…Haus als weitere Bemessungsgrundlage heranzuziehen seien, da der Bw. das Grundstück jedenfalls nur im bebauten Zustand erhalten sollte und der Bauauftrag bereits vor dem Grundstückskaufvertrag erteilt worden sei. Gegen diese Vorschreibung wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass der Bw. aus finanziellen Gründen erst frühestens 2007…
…April 1997 abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag. Der an die Firma P erteilte und von beiden Vertragsteilen unterzeichnete Bauauftrag bezieht sich auf die Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Baugrundstücken 156/5 und 156/6 der KG B , wie es in der Dokumentation umschrieben ist zu einem festgelegten Fixpreis…
…Über Auftrag von X/Y sowie Fa. GesmbH ist umgehend ein entsprechendes Parifzierungsgutachten zur Begründung von Wohnungseigentum zu beauftragen und sind nach Vorliegen des Parifizierungsgutachtens etwaig zwischen den Vertragsteilen und deren Rechtsnachfolger des gegenständlichen Vertrages zu verschiebende Miteigentumsanteile, welche zur Begründung von Wohnungseigentum erforderlich sind…
…von Y/X. sowie Fa. GesmbH ist umgehend ein entsprechendes Parifzierungsgutachten zur Begründung von Wohnungseigentum zu beauftragen und sind nach Vorliegen des Parifizierungsgutachtens etwaig zwischen den Vertragsteilen und deren Rechtsnachfolger des gegenständlichen Vertrages zu verschiebende Miteigentumsanteile, welche zur Begründung von Wohnungseigentum erforderlich sind, unentgeltlich zwischen…
…des im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreises von € 71.728,10 somit mit € 2.510,48 selbstberechnet. Auf Grund eines Vorhaltes des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) übermittelte die Bw. eine Kopie eines die gegenständlichen Wohnung betreffenden Bauauftrages der Bw., datiert mit 29…
…den Erwerb der Eigentumswohnungen durch die Bw. betreffende Unterlagen (Kopien liegen im Bemessungsakt des FAG, Erfnr. ): Bauauftrag der Bw. vom 15. März 2000 an die "ARGE (in der Folge: ARGE) und D. Bau- und Handels GmbH c/ K. & F." für Top 8 über S 778…
…uneingeschränkten Verfügung des Wohnungskäufers steht." "Bauauftrag" des BW vom 10.10.1999 an die | "R | und S. | c/o T | A-U" | (im folgenden kurz Ausbaufirma genannt)" | und | L. | r | s | (im folgenden kurz Auftraggeber…
…zu verlangen. Noch am selben Tag, also ebenfalls am 4. August 1997, wurde der ausbedungene Bauauftrag an die S. GmbH & Co. KG erteilt. In der Präambel zu diesem Bauvertrag wurde erklärt, dass auf den Grundstücken 1552/1 bis 1552/6 je KG R. durch die…
…zu verlangen. Noch am selben Tag, also ebenfalls am 4. August 1997, wurde der ausbedungene Bauauftrag an die S. GmbH & Co. KG erteilt. In der Präambel zu diesem Bauvertrag wurde erklärt, dass auf den Grundstücken 1552/1 bis 1552/6 je KG R. durch die…
…die Errichtung der Doppelhäuser werden Förderungsmittel des Landes Oberösterreich in Anspruch genommen, um die der jeweilige Bauherr als Eigentümer des Bauplatzes selbst ansucht. Laut Punkt 2.) des Bauauftrages übernahm die S. GmbH & Co. KG in eigener Verantwortung die Herstellung einer Doppelhaushälfte gemäß der nachstehend angeführten…
…der Grundstücksverkäufer ist; dass die Fa. C. die erforderlichen Vorarbeiten in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur in Verbindung mit den damit beauftragten Gewerken in die Wege geleitet hat, um das Bauvorhaben realisieren zu können; dass die Reihenhauseigentumswerber an die Fa. C. ein Anbot auf…
…der Grundstücksverkäufer ist; dass die Fa. C. die erforderlichen Vorarbeiten in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur in Verbindung mit den damit beauftragten Gewerken in die Wege geleitet hat, um das Bauvorhaben realisieren zu können; dass die Reihenhauseigentumswerber an die Fa. C. ein Anbot auf…
…der Grundstücksverkäufer ist; dass die Fa. C. die erforderlichen Vorarbeiten in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur in Verbindung mit den damit beauftragten Gewerken in die Wege geleitet hat, um das Bauvorhaben realisieren zu können; dass die Reihenhauseigentumswerber an die Fa. C. ein Anbot auf…
…der Grundstücksverkäufer ist; dass die Fa. C. die erforderlichen Vorarbeiten in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur in Verbindung mit den damit beauftragten Gewerken in die Wege geleitet hat, um das Bauvorhaben realisieren zu können; dass die Reihenhauseigentumswerber an die Fa. C. ein Anbot auf…
…der Grundstücksverkäufer ist; dass die Fa. C. die erforderlichen Vorarbeiten in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur in Verbindung mit den damit beauftragten Gewerken in die Wege geleitet hat, um das Bauvorhaben realisieren zu können; dass die Reihenhauseigentumswerber an die Fa. C. ein Anbot auf…
…der Grundstücksverkäufer ist; dass die Fa. C. die erforderlichen Vorarbeiten in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur in Verbindung mit den damit beauftragten Gewerken in die Wege geleitet hat, um das Bauvorhaben realisieren zu können; dass der Reihenhauseigentumswerber an die Fa. C. ein Anbot auf…
…der Grundstücksverkäufer ist; dass die Fa. C. die erforderlichen Vorarbeiten in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur in Verbindung mit den damit beauftragten Gewerken in die Wege geleitet hat, um das Bauvorhaben realisieren zu können; dass die Reihenhauseigentumswerber an die Fa. C. ein Anbot auf…
…der Grundstücksverkäufer ist; dass die Fa. C. die erforderlichen Vorarbeiten in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur in Verbindung mit den damit beauftragten Gewerken in die Wege geleitet hat, um das Bauvorhaben realisieren zu können; dass die Reihenhauseigentumswerber an die Fa. C. ein Anbot auf…
…der Grundstücksverkäufer ist; dass die Fa. C. die erforderlichen Vorarbeiten in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur in Verbindung mit den damit beauftragten Gewerken in die Wege geleitet hat, um das Bauvorhaben realisieren zu können; dass die Reihenhauseigentumswerber an die Fa. C. ein Anbot auf…
…der Grundstücksverkäufer ist; dass die Fa. C. die erforderlichen Vorarbeiten in rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur in Verbindung mit den damit beauftragten Gewerken in die Wege geleitet hat, um das Bauvorhaben realisieren zu können; dass die Reihenhauseigentumswerber an die Fa. C. ein Anbot auf…