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UFSZ4I ZRV/0081-Z4I/02Frist des Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO ist keine Ausschlussfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.06.2003

…In der Begründung wird ausgeführt, dass es sich bei der in Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO genannten Frist um eine Ausschlussfrist handelt, an welche bestimmte Rechtsfolgen, nämlich die Erhebung der Abgaben, geknüpft sind.   Gegen die Berufungsvorentscheidung brachte die Bf mit Schreiben vom 3…

UFSW RV/0460-W/06Investitionszuwachsprämie - Zeitpunkt der Einreichung des Antrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.07.2006

…fest, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, für die Gewährung von subventionsartigen Steuerbegünstigungen (Prämien) Ausschlussfristen (auch in der Form einer Bindung an die Abgabe der Steuererklärung) vorzusehen. In der Anwendung der gesetzlichen Bestimmung ist daher keine Verfassungswidrigkeit zu sehen. Da die Bw…

UFSG RV/0004-G/10Fehlende Originalrechnungen bei Einbringung des Erstattungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2012

…sind im Original dem Erstattungsantrag beizufügen" wird der zeitliche Rahmen zur Vorlage der Originalrechnungen dahingehend festgelegt, als die Vorlage der Originalrechnungen innerhalb der Ausschlussfrist zur Vorlage des Antragsformulars zu geschehen hat, um noch als rechtzeitige Vorlage zu gelten. Bei dieser Verpflichtung handelt es sich aber…

UFSG RV/0505-G/09Keine Vorsteuererstattung bei Nichtvorlage der Originalrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2011

…sehen. Die Verordnung bestimmt klar und unmissverständlich, dass die Anträge spätestens bis 30. Juni des Folgejahres zu stellen sind. Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine nicht verlängerbare - EU-weit einzuhaltende - Ausschlussfrist (vgl. BFH, Urteil vom 23.10.2003, V R 48/01…

UFSG RV/0337-G/09Fehlende Originalrechnungen bei Einbringung des Vorsteuererstattungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011

…sehen. Die Verordnung bestimmt klar und unmissverständlich, dass die Anträge spätestens bis 30. Juni des Folgejahres zu stellen sind. Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine nicht verlängerbare - EU-weit einzuhaltende - Ausschlussfrist (vgl. BFH, Urteil vom 23.10.2003, V R 48/01…

UFSG RV/0463-G/09Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2011

…sehen. Die Verordnung bestimmt klar und unmissverständlich, dass die Anträge spätestens bis 30. Juni des Folgejahres zu stellen sind. Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine nicht verlängerbare - EU-weit einzuhaltende - Ausschlussfrist (vgl. BFH, Urteil vom 23.10.2003, V R 48/01…

UFSW RV/1816-W/10Zurückweisung von Anträgen auf Erstattung des Alleinerzieherabsetzbetrages als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…41 Abs. 2 EStG 1988 ("Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften") kann der Antrag auf Veranlagung innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden (ab Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung beantragt wird). Diese Fünfjahresfristen zur Antragstellung stellen Ausschlussfristen (Fallfristen, Präklusivfristen) dar, bei…

UFSW RV/1137-W/10Verspätetes Einbringen eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…siehe Ritz, BAO3, § 108 Tz 2). Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden: Bei der Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich um eine Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, § 108 Tz 3). Da die…

UFSG RV/0532-G/08Nachreichung von Rechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren erst im Zuge des Rechtsmittelverfahrens nach Ablauf der Antragsfrist (30. Juni des Folgejahres).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Rz. 29 bis 36) lässt sich die in Österreich zum Teil praktizierte Vorgangsweise der Finanzverwaltung und des UFS, wonach es als zulässig erachtet wurde, die Originalbelege in bestimmten Fällen auch noch nach der Ausschlussfrist des 30. Juni des Folgejahres vorzulegen, um die Vorsteuererstattung zu erhalten…

UFSW RV/0342-W/05Erhöhte Familienbeihilfe - rückwirkende Gewährung für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2005

…FLAG werden die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. § 10 Abs. 3 FLAG normiert somit eine (nicht verlängerbare) Ausschlussfrist; wird die Frist versäumt, steht kein Anspruch mehr zu (vgl…

UFSG RV/0130-G/08Keine Vorsteuererstattung bei verspäteter Vorlage der Originalrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…Rz. 29 bis 36) lässt sich die in Österreich zum Teil praktizierte Vorgangsweise der Finanzverwaltung und des UFS, wonach es als zulässig erachtet wurde, die Originalbelege in bestimmten Fällen auch noch nach der Ausschlussfrist des 30. Juni des Folgejahres vorzulegen, um zur Vorsteuererstattung zu gelangen…

UFSG RV/0225-G/08Vorsteuererstattung mit verspäteter Vorlage der Originalrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…Rz. 29 bis 36) lässt sich die in Österreich zum Teil praktizierte Vorgangsweise der Finanzverwaltung und des UFS, wonach es als zulässig erachtet wurde, die Originalbelege in bestimmten Fällen auch noch nach der Ausschlussfrist des 30. Juni des Folgejahres vorzulegen, um zur Vorsteuererstattung zu gelangen…

UFSZ1W ZRV/0069-Z1W/03Nichterledigung von externen gemeinschaftlichen Versandverfahren in Hamburg und nachträgliche Vorlage von Alternativnachweisen zum Beweis für die Überführung der Waren in ein Zollverfahren im Drittland. Vorschreibung der Verwaltungsabgaben wegen Verletzung der Gestellungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.09.2003

…Tatsache, dass diese Nachweise erst im Jahr 2003 vorgelegt werden konnten erhebt sich nunmehr die Frage, ob die in Artikel 379 ZK-DVO genannte Dreimonatsfrist als Ausschlussfrist zu werten ist, deren fruchtloses Verstreichen zwingend zu einer Nichtanerkennung allfällig verspätet vorgelegter Alternativnachweise führt. Dazu wird bemerkt…

UFSW RV/0390-W/06Investitionszuwachsprämie für das Jahr 2002 - Zeitgerechter Antrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2006

…dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, für die Gewährung von subventionsartigen Steuerbegünstigungen (Prämien) Ausschlussfristen (auch in der Form einer Bindung an die Abgabe der Steuererklärung) vorzusehen. In der Anwendung der im gegenständlichen Fall geltenden gesetzlichen Bestimmung ist somit keine Verfassungswidrigkeit zu erkennen…

UFSL RV/0421-L/04Eintritt der Verjährung bei Geltendmachung von Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004

…dass gemäß § 10 Abs. 3 FLAG die Familienbeihilfe lediglich für 5 Jahre zurück beantragt werden könne, zumal es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handle. Der Kinderabsetzbetrag könne demnach lediglich bis einschließlich Februar 1997 zurück gewährt werden (Antragstellung im Februar 2002!) Der Bw. behielt sich in…

UFSI RV/0384-I/13Keine Antragsveranlagung nach Ablauf der gesetzlichen Fallfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2013

…vom Gericht abgewiesen worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2013 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der 31. Dezember 2012 sei eine gesetzliche Ausschlussfrist. Verspätet eingebrachte Anträge seien ausnahmslos zurückzuweisen. Im Übrigen hätte der Bw die Möglichkeit gehabt, den Antrag fristgerecht zu stellen und (allfällige)…

UFSG RV/0464-G/11Keine Erstattung von Vorsteuern an ausländische Unternehmen, wenn mit dem Antrag keine Originalrechnungen eingereicht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

…sind im Original dem Erstattungsantrag beizufügen" wird der zeitliche Rahmen zur Vorlage der Originalrechnungen dahingehend festgelegt, als die Vorlage der Originalrechnungen innerhalb der Ausschlussfrist zur Vorlage des Antragsformulars zu geschehen hat, um noch als rechtzeitige Vorlage zu gelten. Bei dieser Verpflichtung handelt es sich aber…

UFSW RV/2015-W/12Ein Antrag auf Rückzahlung eines zu Unrecht einbehaltenen Betrages kann bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…im Sinne des § 240 Abs. 3 BAO mit 1. Jänner 2007 zu laufen und endete mit Ablauf des 31. Dezember 2011. Diese Fünfjahresfrist zur Antragstellung ist eine Ausschlussfrist. Sie ist eine gesetzliche Frist und somit dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar (Ritz, BAO4, …

UFSW RV/1575-W/12Zurückweisung eines Rückerstattungsantrags gem. § 240 Abs. 3 2. Satz BAO als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012

…Möglichkeit gehabt, einen Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Abzugsteuer zu stellen. Nach Rechtsmeinung des Unabhängigen Finanzsenats könne der Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer nur innerhalb dieser Fünfjahresfrist gestellt werden. Diese Fünfjahresfrist zur Antragstellung sei eine Ausschlussfrist, bei deren Versäumung ein Recht verloren gehe; sie…

UFSW RV/3319-W/07Eine Berufung, die verspätet eingebracht wird, ist zurückzuweisen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2012

…Tages der Frist für den Rechtsverlust von Bedeutung. Der Rechtsverlust tritt also mit Verstreichen des letzten Tages der Frist ein (Stoll, BAO, 1175f). Bei Versäumnis einer Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), wie dies bei Fristen zur Einbringung von Vorlageanträgen gegeben ist, geht ein Recht verloren (Ritz, BAO …