…der Lebensnummer zu tätowieren. Die Tätowierung durfte nur durch Kontrollorgane erfolgen. Bei Ausstellung eines Abstammungsnachweises war auch diese Tätowierungsnummer unter der entsprechenden Rubrik anzuführen. Zur Behördenzuständigkeit ist im Sinne der auf die zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen gestützten Ausführungen des VwGH festzuhalten, dass gemäß § 14 Abs…
Als beantragte Erstattung gilt nach Art. 11 Abs. 1 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 idF der Verordnung (EG) Nr. 2945/94 der Betrag, der anhand der Angaben gemäß Art. 3 bzw. Art. 25 Abs. 2 (betrifft zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit einer…
…der Lebensnummer zu tätowieren. Die Tätowierung durfte nur durch Kontrollorgane erfolgen. Bei Ausstellung eines Abstammungsnachweises war auch diese Tätowierungsnummer unter der entsprechenden Rubrik anzuführen. Zur Behördenzuständigkeit ist im Sinne der auf die zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen gestützten Ausführungen des VwGH festzuhalten, dass gemäß § 14 Abs…
für Schlachtrinder nicht gestellt hat. Als beantragte Erstattung gilt nach Art. 11 Abs. 1 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 idF der Verordnung (EG) Nr. 2945/94 der Betrag, der anhand der Angaben gemäß Art. 3 bzw. Art. 25 Abs. 2 (betrifft zusätzliche…
…während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 40 KFG 1967 ist für die Feststellung einer Zulassungsverpflichtung ohne jede Bedeutung und regelt nur die Behördenzuständigkeit bei feststehender Zulassungspflicht. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug im Inland ohne österreichische Zulassung…
…und Bekanntgabe des Privatbeteiligtenanschlusses an das BG . zur Enderledigung übermittelt worden sei. Die Erledigung einer Aktenabschrift werde aufgrund der Behördenzuständigkeit immer im Wege des zuständigen Gerichtes bzw. der Bezirksverwaltungsbehörde abgewickelt. Auf Grund einer Notionierung durch die Polizeiinspektion P. setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern…
…dem gesetzlichen Richter iSd Art. 83 Abs. 2 B-VG nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofes ganz allgemein ein "auf den Schutz und die Wahrung der gesetzlich begründeten Behördenzuständigkeit" gerichtetes Recht (VfS 2536/1953) zu verstehen sei (VfGH vom 10.10.1997, Zl. V 17/97)…
…zB. RV/0572-S/08 vom 29.6.2012, RV/0277-L/08 vom 12.1.2012), sondern regelt lediglich die Behördenzuständigkeit im Zulassungsverfahren bei feststehender Zulassungspflicht (vgl. RV/1390-L/08 vom 22.06.2012). a. NoVA-Festsetzungszeiträume vor dem 14.8.2002, im…
…KFG wird der Standort nicht definiert sondern nur normiert, was aus verwaltungsökonomischen Gründen für die Behördenzuständigkeit bei bestehender Zulassungspflicht als Standort zu gelten hat. Nach dem Erkenntnis vom 23.10.2001 des VwGH 2001/11/0288(und folgend VwGH 19.3.2003, 2003/16/0007…
…während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 40 KFG 1967 ist für die Feststellung einer Zulassungsverpflichtung ohne jede Bedeutung und regelt nur die Behördenzuständigkeit bei feststehender Zulassungspflicht. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug im Inland ohne österreichische Zulassung…
…während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 40 KFG 1967 ist für die Feststellung einer Zulassungsverpflichtung ohne jede Bedeutung und regelt nur die Behördenzuständigkeit bei feststehender Zulassungspflicht. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug im Inland ohne österreichische Zulassung…
…während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 40 KFG 1967 ist für die Feststellung einer Zulassungsverpflichtung ohne jede Bedeutung und regelt nur die Behördenzuständigkeit bei feststehender Zulassungspflicht. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug im Inland ohne österreichische Zulassung…
…während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 40 KFG 1967 ist für die Feststellung einer Zulassungsverpflichtung ohne jede Bedeutung und regelt nur die Behördenzuständigkeit bei feststehender Zulassungspflicht. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug im Inland ohne österreichische Zulassung…
…während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 40 KFG 1967 ist für die Feststellung einer Zulassungsverpflichtung ohne jede Bedeutung und regelt nur die Behördenzuständigkeit bei feststehender Zulassungspflicht. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug im Inland ohne österreichische Zulassung…
…während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 40 KFG 1967 ist für die Feststellung einer Zulassungsverpflichtung ohne jede Bedeutung und regelt nur die Behördenzuständigkeit bei feststehender Zulassungspflicht. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug im Inland ohne österreichische Zulassung…
…während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 40 KFG 1967 ist für die Feststellung einer Zulassungsverpflichtung ohne jede Bedeutung und regelt nur die Behördenzuständigkeit bei feststehender Zulassungspflicht. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug im Inland ohne österreichische Zulassung…
…während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 40 KFG 1967 ist für die Feststellung einer Zulassungsverpflichtung ohne jede Bedeutung und regelt nur die Behördenzuständigkeit bei feststehender Zulassungspflicht. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug im Inland ohne österreichische Zulassung…
…während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 40 KFG 1967 ist für die Feststellung einer Zulassungsverpflichtung ohne jede Bedeutung und regelt nur die Behördenzuständigkeit bei feststehender Zulassungspflicht. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug im Inland ohne österreichische Zulassung…
…KFG wurde gänzlich neu aufgenommen und stellt nunmehr klar, dass in den Fällen der Miete eines Fahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat der Hauptwohnsitz des Mieters als dauernder Standort des Fahrzeuges anzusehen ist und dadurch die Behördenzuständigkeit begründet wird. • § 41 (2) Zi 1 KFG wurde…
…dem gesetzlichen Richter gemäß Art 83 Abs. 2 B-VG widersprechen. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des VwGH sei der Gesetzgeber nämlich verpflichtet, die Behördenzuständigkeit nach objektiven Kriterien exakt, klar und eindeutig festzulegen; die Zuständigkeit dürfe nicht von Umständen abhängen, die vom Rechtsunterworfenen nicht vorhersehbar seien…