…von der als unrichtig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Zur Höhe der verhängten Zwangsstrafen ist Nachstehendes festzuhalten: Wie bereits ausgeführt, liegt die Festsetzung der Zwangsstrafe dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 26.6.1992, 89/17/0010). Bei der Ausmittelung der Höhe…
…an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von € 15.980,92 [gemeint: ATS 219.902,--] bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie 2.) selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Kraftfahrzeugsteuer betreffend den Zeitraum Jänner bis Dezember 2001 in der Höhe von insgesamt €…
…der Zwangsstrafe in Höhe von 360 € nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden. Ebenso wenig hat das Finanzamt bei der Ausmessung dieses Betrages auf den für die Ermessensübung bedeutsamen weiteren Umstand Bedacht genommen, dass die Veranlagung zur Umsatzsteuer 2004 zu keiner Nachforderung geführt hat und hinsichtlich der…
…16/0044). Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist, beträgt also € 172.828,80. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe und die sonstigen zu beachtenden Kriterien die Waage und wäre von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Situation des…
…am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet hat. Der Bw. wurde bereits zweimal wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - einerseits mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz vom 1. Februar 2000 zu einer Geldstrafe in Höhe von ATS 75.000,00 (€ 5.450,46…
… 184 BAO geschätzt und dem Beschuldigten die Umsatzsteuer für Jänner bis April 2003 in Höhe von € 16.000,-- mit Bescheid vom 1. Juli 2003 vorgeschrieben. Der gegen diesen Bescheid durch den damaligen Masseverwalter des Beschuldigten eingebrachten Berufung hat das Finanzamt Innsbruck Folge gegeben und…
…Anbringen, jedenfalls aber an der Rechtzeitigkeit des Anbringens vor Prüfungsbeginn und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend das Einzelunternehmen des W ist bezüglich des Zeitraumes Oktober 2002 bis zum Ablauf des 15. November 2002 eine Straßenbenützungsabgabe in Höhe von € 144,-- zu entrichten gewesen…
…verhältnismäßige Geldstrafe von € 1.671,00 indizieren würde, einem Argument, welchem aber wieder mit dem Hinweis zu begegnen ist, dass eine hohe Geldstrafe als existenzbedrohender Eingriff und damit als ein unverhältnismäßig größeres Sanktionsübel zu begreifen ist, sohin ein Absinken des Strafrahmens und der tatsächlichen…
…deren Verbuchung am 23. Oktober 2009 wurde die überhöhte Schätzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für Juli bis November 2008 wieder egalisiert. Betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2009 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 9.633,96 bis zum Ablauf des 16. März 2009 zu…
…zu einer Abgabennachforderung von insgesamt 39.449,20 €. Mit dem Erkenntnis des Spruchsenates vom 31. Jänner 2003 wurde W aus diesem Anlass schuldig erkannt, vorsätzlich betreffend die Veranlagungsjahre 1995 bis 2001 eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in der Höhe von insgesamt € 39…
…1) und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 (ergänze: lit. a) FinStrG (Z. 2) begangen zu haben. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß §§ 33 Abs. 5, 51 Abs. 2 iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 200…
…Perg Steyr als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Berufungswerberin (Bw.) für schuldig erkannt, als Abgabepflichtige im Bereich des genannten Finanzamtes in den Jahren 2003 bis 2005 vorsätzlich unter Verletzung der Pflicht zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Februar…
…Dezember 2009 wurde der Berufungswerberin de facto eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem…
…88 und Straßenbenützungsabgaben in Höhe von insgesamt € 1.029,92 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt hat, weshalb über ihn gemäß § 49 Abs. 2 iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 1.500…
…zu Recht erkannt: I. Der Berufung des Beschuldigten wird wird dahingehend Folge gegeben, dass das gegen ihn eingeleitete Finanzstrafverfahren wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis Juli 2001 in Höhe von 121.561,00 S gemäß …
…und der angefochtene Bescheid wie folgt abgeändert, dass er lautet: Die Bw. ist schuldig, sie hat im Bereich des Finanzamtes X fortgesetzt vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate 10/00 bis 11/00, 01/01 und 03 bis 12/01 in Höhe von €…
…sich - so der Bw. - stets im Zuge seiner wechselnden Tätigkeiten (vom Kfz-Mechaniker im zweiten Bildungsweg zur jetzigen Tätigkeit) bemüht, sein Leben bestmöglich im Gleichgewicht (Beruf, zwei Töchter, Finanzen, eigene Beziehung, usw.) zu halten und gönne sich bei regelmäßig hoher Arbeitsbelastung (von bis zu 18…
…2000 bis August 2001 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Zeiträume Oktober bis Dezember 2000, Februar 2001 und Juni 2001 eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen und Gutschriften) in Höhe von 731.382,00 S (53…
…1 lit. a FinStrG qualifizierte. Als Strafe verhängte der Erstsenat über K gemäß § 33 Abs. 5 iVm § 21 [ergänze: Abs. 1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von lediglich € 5.000,--. Dabei wurden als mildernd eine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit der K, ein Tatsachengeständnis und…
…hinreichend Rechnung tragender Strafausspruch in Höhe von 1.800,00 €. Zieht man zusätzlich die konkrete, sich aus den oa. Feststellungen über die aktuelle wirtschaftliche Situation ergebende, durch diverse Zahlungsverpflichtungen eingeschränkte tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit des Bw. heran, so kann der vorstehend genannte Strafbetrag bei gleichzeitiger…