…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 2 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 hat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes, den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelndes, Kind die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört…
…1. Oktober 2010 bis 30. Juni 2011 einen Beihilfenanspruch vermitteln. Die Asylverfahren für diese beiden Kinder waren auf Grund der späteren Geburt naturgemäß am 31. Dezember 2005 nicht anhängig und wurden daher auch nicht nach dem Asylgesetz 1997 sondern nach dem Asylgesetz 2005 abgewickelt. Es…
…I Nr.100/2005, gemäß § 55 Abs.1 FLAG 1967 insgesamt nach Maßgabe der Übergangsvorschriften des NAG sowie des Asylgesetzes 2005 in Kraft tritt, ist auch auf die den Beihilfenanspruch vermittelnden Kinder das FLAG in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr.142/2004, anzuwenden. …
…Oktober 2004 arbeitete die Tochter in einem Projekt für Straßenkinder in Ecuador. Dieses Projekt stelle keine den Beihilfenanspruch vermittelnde Berufsausbildung dar. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 6. Jänner 2005 bestätigt der Berufungswerber (Bw) die Tätigkeit der Tochter in diesem Projekt in der Zeit…
…grundsätzlich ab 1. Jänner 2006 geltenden Fassung anzuwenden, das bedeutet, dass sich sowohl der Beihilfenwerber als auch das den Beihilfenanspruch vermittelnde Kind rechtmäßig nach § 8 (oder § 9) NAG in Österreich aufhalten müssen. Da der Berufungswerberin und den beiden Kindern Aufenthaltstitel im Sinn des § 8 NAG…
…grundsätzlich ab 1. Jänner 2006 geltenden Fassung anzuwenden, das bedeutet, dass sich sowohl der Beihilfenwerber als auch das den Beihilfenanspruch vermittelnde Kind rechtmäßig nach § 8 (oder § 9) NAG in Österreich aufhalten müssen. Da der Berufungswerberin und den beiden Kindern Aufenthaltstitel im Sinn des § 8 NAG…
…vermittelt den Anspruch auf Familienbeihilfe (vgl Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz 36, sowie VwGH 21.1.2003, 2000/14/0093, und VwGH 1.3.2007, 2006/15/0178). Dieser Ansicht folgend ergibt sich zwangsläufig, dass eine den Beihilfenanspruch vermittelnde Berufsausbildung nur vorliegen…
…geborene Kind, dem mit Bescheid vom 31. August 2011 der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, erfüllt die Voraussetzungen für ein den Beihilfenanspruch vermittelndes Kind. Im Ergebnis erweist sich der Bescheid des Finanzamtes somit als rechtswidrig, weshalb der Berufung, wie im Spruch geschehen, Folge zu…
…der Berufungswerberin am 26. März 2007 wieder zurück genommen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 2 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 hat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein den Anspruch vermittelndes Kind die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt…
…Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen zurückgefordert. Dies mit der Begründung, dass für die die Beihilfe vermittelnde Tochter kein Tätigkeitsnachweis erbracht wurde und sich diese seit September 2006 in [EU-Staat] befinde. Die Berufung begründete der Beihilfenbezieher damit, dass er Tätigkeitsnachweise "schon zweimal" eingereicht habe, er diese aber…
…Februar 2004 keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und in der Folge die entsprechenden Kinderabsetzbeträge mehr, weil die Haushaltszugehörigkeit des Kindes zur Kindesmutter dieser einen vorrangigen Beihilfenanspruch vermittelt. Da der Berufungswerber Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge bis einschließlich Jänner 2005 weiter bezogen hat, ohne einen Anspruch darauf zu haben…
…die Prüfung im Fach Deutsch abgelegt hat. Die Prüfung im Fach Mathematik werde voraussichtlich im Juni 2012 absolviert. Über die Berufung wurde erwogen: Vorweg ist festzuhalten, dass im Rahmen dieses Rechtsmittelverfahrens nur über den Beihilfenanspruch von 1. Jänner 2009 bis 31. Jänner 2010 abzusprechen ist…
…Voraussetzungen, die erfüllt hätten sein müssen, damit ein Kind den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelt. Daher vermittelte das im Spruch genannte Kind den Beihilfenanspruch für die beihilfenberrechtigte Berufungswerberin. Der angefochtene (Sammel-) Bescheid erweist sich daher dem Grunde nach als rechtswidrig, weshalb er wie im Spruch geschehen…
…b FLAG 1967 nicht bestehen bleibe, weil in einem solchen Fall die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht sei. Sei also das Anspruch vermittelnde Kind auf Grund einer Erkrankung durchgehend gehindert, die für die Ausbildung erforderlichen Prüfungen abzulegen, könne in diesem Zeitraum Ausbildung nicht angenommen werden. In…
…und Juli 2008 bestand ein Beihilfenanspruch nach § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967. Streit besteht nunmehr darüber, ob die Sprachreise wegen der im Rahmen dieser besuchten Sprachkurse als Berufsausbildung anzusehen ist und daher einen Familienbeihilfenanspruch während dieser Zeit vermittelt und ob nach der Rückkehr…
…die Unterhaltskosten für die drei den Anspruch vermittelnden Kinder überwiegend getragen habe. Diesen Schätzungsmethoden hat das Finanzamt lediglich entgegengesetzt, dass die Kindesmutter "allein schon durch Pflege und Erziehung eine Unterhaltsleistung erbringe" und dass sie in Italien schon auf Grund des maßgeblichen Einkommens keinen Beihilfenanspruch habe…
…Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Darüber hinaus müssen sich die Kinder, die den Beihilfenanspruch vermitteln, ständig im Bundesgebiet (bzw. im EU-Ausland) aufhalten. Werde ein Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft zur US-Tochtergesellschaft…
…in diesem Zusammenhang darauf, dass Polen im hier relevanten Zeitraum bereits Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sei und generell Kinder welche innerhalb der Union wohnen einen Beihilfenanspruch vermitteln würden, sofern die Eltern der Kinder in Österreich beschäftigt seien. Eine Berufungsvorentscheidung wurde im gegenständlichen Fall vom Finanzamt…
…Der Besuch dieses Kurses stellt daher, wie das Finanzamt zutreffend festgestellt hat, tatsächlich eine Fortbildung in seinem erlernten Beruf dar. Eine derartige Fortbildung kann jedoch nach der eingangs zitierten Gesetzesbestimmung nur dann einen Beihilfenanspruch vermitteln, wenn sie an einer Fachschule erfolgt. Das "Schulungszentrum Fohnsdorf" stellt…
…des angefochtenen Bescheids). Allerdings ist zu klären, ob die im Spruch genannten Kinder für den maßgeblichen Zeitraum vom 1. Mai 2009 bis 28. Februar 2011 einen Beihilfenanspruch vermitteln. Die Asylverfahren für diese beiden, erst nach dem 31. Dezember 2005 geborenen, Kinder waren naturgemäß am 31…