…2 Buchstabe c und b ZK, in der Fassung bis 1. Juli 2001, wurde als Voraussetzung für Befreiung von der Sicherheitsleistung im Versandverfahren angeführt, dass der Hauptverpflichtete finanziell so gestellt sein muss, dass er den eingegangenen Verpflichtungen nachkommen kann und dass er keinen schweren Verstoß…
…zu welchem Zeitpunkt die Pflichtverletzung erfolgte. Aus Art 204 Abs 1 Buchst a ZK ergibt sich, dass die Nichterfüllung einer der Pflichten, die Voraussetzung für die Bewilligung des Verfahrens der Befreiung von den Einfuhrabgaben einer Ware im Gebiet der Union ist, eine Zollschuld entstehen lässt…
…3 Oktober 1996,96/16/0200). Im gegenständlichen Fall wurde der Antrag auf Entscheidung über die Berufung gegen den zugrunde liegenden Abgabenbescheid vom Beschwerdeführer selbst zurückgenommen (E 10.8.2009, 2 ). Ergänzend wird ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Sicherheitsleistung vom Bf…
…vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel u.a. nur dann bewilligt, wenn sie außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich zugelassen sind oder in Ermangelung einer amtlichen Zulassung einer außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft…
…der Partei beigegebenen Rechtsanwalt oder Vertreter gemacht worden sind; diese umfassen jedenfalls auch notwendige Übersetzungs- und Dolmetschkosten; die unter den Buchstaben b bis e und die unter diesem Buchstaben genannten Kosten, Gebühren und Auslagen werden vorläufig aus Amtsgeldern berichtigt; 2. die Befreiung von der Sicherheitsleistung…
…der Partei beigegebenen Rechtsanwalt oder Vertreter gemacht worden sind; diese umfassen jedenfalls auch notwendige Übersetzungs- und Dolmetschkosten; die unter den Buchstaben b bis e und die unter diesem Buchstaben genannten Kosten, Gebühren und Auslagen werden vorläufig aus Amtsgeldern berichtigt; 2. die Befreiung von der Sicherheitsleistung…
…hätte. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 6.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 4.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären. Mit Schreiben vom 19…
…sei. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 35.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 12.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären. Mit Schreiben vom 19…
…hätte. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 6.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 3.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären. Mit Schreiben vom 19…
…Abs.1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßen-, Schienen-, oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a. außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person…
…Abs.1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßen-, Schienen-, oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a. außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person…
…sei. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 13.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 4.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären. Mit Schreiben vom 19…
…des Zollamtes nicht nachvollziehbar sei. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 20.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 7.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären.…
…sei. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 20.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 7.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären. Mit Schreiben vom 19…
…sei. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 18.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 7.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären. Mit Schreiben vom 19…
…hätte. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 12.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 5.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären. Mit Schreiben vom 19…
…sei. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 25.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 10.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären. Mit Schreiben vom 19…
…sei. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 12.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 4.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären. Mit Schreiben vom 19…
…nachvollziehbar sei. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 12.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 4.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären. Am 4. Juli…
…sei. Der Wert des verfahrensgegenständlichen Beförderungsmittels belaufe sich somit auf € 4.000,00 (Zugmaschine) bzw. € 7.000,00 (Auflieger). Abschließend wies die Bf. darauf hin, dass bei den Zinsvorschreibungen die von der Bf. erbrachten Sicherheitsleistungen zu berücksichtigen gewesen wären. Mit Schreiben vom 19…