…Ausstellung einer ordnungsgemäßen, korrigierten Rechnung zu ermöglichen - kann deshalb kein Erfolg beschieden sein, weil der Beginn der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zeitlich mit der Bekanntgabe an den Unternehmer gleichzusetzen ist. Die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat keine rückwirkende Kraft (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur…
…da -entgegen der Rechtsansicht des Zollamtes- zu jenem, im oben erwähnten Gesellschaftsvertrag ausdrücklich unter Berufung auf den Art. IV UmGrStG festgelegten "Tag des Beginns der Gesellschaft" die (erst mit Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2005 tatsächlich errichtete) Kommanditgesellschaft noch keineswegs schon "(nach außen hin) rechtswirksam" hat…
…CEMT Genehmigung mitgeführt, sodass erst das Überschreiten der österreichischen Grenze ohne entsprechende güterverkehrsrechtlichen Genehmigung die Zollschuld entstehen lasse, ist nicht stichhaltig. Die Zollschuld gem. Art. 204 ZK bei widerrechtlicher Verwendung eines Fahrzeuges zu einer Kabotagefahrt entsteht bereits mit dem Beginn des Transportes, weil die Waren…
…und der Bw nicht als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG anzusehen sei. Das Finanzamt hat daher bereits (nach Beginn der Außenprüfung) mit Bescheid vom 29. April 2008 die Gültigkeit der dem Bw im Jahr 2004 erteilten UID mit 30. April 2008 begrenzt. Der im…
…Am 23. Jänner 2001 habe er im P-Center die Flugstunde für die österreichische Lizenzverlängerung absolvieren müssen, damit er am 6. Februar 2001 die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Berufspilotenscheines in Österreich bekommen habe. Diese sei wie auch die fliegerärztliche Untersuchung alle Jahre notwendig. Am 21…
…mit Schreiben vom 15. April 2005 Berufung und brachte zusammenfassend vor, dass bei Beginn der Geschäftsbeziehungen zwischen der Bf und der M offensichtlich irrtümlich die UID von GM bekannt gegeben worden wäre. Eine Anfrage beim UID-Büro in Wien habe ergeben, dass die angegebene UID…
…mit Schreiben vom 15. April 2005 Berufung und brachte zusammenfassend vor, dass bei Beginn der Geschäftsbeziehungen zwischen der Bf und der KM offensichtlich irrtümlich die UID von GM bekannt gegeben worden wäre. Eine Anfrage beim UID-Büro in Wien habe ergeben, dass die angegebene UID…
…wurde am Beginn der Geschäftsbeziehung sowie nochmals drei Wochen später eine Bestätigung über die Gültigkeit der UID-Nummer des Abnehmers eingeholt. Aus welchen Gründen wechselnde Geschäftsverbindungen für sich allein dem Gutglaubensschutz im gegenständlichen Fall entgegenstehen sollen, trägt das Finanzamt nicht vor. Wenn sich der Bw…
…des Zeitraums der Gültigkeit dieser Baubewilligung verkauft worden oder zumindest der Versuch eines Verkaufs unternommen worden. Dies sei nicht erfolgt." (Zitat Ende.) Bis zum tatsächlichen Verkauf durch den nunmehrigen Liquidator hätten sich die Gesellschafter vehement gegen einen Verkauf gewährt und hätten in Verkennung der wirtschaftlichen…
…innerhalb des Zeitraumes der Gültigkeit dieser Baubewilligung verkauft worden oder zumindest der Versuch eines Verkaufes unternommen worden. Dies sei nicht erfolgt. Bis zum tatsächlichen Verkauf durch den nunmehrigen Liquidator haben sich die Gesellschafter vehement gegen einen Verkauf gewährt und in Verkennung der wirtschaftlichen Realität noch…
…sollen, die multiplikativ zusammenwirken, so dass dabei die Tageslosungen entstehen. Die Allgemeinheit der Gültigkeit der logarithmischen Normalverteilung für Merkmale von wirtschaftlichen Vorgängen, die Huber aus der Darstellung von Sachs herausliest, muss als Fehlinterpretation bewertet werden. Vor allem aber zieht Huber aus diesem Befund Schlüsse, die…
…untereinander drei Zahlen eingeprägt. Die obere Zahl kennzeichnet den Tag, die mittlere den Monat und die untere das Jahr, in welchem die Gültigkeit der Zulassung im Gültigkeitsbereich der Verordnung (IntKfzVo) endet. 3. Welche Unterschiede bestehen zwischen Ausfuhrkennzeichen/"Händlerkennzeichen" (sog. rote Nummer)/Kennzeichen bei Tageszulassung? Antwort…
…Grundstück befindliche Altbestand sei von der Wiener Fa. Markus X. GmbH, umgebaut worden. Er habe sich durch Abfrage von der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer überzeugt. Von der bauausführenden Firma sei auch ein Kostenvoranschlag für die Umbauarbeiten erstellt worden. Er habe auch bei der RAIKA Z…
…Abholfrist am 25. Jänner 2010 begann. Nach Lehre (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, Tz. 21 und 22 zu § 17 Zustellgesetz) und Rechtsprechung (zuletzt VwGH 20.9.2005, 2005/05/0016) stellt der ordnungsmäßige Zustellnachweis als öffentliche Urkunde den Beweis für die Zustellung dar. Ein Gegenbeweis ist…
…Werkverkehr, Leerfahrt); e) gegebenenfalls besondere Auflagen und Bedingungen der Verwendung; f) Dauer der Gültigkeit. 3) Die Genehmigung gilt ausschließlich für den Unternehmer, auf dessen Namen sie lautet und ist nicht übertragbar. 4. Die Genehmigungen werden von den zuständigen Behörden des einen Vertragsstaates an die zuständige…
…als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs. 1 LVO ist unter Gesamtgewinn der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen…
…als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs. 1 LVO ist unter Gesamtgewinn der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen…
…als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs. 1 LVO ist unter Gesamtgewinn der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen…
…als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs. 1 LVO ist unter Gesamtgewinn der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen…
…als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs. 1 LVO ist unter Gesamtgewinn der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste zu verstehen…