…Verordnung des Bundesministers für Finanzen aus 1996 (BGBl. 1996/303 in der geltenden Fassung BGBl. II 2001/416) soll die Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen in einem Kraftfahrzeug, dass ein Behinderter, der auf Grund seiner Behinderung Massenbeförderungsmittel nicht nutzen kann, abgelten. Die entsprechende Körperbehinderung ist durch…
…§ 2 der VO). Keinesfalls können neben den Pauschbeträgen zusätzlich (tatsächliche) Kosten abgesetzt werden. Mit dem Pauschbetrag sind bereits die Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen abgegolten. Die geltend gemachten Kosten für die Adaptierung des PKW`s (kein "Hilfsmittel"!) mußten daher mit der Berufungsvorentscheidung gestrichen werden. Stattdessen war…
…BGBl. 1996/303 idgF normiert: "Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 153 Euro monatlich zu berücksichtigen…
…3 Abs. 1 VO ist für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 190 € monatlich zu berücksichtigen. Die…
…bis 2009 idente Begründung lautet: "Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung von Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von EUR 153,00 monatlich zu berücksichtigen…
…Mängelbehebungsverfahrens - mit folgender Begründung abgewiesen worden: Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, sei zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden könne, ein Freibetrag von € 190,-- monatlich zu…
…836,- vor. Mit dem pauschalen Freibetrag für ein Kraftfahrzeug wegen Behinderung werden nach Ansicht des VwGH (VwGH 23.1.2013, 2009/15/0094) "Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann" abgegolten (vgl § 3…
…dass für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von monatlich 153 € (2.100 ATS) zu berücksichtigen ist. Voraussetzung…
…4, Gehbehinderung, RZ 847, angegeben worden sei, und demnach für Körperbehinderte die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen würden eine pauschale Abgeltung der Fahrtkosten sowie die Abgeltung von Mehraufwendungen für Behindertenvorrichtungen (mtl. Freibetrag von € 153,00) vorgesehen sei. Dagegen wendete der Bw. jedoch ein…
…das Finanzamt wie folgt: Für körperbehinderte Personen, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, sei zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden könne, ein Freibetrag von monatlich € 153,00 zu…
…Verordnung, dass für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von monatlich 153 € (2.100 ATS) zu berücksichtigen ist…
…Nr. 303/1996 kann für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Fahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtung und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 153 € monatlich berücksichtigt werden. Gemäß § 4…
…für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen ist für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von € 153,00 monatlich zu…
…1996 in der für den gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung des BGBl. II Nr. 416/2001 "Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann" abgegolten werden. Dass durch die Inanspruchnahme dieses Freibetrages alle "Mehraufwendungen für…
… 3. (1) Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 153,00 Euro monatlich zu berücksichtigen. Die Körperbehinderung…
…Abs. 1 der Verordnung ist für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 153,00 € monatlich zu berücksichtigen…
… 3. (1) Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 153 Euro monatlich zu berücksichtigen. Die Körperbehinderung ist…
… 3. Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 153 Euro monatlich zu berücksichtigen. Die Körperbehinderung ist durch…
…3. (1) Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 153 Euro (2.100 S) monatlich zu berücksichtigen…
…laut AIS zumindest seit dem Jahr 2005). Nach dem klaren Wortlaut der VO ist nach deren § 3 zur Abgeltung - der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und - für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann , ein Freibetrag von 190 Euro monatlich…