…Sinne von Artikel 4 des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR-Abkommen), BGBl. Nr. 138/1961 idgF, erfüllen und als Beförderungspapier nach Artikel 18 Absatz 3 VO 3665/87 dienen sollte. Gemäß Artikel 4 CMR-Abkommen wird der Beförderungsvertrag in einem Frachtbrief festgehalten…
…des Binnenverkehrs im Sinne der einschlägigen Vorschriften; demnach sei das tatsächliche Einsteigen in das Beförderungsmittel ausschlaggebend und nicht ein laut Beförderungsvertrag vorgesehenes Einsteigen. Die gewerbliche Verwendung eines außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft zugelassenen Beförderungsmittels im Binnenverkehr sei nur zulässig, sofern die im Bereich des Verkehrs…
…erster Leitsatz). Hierbei handelt es sich aber weder um einen objektiven noch um einen "schlüssigen" Nachweis des Grenzübertritts selbst (siehe auch BFH 12.5.2009, V R 65/06) Ein nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), BGBl.Nr. 138/1961 idgF…
…eindeutig und ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, das Paket bei seinem Heimatpostamt aufzugeben, was er auch getan habe. Er sei somit einen Beförderungsvertrag eingegangen, auf welchen er mit Übergabe des Paketes keinen Einfluss mehr nehmen habe können. Somit habe er das Paket nicht in Besitz genommen…
…oder verspäteter Auftragsdurchführung). Jedoch wurde eine Haftung des Bw "für alle uns erbrachten Leistungen nach CMR" und damit eine analoge Anwendung der für Beförderungsverträge im internationalen Straßengüterverkehr geltenden Haftungsbestimmungen vereinbart. Der Mangel einer Entgeltsregelung in der "Frächtervereinbarung" betrifft zweifellos einen wesentlichen Vertragsinhalt. Entgegen den Berufungsausführungen…
…verstehe sich aus der Grundstruktur der geschäftlichen Tätigkeit. Er selbst hafte selbstverständlich für eigenes Verschulden. Dass letztlich dem Versender oder dem Empfänger des Paketes die Firma XXX. aus dem Beförderungsvertrag hafte, sei nach den Kriterien des diesbezüglichen Vertrages zu beurteilen; diese Haftung der Firma XXX…
…den Baumaschinentransport nicht als Vermietung eines Transportfahrzeuges zu bezeichnen. Die Vermietung von Beförderungsmittel ist nach herrschender Auffassung keine Beförderung, auch die Beistellung von Bedienungspersonal (Chauffeur) ist kein Indiz für einen Beförderungsvertrag, eine solche Leistung ist auch als Zusatzleistung zu einem Mietvertrag denkbar (Ruppe, UStG 1994 …
…deutlich, die es unmöglich mache, den Transport fortzusetzen. Aufgrund des Beförderungsvertrages sei seitens der Geschäftsleitung der Bf. eine Beförderung im Sinne der transitrechtlichen Bestimmungen gemeint gewesen. Ein etwaig anderweitiger Plan der beiden Passagiere vermöge daran nichts zu ändern. Betreffend die Feststellung der belangten Behörde, die…
…betreffenden Waren Österreich physisch verlassen haben. Diese Dokumente gelten als Frachtverträge und müssen bestimmte Mindestangaben enthalten (z.B. Art. 6 des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr). Das Zollamt rügt, dass der zur Anmeldung WE-Nr. 003 (Empfänger: Empf10, Adr10) vorgelegte CMR-Frachtbrief an…
…49 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 festgelegten Frist ein russisches Verzollungsdokument (Registriernummer ff, TD1 Nr. gg) und eine Kopie eines Frachtbriefes im Sinne des Art. 4 des "Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR)", BGBl. Nr. 138/1961 idgF, vor. Dieser…
…49 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 festgelegten Frist ein russisches Verzollungsdokument (Registriernummer ff, TD1 Nr. gg) und eine Kopie eines Frachtbriefes im Sinne des Art. 4 des "Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR)", BGBl. Nr. 138/1961 idgF, vor. Dieser…
…49 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 festgelegten Frist ein russisches Verzollungsdokument (Registriernummer ff, TD1 Nr. gg) und eine Kopie eines Frachtbriefes im Sinne des Art. 4 des "Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR)", BGBl. Nr. 138/1961 idgF, vor. Dieser…
…47 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 festgelegten Frist ein russisches Verzollungsdokument (Registriernummer ff, TD1 Nr. gg) und eine Kopie eines Frachtbriefes im Sinne des Art. 4 des "Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR)", BGBl. Nr. 138/1961 idgF, vor. Dieser…
…eines Dokumentes mir dem Aufdruck "CMR" vor. Aufgrund des Aufdruckes steht für den Unabhängigen Finanzsenat fest, dass es sich dabei um einen CMR-Frachtbrief im Sinne des Art. 4 des "Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR)", BGBl. Nr. 138/1961 idgF, handelt sollte…
…eines Dokumentes mir dem Aufdruck "CMR" vor. Aufgrund des Aufdruckes steht für den Unabhängigen Finanzsenat fest, dass es sich dabei um einen CMR-Frachtbrief im Sinne des Art. 4 des "Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR)", BGBl. Nr. 138/1961 idgF, handelt sollte…
…eine Kopie eines Dokumentes mit dem Aufdruck "CMR" vor. Aufgrund des Aufdruckes steht für den Unabhängigen Finanzsenat fest, dass es sich dabei um einen CMR-Frachtbrief im Sinne des Art. 4 des "Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR)", BGBl. Nr. 138/1961 idgF…
…auch nach der Gestellung und zumindest bis zur Entfernung der Waren vom Amtsplatz des Zollamtes Wien weiter verfügungsberechtigt blieb, ergibt sich aus Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr (CMR). Nach Artikel 12 dieser Regelung ist der Absender verfügungsberechtigt. Die Behauptung des Bf.…
…Punkt A nach Punkt B. Die Bedienung des Kraftfahrzeuges erfolgt durch die Beistellung eines Chauffeurs. Dies ist zwingender Bestandteil des Beförderungsvertrages ebenso der Ausgangspunkt und Endpunkt der Beförderung. 2. Dem Kunden steht kein Weisungsrecht gegenüber dem Chauffeur zu d.h. welche Route von A nach…
…weil die dem Zollamt Salzburg/Erstattungen am 17. März 2000 vorgelegte Kopie eines CMR-Frachtbriefes gravierende Mängel aufweist. Gemäß Artikel 4 CMR-Abkommen wird der Beförderungsvertrag in einem Frachtbrief festgehalten. Der Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet werden…
…Transportweg abdeckt. Im Interesse der Nämlichkeit soll sie sicherstellen, dass die zur Ausfuhr abgefertigte Ware beim Empfänger im Bestimmungsdrittland ankommt. Im grenzüberschreitenden Verkehr kommt ein nach Maßgabe des Übereinkommens vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), BGBl. Nr. 138/1961, ausgestellter…