…Hinsichtlich des Antrages nach § 18 AbgEO wurde - ohne weitere Erläuterungen - ein unwiederbringlicher Schaden (Existenzverlust) für den Fall der Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens geltend gemacht. In dem die beiden Anträge abweisenden Bescheid vom 6. Februar 2002 verwies das Finanzamt Graz-Stadt auf zehn listenmäßig angeführte und mit…
…ZK). Auch das Vorbringen des (angeblich arbeitslosen) Bf., es sei ihm bei Verweigerung der Aussetzung der Vollziehung nicht möglich, einen Arbeitsplatz anzunehmen, da ihm das jeweilige Arbeitsverhältnis unverzüglich nach Bekanntgabe der Vollstreckung aufgekündigt werden würde, überzeugt nicht. Denn selbst das Vorliegen mehrerer Lohnpfändungen vermag in…
…unter Prüfung der Frage der Aussichtslosigkeit der Berufung zu ergehen hätte (siehe auch VwGH 4.7.2008, 2005/17/0246). Die vom Bf. begehrte Bewilligung der Aussetzung kam daher alleine deshalb nicht in Betracht, weil es mittlerweile an einem noch unerledigten Rechtsbehelf in der Hauptsache…
…wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. zB VwGH 31. 3. 2004, 2003/13/0153; VwGH 22. 10. 2002, 2000/14/0083; VwGH 29. 5. 2001, 99/14/0277). Auch wenn es somit nicht erforderlich ist, dass die Aussichtslosigkeit der Betreibung der Abgaben…
…fest. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Berufungswerber (Bw) aus, dass die immer wiederkehrenden Vollstreckungsversuche zufolge amtsbekannter Aussichtslosigkeit und Uneinbringlichkeit sitten- und rechtswidrig wären. Die Pfändung seines Fahrzeuges S. sei bereits im Jahre 2004 erfolgt. Die neuerliche Pfändung sei daher unmöglich. Der Vollstreckungsauftrag sei…
…nur dann anzunehmen, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren, sondern bereits dann, wenn solche voraussichtlich erfolglos wären (Ritz, a.a.O., § 9 Tz. 5). Uneinbringlichkeit bedeutet nicht, dass die Aussichtslosigkeit der Betreibung der Abgaben gegenüber dem Erstschuldner durch eine fruchtlose Vollstreckung erwiesen sein muss. Da im gegenständlichen…
…verantwortlich. Die Uneinbringlichkeit der Abgaben liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (z.B. VwGH 19.3.2002, 98/14/0056). Uneinbringlichkeit bedeutet nicht, dass durch eine fruchtlose Vollstreckung oder durch einen ergebnislosen Konkurs die Aussichtslosigkeit der Betreibung der Abgaben gegenüber dem…
…auf die weitgehende Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels - es konnte weder mit den Organen der leistenden Unternehmen Kontakt aufgenommen werden noch konnte in die Aufzeichnung über die nunmehr strittigen Umsatzgeschäfte bei den Subunternehmen Einsicht genommen werden, obwohl andere Rechnungen im Zeitraum kurz vor der Konkurseröffnung bei den…
…Juni 2008 ein Vollstreckungsversuch im Wege der Begehung an der Adresse des Bw. unternommen, wobei der Bw. nicht angetroffen wurde. Im Normalfall werden bei solchen Begehungen mögliche Pfändungsgegenstände vorgefunden, sodass vor Beginn der Amtshandlung entgegen der Meinung des Bw. die objektive Aussichtslosigkeit dieser Maßnahme nicht…
…am 22.8.2002 erfolgt. In der Folge sei eine Berufungsvorentscheidung vom 20.3.2003 ergangen, mit welcher eine vom Bw. erhobene Berufung gegen die am 22.8.2002 erfolgte Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens abgewiesen worden sei. Darüber hinaus habe das Finanzamt…
…werden, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos versucht worden sind oder wegen Aussichtslosigkeit zunächst unterlassen werden, aber die Möglichkeit besteht, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zum Erfolg führen können. Das gleiche gilt, wenn der für die Einbringung erforderliche Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zu dem einzubringenden Betrag stehen würde (…
…die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. § 209a gilt sinngemäß. (2) Die Verjährung fälliger Abgaben wird durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie durch Mahnung, durch Vollstreckungsmaßnahmen, durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder…
…die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. § 209a gilt sinngemäß. (2) Die Verjährung fälliger Abgaben wird durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie durch Mahnung, durch Vollstreckungsmaßnahmen, durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung oder…
…versucht worden sind oder wenn Einbringungsmaßnahmen wegen Aussichtslosigkeit unterlassen werden. Durch diese behördeninterne Verfügung, die im Verwaltungsermessen der Behörde liegt, wird die Rechtssphäre des Abgabepflichtigen nicht berührt. Im Rechts- und Güterstand des Abgabenpflichtigen tritt keine Veränderung ein. Der Abgabenanspruch bleibt als fälliger und vollstreckbarer Anspruch…
…von der Abhaltung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Über die Berufung gegen den Pfändungsbescheid vom 21. Juni 2010 wurde mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 28. April 2011 zu RV/2412-W/10 wie folgt abgesprochen. "Gemäß § 65 Abs.1 Abgabenexekutionsordnung erfolgt die Vollstreckung auf…
…am 22.8.2002 erfolgt. In der Folge sei eine Berufungsvorentscheidung vom 20.3.2003 ergangen, mit welcher eine vom Bw. erhobene Berufung gegen die am 22.8.2002 erfolgte Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens abgewiesen worden sei. Darüber hinaus habe das Finanzamt…
…am 22.8.2002 erfolgt. In der Folge sei eine Berufungsvorentscheidung vom 20.3.2003 ergangen, mit welcher eine vom Bw. erhobene Berufung gegen die am 22.8.2002 erfolgte Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens abgewiesen worden sei. Darüber hinaus habe das Finanzamt…
…Vollstreckungsakt nehmen." Aus dem Bezug habenden, im Einbringungsakt des Bw. abgelegten Rückschein geht hervor, dass diese Berufungsvorentscheidung vom 13. Juni 2006 vom Finanzamt als Rsa - Sendung (Eigenhandzustellung) adressiert an den Bw., 5020 Salzburg, ehem.Wohnadresse, versandt und selbigem am 22. Juni 2006 (erster Tag der…
…die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Gemäß § 238 Abs. 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie durch Mahnung, durch Vollstreckungsmaßnahmen, durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung…
…wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Im gegenständlichen Fall steht die Uneinbringlichkeit fest, da mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 11. Juli 2006 der über das Vermögen der F-GmbH beantragte Konkurs mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen…