…glaubhaften Angaben des Bf´s unter die oa Normen ist festzuhalten, dass ab 10/2017 eine doppelte Haushaltsführung besteht, und zwar mit Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort und Beibehaltung des Haushalts am Familienwohnsitz in Ungarn. Um nun festzustellen, ob die idF entstandenen Familienheimfahrten Werbungskosten darstellen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 20. Februar 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den ZZZZ betreffend der Umsatzsteuer 2007 sowie Verspätungszuschlag bezüglich Umsatzsteuer 2007 entschieden: Die Berufungen werden abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändet. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 6. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. bezog…
…Werbungskosten gem. § 16 EStG 1988 bezüglich Kosten für doppelte Haushaltsführung und Heimfahrten, wobei der Berufungswerber (Bw.) trotz eines Ersuchens um Ergänzung die Gründe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Polen nicht bekanntgegeben hat, vorliegen. Die Gattin des Berufungswerbers betreibt zwar eine Landwirtschaft in Polen, die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 20. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. bezog im…
… 16 Abs. 1 EStG 1988, wenn eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt. Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt ist, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch…
… 16 Abs. 1 EStG 1988, wenn eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt. Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt ist, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 6. Juni 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 18. Mai 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die Bescheide werden abgeändert…
…seitens des unabhängigen Finanzsenates der Vorlageantrag als unzulässig zurückgewiesen worden, da der Bescheid nicht wirksam geworden sei. Daher sei der Bescheid neu auszufertigen, die damals getroffene Beurteilung werde beibehalten. 2) rechtliche Beurteilung: Die Prognoserechnung beinhalte weder Mietausfälle noch Ausgaben wie Strom, geringwertige Wirtschaftsgüter, Gebühren, etc.…
…gemeinsam in 0002P, Gr 12 gemeldet. Aus diesen Gründen ist der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen zweifelsohne in 0002P, Gr 12/2 anzusehen und die Beibehaltung des Wohnsitzes in 0001N, Nr. 16/1 privat veranlasst. Da die tägliche Fahrt zwischen ihrem Nebenwohnsitz in 0002P, Gr 12/2…
…Eignung als "Fiskal-LKW" gegenüber L.S. mehrmals betont habe. Die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie gestatte den Mitgliedstaaten aber nur die Beibehaltung der bisherigen Regeln über den Ausschluss des Vorsteuerabzuges. Ein Ausschluss des Vorsteuerabzuges liege aber nicht vor, da nach der österreichischen Rechtslage der PKW aus…
…47 Wochen. Das Finanzamt wies das Begehren mit der Begründung ab, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes privat veranlasst sei. In der dagegen erhobenen Berufung brachte der Berufungswerber sinngemäß vor, dass er die letzten drei Jahre jedes Wochenende von Graz nach Zagreb gefahren sei. Seine Familie…
…vom 25.06.2025, Ro 2023/13/0020, für den Beschwerdefall entschieden hat, wollte der Gesetzgeber "mit der Einführung der BAO die Möglichkeit der Heranziehung eines Bevollmächtigten zur Haftung wie nach der bis dahin geltenden AO offenkundig (…) beibehalten" (vgl. Rz. 23). Nach § 108 AO…
…allen Nebenräumen unbeschränkt zur Verfügung stellt, sodass der Bf. trotz Vermietung die Verfügungsmacht über diese Räumlichkeiten nicht aufgegeben hat und somit seinen Wohnsitz im Inland beibehalten hat. Betreffend die Beschwerde vom 9. Dezember 2020 gegen den Einkommensteuerbescheid 2017 vom 21. August 2020 ist deren Rechtzeitigkeit…
…Dauer beizubehalten; FG Hessen, 7.2.2000, 7 K 10/99. Der bloße - wenn auch häufige - Aufenthalt in einem Mitgliedstaat zieht nach Ansicht des BFG nicht zwangsläufig auch eine Verlagerung der Ansässigkeit aus einem Drittstaat nach sich, sofern dauerhaft gewichtige Bindungen in einem Drittstaat beibehalten…
…hat jemand dort einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Gemäß § 1 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 sind jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz haben…
…Ra 2016/15/0057, mwN). Eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit lässt den Mittelpunkt der Lebensinteressen auch dann im Inland bestehen, wenn die Familie an den Arbeitsort im Ausland mitzieht, die Wohnung im Inland aber beibehalten wird (vgl. VwGH 25.7.2013, 2011/15/0193; sowie Baiser…
…wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung der Innehabung einer Wohnung geknüpft. Innehaben bedeutet dabei, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich verfügen…
…einen (eigenen) Wohnsitz habe, sei zum einen durch deren dortige berufliche Tätigkeit und zum anderen durch die Beibehaltung eines Wner KFZ-Kennzeichens begründet. In Ansehung dieses Sachverhaltes änderte das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung vom 9.1.2007 die Einkommensteuerfestsetzung dahingehend, dass es zum einen von…
…der Bw. weiterhin bei der E1-GmbH mit Sitz in S. beschäftigt und hat für die Dauer seiner befristeten Entsendung seinen bisherigen Wohnsitz in Deutschland, in D-3xxxx B., V-Straße, beibehalten. Des Weiteren wurde ein Wohnsitz in Österreich, 1xxx Wien, W-Straße, begründet. Mit…