Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 20. Februar 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den ZZZZ betreffend der Umsatzsteuer 2007 sowie Verspätungszuschlag bezüglich Umsatzsteuer 2007 entschieden: Die Berufungen werden abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändet. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 6. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. bezog…
…Werbungskosten gem. § 16 EStG 1988 bezüglich Kosten für doppelte Haushaltsführung und Heimfahrten, wobei der Berufungswerber (Bw.) trotz eines Ersuchens um Ergänzung die Gründe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Polen nicht bekanntgegeben hat, vorliegen. Die Gattin des Berufungswerbers betreibt zwar eine Landwirtschaft in Polen, die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 20. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. bezog im…
… 16 Abs. 1 EStG 1988, wenn eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt. Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt ist, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch…
… 16 Abs. 1 EStG 1988, wenn eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt. Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt ist, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 6. Juni 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 18. Mai 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die Bescheide werden abgeändert…
…seitens des unabhängigen Finanzsenates der Vorlageantrag als unzulässig zurückgewiesen worden, da der Bescheid nicht wirksam geworden sei. Daher sei der Bescheid neu auszufertigen, die damals getroffene Beurteilung werde beibehalten. 2) rechtliche Beurteilung: Die Prognoserechnung beinhalte weder Mietausfälle noch Ausgaben wie Strom, geringwertige Wirtschaftsgüter, Gebühren, etc.…
…gemeinsam in 0002P, Gr 12 gemeldet. Aus diesen Gründen ist der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen zweifelsohne in 0002P, Gr 12/2 anzusehen und die Beibehaltung des Wohnsitzes in 0001N, Nr. 16/1 privat veranlasst. Da die tägliche Fahrt zwischen ihrem Nebenwohnsitz in 0002P, Gr 12/2…
…Eignung als "Fiskal-LKW" gegenüber L.S. mehrmals betont habe. Die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie gestatte den Mitgliedstaaten aber nur die Beibehaltung der bisherigen Regeln über den Ausschluss des Vorsteuerabzuges. Ein Ausschluss des Vorsteuerabzuges liege aber nicht vor, da nach der österreichischen Rechtslage der PKW aus…
…47 Wochen. Das Finanzamt wies das Begehren mit der Begründung ab, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes privat veranlasst sei. In der dagegen erhobenen Berufung brachte der Berufungswerber sinngemäß vor, dass er die letzten drei Jahre jedes Wochenende von Graz nach Zagreb gefahren sei. Seine Familie…
…einen (eigenen) Wohnsitz habe, sei zum einen durch deren dortige berufliche Tätigkeit und zum anderen durch die Beibehaltung eines Wner KFZ-Kennzeichens begründet. In Ansehung dieses Sachverhaltes änderte das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung vom 9.1.2007 die Einkommensteuerfestsetzung dahingehend, dass es zum einen von…
…der Bw. weiterhin bei der E1-GmbH mit Sitz in S. beschäftigt und hat für die Dauer seiner befristeten Entsendung seinen bisherigen Wohnsitz in Deutschland, in D-3xxxx B., V-Straße, beibehalten. Des Weiteren wurde ein Wohnsitz in Österreich, 1xxx Wien, W-Straße, begründet. Mit…
…4 Abs. 1 EStG nicht eintrete, wenn die verbleibende Mitunternehmerschaft und der abzufindende Mitunternehmer die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 beibehalten wollen. Zur Vermeidung eines doppelten Wechsels der Gewinnermittlungsart habe der Jahres- oder Zwischenabschluss diesfalls bloß Statuscharakter (Evidenzstatus). Der Bw. habe den Gewinn weiterhin nach §…
…und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. 2. rechtliche Würdigung: Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit…
…23 Abs. 2 DBA-Liechtenstein zur Anwendung gelangenden Anrechnungsverfahrens weiterhin in Österreich steuerhängig bleiben; dies gilt allerdings nur so lange, als auch die Ansässigkeit in Österreich beibehalten wird. Es ist daher auch nach internationalem Steuerrecht gerechtfertigt, wenn ein Staat seinen Steueranspruch dadurch sichert, dass er…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15, vertreten durch FAV, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit der Begründung, eine tägliche Heimkehr nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. Erich Radschek, Edith Corrieri und Mag. Martin Saringer im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des WS, vertreten durch NN, vom 19. Dezember 2002 gegen den Bescheid…
…da insbesondere diese Größe eine stärkeres Einbringen der zeitlichen Arbeitskraft erfordern würde, die durch die Beibehaltung des Wohnsitzes in großer Entfernung und die weiterhin starke berufliche Beanspruchung von JH ausgeschlossen ist. Die weiterhin vorherrschende finanzielle Absicherung der Verluste durch die hohen nichtselbständigen Einkünfte von JH…
…im Wesentlichen aus, steuerlich müsse er so behandelt werden, als hätte er seinen früheren Wohnsitz im Herkunftsland Österreich beibehalten. Demzufolge möge ihn das Finanzamt Innsbruck als unbeschränkt steuerpflichtig führen. Während für die Jahre 2008 und 2009 Einkommensteuererklärungen bei beschränkter Steuerpflicht abgegeben wurden, wurde am 29…