
…bewusst rechtswidrig gefordert, um überhaupt eine Mögli9hkeit der Besteuerung zu bekommen (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG). ' Da diese Beitragsrückzahlung in keinem der sieben in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten zu subsumieren ist, gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Besteuerung. Von Anfang…
…dem Begehren des Bw nach und legte die gegenständliche Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gegenständlich ist die Rechtsfrage zu beurteilen, ob die Beitragsrückzahlung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern im Jahr 2010 an den Berufungswerber gemäß § 25 Abs…
…zweite Lohnzettel wurde also bewusst rechtswidrig gefordert, um überhaupt eine Möglichkeit der Besteuerung zu bekommen (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG). Da diese Beitragsrückzahlung in keinem der sieben in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten zu subsumieren ist, gibt es keine rechtliche Grundlage für…
…rechtswidrig gefordert worden, um überhaupt eine Möglichkeit der Besteuerung zu bekommen (§ 41 Abs. 1 Z 2 ESTG). Da diese Beitragsrückzahlung in keine der sieben in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten zu subsumieren sei, gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Besteuerung. Von Anfang…
…bewusst rechtswidrig gefordert, um überhaupt eine Mögli9hkeit der Besteuerung zu bekommen (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG). ' Da diese Beitragsrückzahlung in keinem der sieben in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten zu subsumieren ist, gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Besteuerung. Von Anfang…
…bewusst rechtswidrig gefordert, um überhaupt eine Mögli9hkeit der Besteuerung zu bekommen (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG). ' Da diese Beitragsrückzahlung in keinem der sieben in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten zu subsumieren ist, gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Besteuerung. Von Anfang…
…In Folge dessen steht auch die Beitragsrückzahlung seitens der SVA der Bauern in keinem Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis und ist daher bei der Arbeitnehmerveranlagung außer Ansatz zu lassen. Im Namen und Auftrag unseres Klienten ersuchen wir den Sachverhalt nochmals zu prüfen und gegebenenfalls den Steuerbescheid…
…sei. Die Rechtsgrundlage für die Erstattung stelle § 127 b GSVG dar (Beitragsrückzahlung bei Zusammentreffen von mehreren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten und Überschreiten der Beitragshöchstbemessungsgrundlage). Über die Berufung wurde erwogen: Im berufungsgegenständlichen Fall steht fest, dass die streitgegenständliche Beitragsrückzahlung mit dem Versicherungsverhältnis des Bw. in unmittelbarem Zusammenhang steht…
…der zurückbezahlten Arbeitnehmerbeiträge komme daher nur § 25 Abs.1 Z.2 lit.a EStG in Frage, der eine Besteuerung von lediglich 25% des Auszahlungsbetrages (bestehend aus Beitragsrückzahlung und Zinsen) erlaube. Dass die Rückzahlung keine Pensionsabfindung sei, stehe außer Streit. Die Besteuerung dürfe daher den Höchststeuersatz…
…der zurückbezahlten Arbeitnehmerbeiträge komme daher nur § 25 Abs.1 Z.2 lit.a EStG in Frage, der eine Besteuerung von lediglich 25% des Auszahlungsbetrages (bestehend aus Beitragsrückzahlung und Zinsen) erlaube. § 25 Abs.1 Z.3 EStG sei keinesfalls anwendbar, da es sich nicht um "Beträge…
…der zurückbezahlten Arbeitnehmerbeiträge komme daher nur § 25 Abs.1 Z.2 lit.a EStG in Frage, der eine Besteuerung von lediglich 25% des Auszahlungsbetrages (bestehend aus Beitragsrückzahlung und Zinsen) erlaube. Dass die Rückzahlung keine Pensionsabfindung sei, stehe außer Streit. Da es sich auch nicht um…