… 94 Z 5 EStG 1988 gegenüber der zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtenden Bank, dass die Zinserträge als Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebes erfasst würden und daher keine Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten sei (KESt-Befreiungserklärung). In der Folge wurde von der zum KESt-Abzug verpflichtenden Bank keine KESt abgezogen. Im…
…2002 und 2003 eröffnet wurden, wobei die entsprechende Kapitalertragsteuer den Betrag von insgesamt € 9.617,01 ausmacht. Das Finanzamt forderte daraufhin die Bw auf, mitzuteilen, wann die Befreiungserklärungen über diese Konten, für die die Rückerstattung von Kapitalertragsteuer beantragt werde, bei der Bank abgegeben und…
…| € Von der Bank wurde dabei keine KESt einbehalten, da die Gesellschaft bzw. deren Rechtsvorgängerin für sämtliche Bankkonten eine KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG abgegeben hat. Mit Bescheiden vom 14. September 2009 wurde KESt iHv insgesamt 112.679,08 € vorgeschrieben und…
…werden könne, dass Mängel des für die Rückzahlung entscheidenden Titels nicht im Rückzahlungsverfahren geheilt werden können: Das heißt, angewendet auf den berufungsgegenständlichen Fall, dass Mängel bei Abgabe der Befreiungserklärung bzw. überhaupt die fehlende Befreiungserklärung nicht im Rückzahlungs-verfahren saniert werden können, also eine Rückzahlung gem. …
…werden könne, dass Mängel des für die Rückzahlung entscheidenden Titels nicht im Rückzahlungsverfahren geheilt werden können: Das heißt, angewendet auf den berufungsgegenständlichen Fall, dass Mängel bei Abgabe der Befreiungserklärung bzw. überhaupt die fehlende Befreiungserklärung nicht im Rückzahlungs-verfahren saniert werden können, also eine Rückzahlung gem. …
…dass Mängel des für die Rückzahlung ent-scheidenden Titels nicht im Rückzahlungsverfahren geheilt werden können: Das heißt, angewendet auf den berufungsgegenständlichen Fall, dass Mängel bei Abgabe der Be-freiungserklärung bzw. überhaupt die fehlende Befreiungserklärung nicht im Rückzahlungs-verfahren saniert werden können, also eine Rückzahlung gem…
…dem der Gerichtshof bei gleichem Sachverhalt ausdrücklich festgehalten hat, dass die einzige Möglichkeit, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden für den Rechtsträger in der Abgabe einer Befreiungserklärung nach § 94 Z 5 EStG bestehe. Diese Rechtslage hat sich erst durch das Abgabenänderungsgesetz 2005 (BGBl. I 161/2005) geändert…
…in denen festgestellt wird, dass gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 gegenüber der XY-Bank. abgegebene Befreiungserklärungen zu den Kontonummern 1,2,3,4 unrichtig sind sowie b) vom 20. Dezember 2004, mit denen hinsichtlich der in Punkt a) angeführten Konten Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs…
… 45 Abs. 2 BAO zuzurechnen und stellten demnach Einnahmen eines inländischen Betriebes dar. Auf Grund der irrtümlich nicht erfolgten Abgabe einer Befreiungserklärung nach § 94 Z 5 EStG 1988 sei jedoch von den Zinserträgen ein Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen und nur der verminderte Betrag gutgeschrieben worden. Wie der…
…Zufließens (§ 19 EStG 1988) anteiliger Kapitalerträge anlässlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus…
…auf der anderen Seite. Die Bw. hätte in diesem Fall entweder die Möglichkeit gehabt, eine Befreiungserklärung abzugeben, oder - wenn sie dieses Wahlrecht nicht in Anspruch genommen hätte - wäre die 25 %ige Kapitalertragsteuer zwar einbehalten, aber im Wege der Veranlagung rückerstattet worden. Somit sei die Diskriminierung…
…eine krasse Diskriminierung von Kapitalanlagen in Belgien gegenüber Kapitalanlagen im Inland. Bei Zinserträgen aus inländischen Kapitalanlagen hätte die Bw. entweder eine Befreiungserklärung abgeben können oder es wäre die 25%ige Kapitalertragsteuer zwar einbehalten, jedoch im Wege der Veranlagung rückerstattet worden. Somit sei die Diskriminierung offenkundig…
…2007 verwiesen. Aus dieser Begründung geht zusammengefasst hervor, dass insgesamt ein Voluptuarbetrieb (Liebhaberei) vorliege und die Befreiungserklärungen für die Einbehaltung der Kapitalerträge nicht zutreffend seien und die Zinserträge im Prüfungszeitraum nachträglich der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen seien. In der fristgerecht gegen die gemäß § 295 Abs. 3…
…die Zinserträge als Betriebseinnahmen eines in- oder ausländischen Betriebes, ausgenommen eines Hoheitsbetriebes (§ 2 Abs. 5 KStG KStG 1988) zu erfassen seien (Befreiungserklärung). Daraus folge, dass eine Befreiungserklärung nur dann abgegeben werden könne, wenn ein Betrieb gewerblicher Art nach dem KStG 1988 vorliege. Gemäß § 2 Abs…
…Ansuchen betreffend "Veranlagung der Körperschaftsteuer für die Jahre 1997 bis 2001" mit der Begründung, dass bei gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 von der Körperschaftsteuer befreiten unentbehrlichen Hilfsbetrieben die Nichtabgabe einer Befreiungserklärung zur endgültigen Belastung mit Kapitalertragsteuer führe, ab. Ein gleich lautender Bescheid vom 30…
…eine krasse Diskriminierung von Kapitalanlagen in Belgien gegenüber Kapitalanlagen im Inland. Bei Zinserträgen aus inländischen Kapitalanlagen hätte die Bw. entweder eine Befreiungserklärung abgeben können oder es wäre die 25%ige Kapitalertragsteuer zwar einbehalten, jedoch im Wege der Veranlagung rückerstattet worden. Somit sei die Diskriminierung offenkundig…
…des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitalerträge anläßlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus dem…
…Entscheidende Bedeutung komme dem Umstand zu, dass sich durch eine Depotentnahme allein der Status des Wertpapiers in Bezug auf die Abzugspflicht (anders als bei einer Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung oder auch bei einem Wechsel in der persönlichen Steuerpflicht) nicht ändere. Solcherart begründe die Depotentnahme für sich…
…Zufließens (§ 19 EStG 1988) anteiliger Kapitalerträge anlässlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus…
…Zufließens (§ 19 EStG 1988) anteiliger Kapitalerträge anlässlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus…