…eigentlichen Bau- bzw. Montagearbeiten; EAS 1865). Der Fristenlauf endet mit der Aufgabe der Verfügungsmacht über die feste Geschäftseinrichtung oder mit Einstellung jeder durch sie ausgeübten Tätigkeit (EAS 2407). Ist das Vorliegen einer Bauausführung oder Montage zu bejahen, sind damit das statische (feste Einrichtung) und funktionale…
…nachfolgende Einkünfte (in €) aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung eines Grundstückes in der Dominikanischen Republik in P | 1997 | -9.716,43 | 1998 / -156.664,96 öS | -11.385,29 | 1999 / -161.630,30 öS | -11.746,13…
…sich aber selbst kümmern. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist: Erfolgte die Bewertung der Grundparzelle Nr. A, die laut Flächenwidmungsplan der Gemeinde Do im Bau- Wohngebiet liegt, als "unbebautes Grundstück" zu Recht? Zutreffend und Kernstück der erstinstanzlichen Argumentation ist es, dass gemäß § 52 Abs…
…siehe oben). Im vorliegenden Sachverhalt war der Berufungswerber im maßgeblichen Zeitraum (August 2006 - 2007) bis zur Konkurseröffnung Inhaber eines Bau- und Personalmanagementunternehmens. Der Auftragnehmer ist Maurer und Betonbauarbeiter und war in Österreich weder steuerlich erfasst noch sozialversichert. Im vorliegenden Sachverhalt vereinbarte der Berufungswerber mittels schriftlicher…
…erforderlich, dass der Bauherr auf die bauliche Gestaltung des Hauses tatsächlich entscheidenden Einfluss nimmt. Es bestehe keinesfalls ein Konnex zwischen dem Bauträgerauftrag und dem Grundstückskauf. Keinesfalls sei der Bau auf das letztendlich ausgesuchte Grundstück festgelegt gewesen. Das Haus sei auch erheblich umgeplant worden bzw. seien…
…erforderlich, dass der Bauherr auf die bauliche Gestaltung des Hauses tatsächlich entscheidenden Einfluss nimmt. Es bestehe keinesfalls ein Konnex zwischen dem Bauträgerauftrag und dem Grundstückskauf. Keinesfalls sei der Bau auf das letztendlich ausgesuchte Grundstück festgelegt gewesen. Das Haus sei auch erheblich umgeplant worden bzw. seien…
…erforderlich, dass der Bauherr auf die bauliche Gestaltung des Hauses tatsächlich entscheidenden Einfluss nimmt. Es bestehe keinesfalls ein Konnex zwischen dem Bauträgerauftrag und dem Grundstückskauf. Keinesfalls sei der Bau auf das letztendlich ausgesuchte Grundstück festgelegt gewesen. Das Haus sei auch erheblich umgeplant worden bzw. seien…
…dem Betrieb E-Bau Einnahmen bezog. Es widerspräche der allgemeinen Lebenserfahrung, wenn der Bw. völlig von den Einnahmen ausgeschlossen geblieben ist, obwohl folgende Umstände vorgelegen sind:- der Betrieb lief zivilrechtlich unter dem Namen des Bw.,- der Lebensunterhalt des Bw. war nicht gedeckt,- und der Bw…
…bekannt gewesen seien. Im Übrigen sei die Niederschrift zur Schlussbesprechung ausreichend begründet. Die 40jährige Restnutzungsdauer im Gutachten zum Objekt (Zinshaus1-Adresse) sei ohne Eingehen auf den Bau- und Erhaltungszustand des Gebäudes angesetzt worden und daher mangels näherer Begründung nicht zu berücksichtigen gewesen. Dies wirke sich…
…Bau- und Zeitarbeitsunternehmen) mit Sitz in Deutschland, in der Baubranche beschäftigt. Von 18.7. - 31.7. war er als Hilfsarbeiter bei der Arbeiter O. GmbH (Zeitarbeitsunternehmen) mit Sitz in Österreich in der Baubranche beschäftigt. Der Bw unterläge daher bis 18.7. den Rechtsvorschriften Deutschlands und…
…getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw), ursprünglich eine OEG, dann eine KEG, nunmehr eine KG, deren Geschäftszweig laut Firmenbuch "Ausübung des Bau- und Reinigungsgewerbes…
…7 Bau GmbH - nämlich diverse andere Unternehmen mit Scheinrechnungen zu beliefern - im Nachhinein neuerlich zu verschleiern. Die 7-GmbH sei daher aufgrund der gegebenen Umstände und der vorliegenden Beweismittel eindeutig als "Scheinunternehmen" zu qualifizieren. 3. FaJ GmbH (idF J-GmbH) Die J-GmbH sei mit…
…einem Vergleichsabschluss einen Betrag von € 26.000,-- in zwei Raten an die Klägerin überweisen. Diese Zahlung sei jedoch nicht in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der X GmbH erfolgt, sondern sie wurde getätigt, um die Bau- und Projektmanagement BW GmbH, deren Geschäftsführer der Bw. ist…
…vom 15.4.2009, Geschäftszahl wurde Y die Genehmigung zum Bau und Betrieb des Z erteilt. Mit Teilbescheid Geschäftszahl. vom 16.4.2009 wurde der Y. vom Landeshauptmann U die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Bodenaushubdeponie V erteilt. Dieser Bescheid ist infolge…
…Mit Bescheid der Bundesministerin X, Geschäftszahl - wurde der Y die Genehmigung zum Bau und Betrieb des Z erteilt. Mit Teilbescheid Geschäftszahl -- wurde der Y vom Landeshauptmann von a die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Bodenaushubdeponie s erteilt. Dieser Bescheid ist infolge Berufung…
…Gerald.Führer bzw. der Bau-GmbH zunächst mündlich das alleinige Vermittlungs- bzw. Verkaufsrecht an den damals noch nicht verkauften Parzellen eingeräumt worden. Einige Monate später, mit 13. Oktober 2003, wurde dann die mündlich vereinbarte Einräumung des alleinigen Vermittlungs- und Verkaufsrechtes auch schriftlich fixiert. Diesem auch…
…mit einer Umwidmung seines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks in Bauland habe rechnen können und ihm eine derartige Umwidmung bereits mündlich zugesagt gewesen sei, legte der Bw einen Optionsvertrag vom 28. September 1998 vor, den er mit der "W" gemeinnützige Bau- und Siedlungs- Gesellschaft m.b.H…
…Ge.Fü bzw. der Bau-GmbH zunächst mündlich das alleinige Vermittlungs- bzw. Verkaufsrecht an den damals noch nicht verkauften Parzellen eingeräumt worden. Einige Monate später, mit 13. Oktober 2003, wurde dann die mündlich vereinbarte Einräumung des alleinigen Vermittlungs- und Verkaufsrechtes auch schriftlich fixiert. Diesem auch…
…erforderlich, dass der Bauherr auf die bauliche Gestaltung des Hauses tatsächlich entscheidenden Einfluss nimmt. Es bestehe keinesfalls ein Konnex zwischen dem Bauträgerauftrag und dem Grundstückskauf. Keinesfalls sei der Bau auf das letztendlich ausgesuchte Grundstück festgelegt gewesen. Das Haus sei auch erheblich umgeplant worden bzw. seien…
…des VwGH nicht erforderlich, dass der Bauherr auf die bauliche Gestaltung des Hauses tatsächlich entscheidenden Einfluss nimmt. Es bestehe keinesfalls ein Konnex zwischen dem Bauträgerauftrag und dem Grundstückskauf. Keinesfalls sei der Bau auf das letztendlich ausgesuchte Grundstück festgelegt gewesen. Der Bw. habe auch andere Grundstücke…